Hallo,
ich habe durch einen freiberuflichen Designer ein Logo entwickeln lassen. Gesamtnettokosten sind 1.490,- EUR. Darin enthalten sind 400,- EUR Lizenzkosten (Übertragung der Rechte). Das Logo möchte ich als Wort-Bild-Marke eintragen lassen, Antrag ist bereits gestellt.
Sehe ich das richtig, dass dies insgesamt dazu führt, dass aufgrund der Bildung einer Marke die Lizenz- wie auch Herstellungskosten als immaterielles Wirtschaftsgut behandelt werden müssen und in dem Fall über 10 Jahre abgeschrieben werden müssen?
Ich erstelle EÜR und buche im SKR03. Wären dann also 1.490,- EUR auf das Konto 30 (Lizenzen an gewerblichen Schutzrechten) zu buchen?
Würde es sich ohne die Anmeldung zur Marke anders verhalten, bspw. die Herstellungskosten, also 1.090,- EUR als Fremdleistungskosten (Konto 3100) und die Rechteübertragung auf das Konto 30? Käme dann aufgrund der 400,- EUR Lizenzkosten nicht auch ein GWG in Frage?
VG
PS: Künstlersozialkasse habe ich auf dem Schirm
ich habe durch einen freiberuflichen Designer ein Logo entwickeln lassen. Gesamtnettokosten sind 1.490,- EUR. Darin enthalten sind 400,- EUR Lizenzkosten (Übertragung der Rechte). Das Logo möchte ich als Wort-Bild-Marke eintragen lassen, Antrag ist bereits gestellt.
Sehe ich das richtig, dass dies insgesamt dazu führt, dass aufgrund der Bildung einer Marke die Lizenz- wie auch Herstellungskosten als immaterielles Wirtschaftsgut behandelt werden müssen und in dem Fall über 10 Jahre abgeschrieben werden müssen?
Ich erstelle EÜR und buche im SKR03. Wären dann also 1.490,- EUR auf das Konto 30 (Lizenzen an gewerblichen Schutzrechten) zu buchen?
Würde es sich ohne die Anmeldung zur Marke anders verhalten, bspw. die Herstellungskosten, also 1.090,- EUR als Fremdleistungskosten (Konto 3100) und die Rechteübertragung auf das Konto 30? Käme dann aufgrund der 400,- EUR Lizenzkosten nicht auch ein GWG in Frage?
VG
PS: Künstlersozialkasse habe ich auf dem Schirm