Hallo,
da ich mit der Abgabe der Jahreserklärung für eine GmbH ziemlich hinterher bin, hat das Finanzamt einen Festsetzungsbescheid geschickt.
Die Schätzung ergibt eine Nachzahlung der Umsatzsteuer, die ich direkt bezahlt habe.
Ich bin jetzt soweit mit dem Jahresabschluss fertig, weiß aber nicht, wie ich den Bescheid buchen soll.
Logisch erscheint mir, ihn wie die UST.-VA IV zu buchen 3820 an 3840, und dann im Jahr der Bankabbuchung gegen 3840, da er ja schon bezahlt ist. Der Betrag entspricht fast exakt dem von mir ermittelten Betrag.
Jetzt noch eine korrigierte VA zu machen kommt mir komisch vor, da die Umsatzsteuererklärung quasi zeitgleich ans FA geht, und ich die VA eh nicht mehr über Elster machen kann, da Elster 2011 - jetzt ist es raus! - nicht mehr anbietet.
Ich weiß, dass ich gnadenlos zu spät bin, mußte mir aber mangels Mittel erstmal die Kenntnisse aneignen um überhaupt den Abschluss hinzukriegen.
Hierzu mein herzlichster Dank für Eure Beiträge!
Für einen Rat wäre sehr dankbar.
Beste Grüße
Kadmos
da ich mit der Abgabe der Jahreserklärung für eine GmbH ziemlich hinterher bin, hat das Finanzamt einen Festsetzungsbescheid geschickt.
Die Schätzung ergibt eine Nachzahlung der Umsatzsteuer, die ich direkt bezahlt habe.
Ich bin jetzt soweit mit dem Jahresabschluss fertig, weiß aber nicht, wie ich den Bescheid buchen soll.
Logisch erscheint mir, ihn wie die UST.-VA IV zu buchen 3820 an 3840, und dann im Jahr der Bankabbuchung gegen 3840, da er ja schon bezahlt ist. Der Betrag entspricht fast exakt dem von mir ermittelten Betrag.
Jetzt noch eine korrigierte VA zu machen kommt mir komisch vor, da die Umsatzsteuererklärung quasi zeitgleich ans FA geht, und ich die VA eh nicht mehr über Elster machen kann, da Elster 2011 - jetzt ist es raus! - nicht mehr anbietet.
Ich weiß, dass ich gnadenlos zu spät bin, mußte mir aber mangels Mittel erstmal die Kenntnisse aneignen um überhaupt den Abschluss hinzukriegen.
Hierzu mein herzlichster Dank für Eure Beiträge!
Für einen Rat wäre sehr dankbar.
Beste Grüße
Kadmos