Buchungssatz

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[ geschlossen ] Buchungssatz, Zweifelhafte Forderungen
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage....
ich hab einige Zweifelhafte Forderungen, sind auch nicht wirklich die höchsten Beträge, Mahnung wurde ausgestellt aber aussicht auf Erfolg hat man da nicht mehr, wie buche ich diese Rechnungen aus? Buchung an Zweifelhafte Forderungen? Ust?

danke....
Hallo Bud,

wenn die beträge nicht so hoch sind dann buch es doch gegen Forderungsverluste einschl. Korrektur der Ust. aus.  ;)

Mit dem Konto zweifelhafte Fdg. würdest du die Ust. erstmal nicht korrigieren und bleibst erstmal noch drauf sitzen, zumal du die Sache eh nicht weiter verfolgen möchtest und das Geld futsch ist :(


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Vielen Dank für die schnelle Hilfe, wie genau sieht dann die Buchung(en) aus??

merci ;)
Hallo Bud,

ich schließe mich Ansimi an!
Deine "zweifelhafte Forderung" scheint ja eher schon eine "uneinbringliche Forderung" zu sein.
Also sofort abschreiben.

Abschreibung Ford. Uneinbringlichkeit
UST
AN
Forderungen aus LuL

Gruß
Andreas
Hallo bud10,

meines Erachtens reicht eine einmalige Mahnung nicht aus um die Forderung
als uneinbringlich zu stellen und somit aus zu buchen. Diese Vorgehensweise
wurde in vielen BP immer wieder revidiert.
Beste Grüße BiBu
Morgen BiBu,

ich stimm dir grundsätzlich absolut zu, nur weil Bud schrieb es ging um Kleinbeträge die so vermute ich mal mehr Kosten als nutzen bei einem Mahnverfahren bringen. In solchen Fällen hatte ich mit den BP noch nie Schwierigkeiten, werden aber die Kleinbeträge überschritten dann natürlich schon.

Daher aus meiner Erfahrung würde ich es so machen.  ;) auch wenn nicht ganz Gesetzeskonform.  


Gruß

Andreas

PS: ich hätte allerdings mal die Beträge vorab erfragen sollen, vielleicht reicht Bud sie ja mal nach
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Guten Morgen Andreas,

ich weiß genau was du meinst, das wird sofort ausgebucht.
Er schrieb zwar das es sich nicht um Höchstbeträge handelt, das ist richtig,aber mein Einwurf galt
dem - ich habe einige zweifelhafte Forderungen. Und diese in Summe ergeben dann für
mich ein ganz anderes Bild. :denk:
Beste Grüße BiBu
Ja, ich stimm dir zu, ich hätte mal nach den Beträgen fragen sollen.

Jedoch auch 40 Rechnungen a 10 Euro würde ich stumpf ausbuchen, da jede einzelne Fdg. bei der Eintreibung nur höheren Schaden verursachen würde als dann durch ein paar letzte Zahler (wenn überhaupt) reinkommen würde.

Hast du andere Erfahrungen?

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Ich hatte bei einem Mandanten 10 Rechnungen mit ca. 65 Euro ausgebucht.
Der BP sagte darauf, bei einer Sammelklage liegen sie unter
dem Wert der Forderungen, also muß revidiert werden. :o
Vielleicht war er auch froh etwas gefunden zu haben. ;)
Bearbeitet: BiBu+ - 23.04.2010 10:47:15
Beste Grüße BiBu
Das finde ich schon frech von dem BP. Sowas ist mir zum Glück noch nicht untergekommen.

Bei der letzten BP hatte ich sogar 2 Rechnungen a 198 Euro drin, die ich ausgebucht hatte bei einem Mandanten nachdem dort 3 Mahnungen hintergeheftet waren und er auch dies nicht weiter verfolgen wollte.

Keine Beanstandung, nicht mal kurz angesprochen.

Auf jedenfall würde ich bei so einer Erfahrung auch damit sehr vorsichtig umgehen.

Wenigstens war er ja dann glücklich mit seinen 65 Euro.

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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