Guten morgen,
für eine Lehrassistenz soll ich mich auf die Buchungen und die behandlung von Umsatzsteuer im Verkehr mit Drittländern, also außerhalb der EU konzentrieren. Bin da bisher auch ganz gut voran gekommen, habe jetzt aber ein problem bei der erfassung von Skonto.
Also meine Aufgabe ist folgende, (verkürzte Form) wir haben eine Lieferung aus dem Ausland erhalten, diese Lieferung wurde FOB in Rotterdam abgegeben und von uns mit Werkseigenem Fahrzeug abgeholt. zahlungsziel ist 3 Wochen, innerhlab von 2 Wochen gewährt man uns 3% Skonto.
Ohne jetzt hier alle werte mit Wechselkursen aufzulisten, wir müssen für die Einfuhr der Ware ja eine Einfuhrumsatzsteuer an den Zoll bezahlen und auch eine Zollgebühr. Wenn ich jetzt die rechnungsbetrag abzüglich Skonto überweise würde ich den Differenzbetrag (also den Skontobetrag) ja auch nachlässe buchen. Innerhalb Deutschlands würde ich dann ja auch noch die Vorsteuer korrigieren, aber wie mache ich das bei einer Zollrechnung und bei der Einfuhrumsatzsteuer? Überweise ich einfach den neu ausgerechneten Betrag? oder wird das in diesem Fall gar nicht korrigiert?
Vielen Dank im Voraus für Eure Mühe,
Mit freundlichen Grüßen,
Sebastian
für eine Lehrassistenz soll ich mich auf die Buchungen und die behandlung von Umsatzsteuer im Verkehr mit Drittländern, also außerhalb der EU konzentrieren. Bin da bisher auch ganz gut voran gekommen, habe jetzt aber ein problem bei der erfassung von Skonto.
Also meine Aufgabe ist folgende, (verkürzte Form) wir haben eine Lieferung aus dem Ausland erhalten, diese Lieferung wurde FOB in Rotterdam abgegeben und von uns mit Werkseigenem Fahrzeug abgeholt. zahlungsziel ist 3 Wochen, innerhlab von 2 Wochen gewährt man uns 3% Skonto.
Ohne jetzt hier alle werte mit Wechselkursen aufzulisten, wir müssen für die Einfuhr der Ware ja eine Einfuhrumsatzsteuer an den Zoll bezahlen und auch eine Zollgebühr. Wenn ich jetzt die rechnungsbetrag abzüglich Skonto überweise würde ich den Differenzbetrag (also den Skontobetrag) ja auch nachlässe buchen. Innerhalb Deutschlands würde ich dann ja auch noch die Vorsteuer korrigieren, aber wie mache ich das bei einer Zollrechnung und bei der Einfuhrumsatzsteuer? Überweise ich einfach den neu ausgerechneten Betrag? oder wird das in diesem Fall gar nicht korrigiert?
Vielen Dank im Voraus für Eure Mühe,
Mit freundlichen Grüßen,
Sebastian