eingenommene Mahnkosten

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[ geschlossen ] eingenommene Mahnkosten
Hallo,

Ein Kunde hat 5,- € Mahngebühr gezahlt. Ich würde dafür das Konto "zinsähnliche Erträge" wählen.
Aber ich finde dieses Konto nicht im SKR 04! Kann mir jemand helfen?

Und noch eine blöde Frage: Sind die Mahngebühren ein umsatzsteuerpflichtiger Ertrag???

Gruß
Hallo Ponschie,
Für die Mahngebühren die Du einem Kunden berechnestst zahlst Du keine
USt, weil sie umsatzsteuerlich nicht als Entgelt für eine besondere Leistung anzusehen sind (R 3 Abs. 3 UStR). Ertragssteuerlich sind die Mahngebühren als Einnahmen zu erfassen.Unter sonstige betriebliche Erträge.
SKR O3  Konto  8110 sonstige steuerfreie Umsätze
SKR O4  Konto 4110
Wir benutzen selber ein Ertragskonto in der Klasse 2 SKR 03 das Konto 2747 sonstige steuerfreien Betriebseinnahmen.
Welches Konto nun zu bevorzugen ist weiß ich nicht es gibt da geteilte Meinungen.
Hauptsache ist es ein Ertragskonto ohne UST ich habe sogar eins angelegt Mahngebühr ohne USt.Weil meiner Meinung sind dieses keine Umsätze aber Betriebseinnahmen!
Viele Grüße
utebeate
Vielen Dank für die präzise Antwort! Hast mir sehr geholfen!
Gruß
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