Falsch gebuchte Verbindlichkeiten?

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Falsch gebuchte Verbindlichkeiten?
Hallo,

ich habe vor der Gründung meiner GmbH ein Notebook gekauft und dieses Privat bezahlt und neben anderen Gründungsdingen diese per Auslagenerstattung an mich zurück gezahlt.

Bei der dem Notebook zugehörigen Buchung bin ich nun stutzig geworden, weil das Porto als Verbindlichkeit auftaucht.

Datum         Konto Buchungskonto                                                                                               Soll         Haben
02.12.2016 485        Wirtschaftsgüter größer 150 bis 1000 Euro (Sammelposten)                                653,84 0
02.12.2016 1576 Abziehbare Vorsteuer 19 %                                                                               120,26 0
02.12.2016 4910 Porto                                                                                                                4,90         0
02.12.2016 1666 Verbindlichkeiten gegenüber GmbH-Gesellschaftern - Restlaufzeit bis 1 Jahr 0         779,90

Ist das korrekt? Danke für eure Hilfe...

Gruß Dominique
Hi,

natürlich  ist das nicht korrekt. Wie kommst du überhaupt darauf eine Rechnung bei der GmbH zu buchen, die nicht an die GmbH ausgestellt worden ist und von einer Privatperson bezahlt ist? Und dann ziehst du noch die Vorsteuer ab. :denk:
Du hättest  das Laptop in die GmbH zum Kaufpreis bei der Gründung einlegen müssen. Ansonsten  musst du eine Rechnung an die GmbH ausstellen. Aber ohne Umsatzsteuer, GmbH darf sie nicht zurück bekommen
Bearbeitet: Macaslaut - 05.12.2016 13:28:33
Hallo,

die Rechnung ist sehr Wohl auf die Firma ausgestellt und die Auslagen sind als Vor-Gründungskosten somit auch Vorsteuer Abzugsfähig.
Die Frage ist aber im besonderen Fall nach dem Porto. Warum taucht das wie nicht gezahlt auf?

Gruß

Dominique
Hallo,

ich habe mir meine Frage selbst beantwortet. Das Konto mit 4900 war natürlich falsch, da es für AUSGANGS Versand ist.
Hab mich nun eingelesen und den Versand ohne Steuern auf das Warenkonto gebucht.

Danke euch
Zitat
Freiheer schreibt:
Hab mich nun eingelesen und den Versand ohne Steuern auf das Warenkonto gebucht.
was soll das denn auf einem warenkonto?

porto ist teil der anschaffungskosten:
Dabei gehören laut § 255 Abs. 1 HGB zu den Anschaffungskosten ebenfalls alle Aufwendungen, die unternommen werden müssen, um den Vermögensgegenstand in einen „betriebsbereiten Zustand zu versetzen.“ Damit sind die Nebenkosten (z.B. Versandkosten) und die nachträglichen Anschaffungskosten bezeichnet.
http://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Anlagevermoegen/Anschaffungskosten.html

ohne zahlung des portos hättest du das notebook gar nicht.
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