Hallo zusammen
ich befasse mich gerade mit den folgenden beiden Problemen, die aus einer Marketing-Kampagne entstanden sind.
Unser Unternehmen importiert Textilien und vertreibt diese sowohl an Einzelhändler, als auch direkt an Endkunden (GmbH, Ist-Versteuerung, SKR04).
(1)
Wir würden gern einige Produkte aus unserem Lager als kostenlose Samples an potentielle Geschäftskunden herausgeben, um diese von der Qualität der Ware zu überzeugen. Der Verkaufspreis der einzelnen Produkte beträgt zwischen 10EUR und 20EUR. Pro Kunde würden wir gern einen Warenkorb im Wert von maximal 100EUR zusammenstellen.
Gibt es rechtliche Einschränkungen, die uns verbieten dies zu tun?
Kann ich einfach eine Bestandsminderung (z.B. 1140 Lager an 6300 Sonst. betr. Aufwendungen) buchen? (Das kommt mir zu einfach vor
)
Wie buche ich einen solchen Geschäftsvorfall korrekt?
(2)
Zugleich würden wir gern besonders treuen Privatkunden Gutscheine für ihre nächste Bestellung ausstellen.
Da wir diese Gutscheine jedoch nicht verkaufen, sondern kostenlos (jedoch nicht ohne Gegenleistung => wir haben einen Mindestumsatz definiert, ab dem ein Kunde einen Gutschein erhält) herausgeben, können diese Geschäftsvorfälle nicht wie üblich als Aktivtausch gebucht werden oder irre ich mich?
Entsteht der Aufwand entsprechend bereits bei der Ausstellung des Gutscheins oder erst bei Einlösung durch den Kunden?
Habt ihr hier TIpps zu rechtlichen/ steuerlichen Stolpersteinen?
Wie buche ich einen solchen Geschäftsvorfall korrekt?
Tausend Dank für die Hilfe,
Markus

ich befasse mich gerade mit den folgenden beiden Problemen, die aus einer Marketing-Kampagne entstanden sind.
Unser Unternehmen importiert Textilien und vertreibt diese sowohl an Einzelhändler, als auch direkt an Endkunden (GmbH, Ist-Versteuerung, SKR04).
(1)
Wir würden gern einige Produkte aus unserem Lager als kostenlose Samples an potentielle Geschäftskunden herausgeben, um diese von der Qualität der Ware zu überzeugen. Der Verkaufspreis der einzelnen Produkte beträgt zwischen 10EUR und 20EUR. Pro Kunde würden wir gern einen Warenkorb im Wert von maximal 100EUR zusammenstellen.
Gibt es rechtliche Einschränkungen, die uns verbieten dies zu tun?
Kann ich einfach eine Bestandsminderung (z.B. 1140 Lager an 6300 Sonst. betr. Aufwendungen) buchen? (Das kommt mir zu einfach vor

Wie buche ich einen solchen Geschäftsvorfall korrekt?
(2)
Zugleich würden wir gern besonders treuen Privatkunden Gutscheine für ihre nächste Bestellung ausstellen.
Da wir diese Gutscheine jedoch nicht verkaufen, sondern kostenlos (jedoch nicht ohne Gegenleistung => wir haben einen Mindestumsatz definiert, ab dem ein Kunde einen Gutschein erhält) herausgeben, können diese Geschäftsvorfälle nicht wie üblich als Aktivtausch gebucht werden oder irre ich mich?
Entsteht der Aufwand entsprechend bereits bei der Ausstellung des Gutscheins oder erst bei Einlösung durch den Kunden?
Habt ihr hier TIpps zu rechtlichen/ steuerlichen Stolpersteinen?
Wie buche ich einen solchen Geschäftsvorfall korrekt?
Tausend Dank für die Hilfe,
Markus