Einzelwertberichtigung

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[ geschlossen ] Einzelwertberichtigung
Hallo,

ich habe eine Frage bezülich der Einzelwertberichtigung:

Unter folgendem Link steht ja eine sehr schöne Beschreibung:

http://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Grundlagen/buchungssatz/Buchen-von-Einzelwertberichtigungen-EWB.html

Allderings versteh ich nicht warum eimal

Einst. in EWB    
 22.500,- €
 
an    
EWB v. Ford.    
 22.500,- €

und dann beim anderen mal

Bank    
 6.000,- €  
Abschreib. a. Ford.   20.168,07 €
USt. 19 %   3.831,93 €
 
an    

zweifelhafte Ford.    
30.000,- €  


Ich verbuch hier ja zwei mal einen Aufwand (eimal 22.500 und einmal 20.168???

Oder was verstehe ich da falsch?

Es wird ja doppelt der Aufwand berechnet?

Ich hätte die Buchungssätze so erstellt:

a)
2470 Zweifelhafte FO | 2400 Forderungen

b)
Einstellungen in EWB | 3670 EWB

c) Bei Abschluss des Insolvenzverfahren:
2800 Bank                     | 2470 ZWFO
3670 EWB                      |
4800 Ust                        |
Außerord. Aufwand |

Der Außerord. Aufwand soll allerdings nur die Differenzsumme zwischen 3670 EWB und tatsächlichem Ausfall sein. (Höherer Ausfall als erwartet)

Vielen Dank!

Viele Grüße
Hallo Steffe,

die Bildung der EWB ist Bestandteil des JAB. Dieser wird immer/meist nur zu diesem Zeitpunkt gebildet und aufgelöst.
Dies macht auch insofern Sinn, da man bei großen Fdg.-Beständen ansonsten lfd. am korriegieren der EWB wäre und Ust. rechtl. hat sie auch keine Auswirkung.

Somit stellst du den EWB zum Jahresende ein.

Wird im Folgejahr der Ausfall rechtl wirksam, buchst du erstmal deine Fdg. ganz normal aus und holst dir die Ust. vom FA wierder, wenn dann bis zum Jahresende sich keine anderen EWB bilden, wäre der alte EWB erfolgswirksam auszubuchen.

nehmen wir eine Fdg. von 10.000 die wir in eine EWB einstellen.

31.12.2000 = Einst. EWB 10.000 (zusätzl. aufwand in der GUV -10.000)

01.05.2001 = Insolvenz somit ausbuchen der Fdg. mit 10.000 (Aufwand in 2001 in der GUV -10.000)
31.12.2001 = Jahresabschluss mit Auflösung der EWB um 10.000 (Ertrag aus Aufl. in der GUV um 10.000)
somit in 2001 in der GUV -10.000 + 10.000 = 0,-

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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