Doppelte Haushaltsführung Unternehmer

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[ geschlossen ] Doppelte Haushaltsführung Unternehmer
Hi,

hab da mal ´ne Frage:

Ein Unternehmer nimmt sich beruflich bedingt eine zweite Wohnung. Ist die Miete dann ganz normaler Mietaufwand, da die Wohnung ( privat zum schlafen während der Woche ) rein aus beruflichen Zwecken angemietet wurde.

( Anm.: Privater Lebensmittelpunkt und Wohnsitz : Norddeutschland ; Berufliche Zweitwohnung: Süddeutschland )

Davor hat der Unternehmer immer Reisekosten ( Übernachtungsaufwand ) gehabt, ist aber auf die Dauer zu kostspielig.

Was beim normalen Arbeitnehmer gilt müßte dann doch auch beim Unternehmer funktionieren...?
Hi speedy,

sind das nicht einfach Werbungskosten nach § 9 EStG?

Zitat
5. notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung entstehen, und zwar unabhängig davon, aus welchen Gründen die doppelte Haushaltsführung beibehalten wird. Eine doppelte Haushaltsführung liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes, in dem er einen eigenen Hausstand unterhält, beschäftigt ist und auch am Beschäftigungsort wohnt.

Liebe Grüße,
Neele
Hallo Neele,

Bei einem Unternehmer gibt es ja keine Werbungskosten, sondern nur Betriebsausgaben. Müßte man § 9 EStG dann nicht auch auf die Betriebsausgaben anwenden können???

Gleichheitsprinzip oder so?

Hab das bisher auch nur bei Arbeitnehmer kennengelert...

Liebe Grüße

speedy
Hi speedy,

natürlich hast du recht.
Ein Unternehmer hat einen Gewerbebetrieb und damit Betriebsausgaben  :oops:.

Da gabs auch mal etwas zu in § 4 Abs. 5 Nr. 6a. Dieser Paragraf ist allerdings weggefallen (weil die 2-Jahres-Frist für die Absetzung nicht mehr galt). Daher bin ich an dieser Stelle ein wenig ratlos :(

Kann noch jemand weiter helfen?
Hi Neele,

beobachhte den Beitrag schon länger und bin mir auch nicht ganz sicher.
Eigentlich sollte, wenn die Wohnung nur betriebl. Zwecken dient, als Betriebsausgabe abzugsfähig sein.
Die weitere Frage die sich dann stellt wie ist Sie dann in der Einkommensteuererklärung zu behandeln.
Entsteht ein Sachbezug oder nicht?

Schau am Wochenende mal ins Gesetz.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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