Hallo ihr Lieben,
Ich bin ein Neuling im Buchhaltungsfeld, bitte habt Gnade. Ich betreibe einen Online-"Marktplatz", vergleichbar mit Lieferando. Restaurants können auf meiner Website Ihre Produkte anbieten, ich erhalte bei einem Kauf eine Provision. Ich bin zur doppelten Büchführung verpflichtet. Die Zahlungen laufen, als Beispiel, über PayPal, und es fallen PayPal Gebühren an.
Nach meinem Verständnis handelt es sich hierbei um einen "durchlaufenden Posten", da ich mit dem Geld eigentlich nichts zu tun habe und es nur für die Zahlungsabwicklung kurz halte. Jetzt meine Frage: Wer schickt hier wem eine Rechnung? Eine "Konzept" was ich überlegt habe: Ich erstelle im Namen des Restaurants eine Rechnung an den Kunden, wo also der Name meiner Firma nicht drauf ist, und schicke diese an alle Beteiligten. Nun frage ich mich aber, ob das für Finanzamt und co. als Beleg zählt, wenn das Geld zu mir fließt.
Außerdem interessant ist für mich die Frage, wie die Nebenkosten des Geldverkehrs (die PayPal Gebühren) gehandhabt werden bei einem durchlaufenden Posten. Denn: Ich kann dem Restaurant nicht den "vollen Betrag" überweisen, da ich ihn selber nicht bekomme (dank PayPal).
Über beispielhafte Buchungssätze (SKR04) oder Beispielbelege würde ich mich freuen, vielen Dank im Voraus!
Viele Grüße,
Julian
Ich bin ein Neuling im Buchhaltungsfeld, bitte habt Gnade. Ich betreibe einen Online-"Marktplatz", vergleichbar mit Lieferando. Restaurants können auf meiner Website Ihre Produkte anbieten, ich erhalte bei einem Kauf eine Provision. Ich bin zur doppelten Büchführung verpflichtet. Die Zahlungen laufen, als Beispiel, über PayPal, und es fallen PayPal Gebühren an.
Nach meinem Verständnis handelt es sich hierbei um einen "durchlaufenden Posten", da ich mit dem Geld eigentlich nichts zu tun habe und es nur für die Zahlungsabwicklung kurz halte. Jetzt meine Frage: Wer schickt hier wem eine Rechnung? Eine "Konzept" was ich überlegt habe: Ich erstelle im Namen des Restaurants eine Rechnung an den Kunden, wo also der Name meiner Firma nicht drauf ist, und schicke diese an alle Beteiligten. Nun frage ich mich aber, ob das für Finanzamt und co. als Beleg zählt, wenn das Geld zu mir fließt.
Außerdem interessant ist für mich die Frage, wie die Nebenkosten des Geldverkehrs (die PayPal Gebühren) gehandhabt werden bei einem durchlaufenden Posten. Denn: Ich kann dem Restaurant nicht den "vollen Betrag" überweisen, da ich ihn selber nicht bekomme (dank PayPal).
Über beispielhafte Buchungssätze (SKR04) oder Beispielbelege würde ich mich freuen, vielen Dank im Voraus!
Viele Grüße,
Julian