Differenzbesteuerung. Wie buchen? Als Kreditor?

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[ geschlossen ] Differenzbesteuerung. Wie buchen? Als Kreditor?
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Bearbeitet: Angelina1 - 31.05.2010 18:45:32
Hallo Angelina,

wenn ich dich richtig verstehe, habt ihr Waren eingekauft die der Differenzbesteuerung unterlagen.

Gib mal einen Fall, mit dem Buchungssatz vom Stb., an.

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo Andreas,

lieb von dir, daß du mir hilfst.  :D  Falls es noch wichtig ist: Bilanzierung /SKR03

Der Steuerberater hat die Waren (die wir von privat ohne Vorsteuer gekauft haben) als Kreditor gebucht. (in den 80000- Konten)

Als z.B. Einkauf 1000,-
Kreditor an Kasse
80115 / 1000

und dann beim Verkauf: (z-B für 1500,-)
1000,- an 80115
und 500 an Erlöse 8406

bei Collmex habe ich gelesen, daß der Einkauf an 3200 (Ware ohne Vst) gebucht wird.
Dann wirkt sich das ja auch auf den gesamten Umsatz aus, die Ausgabe wird also geltend gemacht.

Bei dieser Kreditoren-Geschichte, treten die Einkaufspreise ja eigentlich gar nicht auf, sondern nur beim Verkauf und dann wird ja nur der Erlös verbucht.

ich habe gestern mal meinen warenbestand (der ja als kreditor besteht) als wareneingang gebucht (nur proforma, dann natürlich wieder aus dem Buchungsstapel gelöscht) und dann hatte ich in der schlussbilanz einen verlust. wieder zurückgebucht hatte ich einen gewinn.


ich hoffe, du kannst Licht in dieses Dunkel bringen  :(


Liebe Grüße
Angelina
Hallo Angelina,

die vorgehensweise des Stb. bezgl. des Gewinns und der Versteuerung ergiebt schon die richtigen Werte, nicht so glücklich finde ich hierbei die Darstellung in der GUV, was m.E. so auch nach der GOB nicht richtig ist.

Was macht der Stb.

Er stellt den steuerfr. Einkauf in den Kreditor ein (mhh, normalerweise 70000er Konten). Somit bleibt der Einkauf in der GUV unberücksichtigt und mindert nicht den Gewinn. Wenn nun dieses WG veräußert wird bucht er den steuerfr. Betrag beim Kreditor aus und bucht nur den steuerb. Umsatz in der GUV ein. Somit stimmt zwar der Gewinn und die Ust. wird auch korrekt erfasst, jedoch ist dies für mich ein klarer Verstoß gegen das Saldierungsverbot.

Nehme mal einen Verkaufspreis von 1595 Euro an, ergibt schöne runde Summen :wink:

GUV
Erlöse 19%.......................500 Euro ( 95 Euro Ust. f. FA)
Erlöse ohne Ust. ................0,- Euro
Wareneinkauf .....................0,- Euro
-----------------------------------------------------------
Gewinn..............................500 Euro


Richtig wäre hier, alleine um die Übersicht zu behalten wie folgt zu buchen:

Einkauf: 3200 Waren o. Ust.(1000 Euro) an Kasse (1000 Euro)

Verkauf: 1000 Kasse (1500 Euro) an 8200 Erlöse o. Ust. (1000 Euro)
..........................................................an 8400 Erlöse 19% Ust. (500 Euro)
..........................................................an 1776 Ust. 19% (59 Euro)

GUV
Erlöse 19%.......................500 Euro ( 95 Euro Ust. f. FA)
Erlöse ohne Ust. .............1000 Euro
Wareneinkauf .................-1000 Euro
-----------------------------------------------------------
Gewinn..............................500 Euro

Du siehst das Ergebnis ist identisch, der Weg dahin ist aber beim Stb. wie du schon selber vermutest hast, falsch. Das von einem Stb. :roll:

Hoffe alles verständlich, sonst ruhig nachfragen.

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Lieber Andreas,
ein ganz großes DANKESCHÖN!!!! und einen dicken KUSS. Ich finde es toll, daß du mir hilft!

Die ganze Zeit hat mich das gewurmt, weil es mir nicht richtig erschien. Aber der Stb und auch der Buchhalter dort sagten mir immer wieder, das sei SO richtig.  :roll:


Ich werde nun die Bilanz entsprechend ändern müssen, bevor ich sie abgeben kann

Momentan sind die Einkäufe ohne Vst ja auf dem Konto 1400 als Forderung gebucht.

Könntest du mir vielleicht erklären, wie ich das nun korrekt umbuche?

ich denke mal, ich muß alle Kredioren ausbuchen, aber wie? direkt gegen 3200?

Viele liebe Grüße
Angelina
Zitat
ein ganz großes DANKESCHÖN!!!! und einen dicken KUSS. Ich finde es toll, daß du mir hilft!
Ich werd schon ganz rot  :oops:  

Erstellt den der Stb. nicht euren Abschluss?
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
ich auch  :oops:   :wink:

Ich meinte eigentlich die laufende Buchhaltung, damit die Bilanz erstellt werden kann.

kannst du mir sagen, wie ich das mache?

gerne auch per PM oder Mail


Liebe Grüße
Angelina
Hallo,

also ich würde noch eine Unterteilung in Einzeldifferenz und
Gesamtdifferenz vornehmen.
Als Beispiel 3220 Einzel und 3230 Gesamtdifferenz und adäquat
dann die Erlöskonten. 8)
Beste Grüße BiBu
Hallo BiHu

ich stehe gerade etwas "auf dem Schlauch" was meinst du mit Einzel / und Gesamtdifferenz?

Liebe Grüße
Angelina
Zitat
Angelina81 quote:
Hallo BiHu

ich stehe gerade etwas "auf dem Schlauch" was meinst du mit Einzel / und Gesamtdifferenz?

Liebe Grüße
Angelina


Bei Gegenständen deren Einkaufspreis den Betrag von 500 Euro nicht übersteigt kann die Bemessungsgrundlage anstatt mit der Einzeldifferenz nach der Gesamtdifferenz ermittelt werden.(§ 25a Abs. 4 UStG)
Beste Grüße BiBu
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