Hallo liebe Forum-Gemeinde,
kurz ne Frage zu Bußgeldern:
theoretisch natürlich persönliches Verschulden und nicht abziehbar (bzw. bei Knöllchen wird's bei uns auch vom Fahrer zurück gefordert).
Wann sind jetzt Bußgelder abzugsfähig?
Wann kann man von einem wirtschaftlichen Vorteil sprechen, der abgeschöpft wurde? (ausgenommen: Spedition, Paketzusteller... da ist es mir durchaus klar... aber die sind ja auch davon ausgenommen)
Beispiel: Eine Waage / ein Fahrtenschreiber wurde - aus Versehen - nicht geeicht. Kann man dann von einem wirtschaftlichen Vorteil sprechen? Irgendwie kann ich hier keine Argumente bzw. "Beweise" finden, welche einen BA zulassen würden... wie seht ihr das?
=> Ergo: Wenn nun hier ein Bußgeldbescheid erlasen wird -> nicht abziehbar?
Und in welche Kontenklasse würdet ihr dies reinpacken? SKR 03: 2er oder 4er?
Besten Dank und liebe Grüße
die drei ?
kurz ne Frage zu Bußgeldern:
theoretisch natürlich persönliches Verschulden und nicht abziehbar (bzw. bei Knöllchen wird's bei uns auch vom Fahrer zurück gefordert).
Wann sind jetzt Bußgelder abzugsfähig?
Wann kann man von einem wirtschaftlichen Vorteil sprechen, der abgeschöpft wurde? (ausgenommen: Spedition, Paketzusteller... da ist es mir durchaus klar... aber die sind ja auch davon ausgenommen)
Beispiel: Eine Waage / ein Fahrtenschreiber wurde - aus Versehen - nicht geeicht. Kann man dann von einem wirtschaftlichen Vorteil sprechen? Irgendwie kann ich hier keine Argumente bzw. "Beweise" finden, welche einen BA zulassen würden... wie seht ihr das?
=> Ergo: Wenn nun hier ein Bußgeldbescheid erlasen wird -> nicht abziehbar?
Und in welche Kontenklasse würdet ihr dies reinpacken? SKR 03: 2er oder 4er?
Besten Dank und liebe Grüße
die drei ?