Festsetzungsbescheid Umsatzsteuer Verbuchen

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Festsetzungsbescheid Umsatzsteuer Verbuchen, Zahlung des Festsetzungsbescheides UST nach Schätzung verbuchen über Jahreswechsel
Liebe Gemeinde ich benötige etwas Anstoss.


SKr04 Bilanzierer

Ich muss einen Festsetzungsbescheid nach Schätzung (Nicht eingegangene Jahreserklärung) und versäumen der Frist verbuchen.

Buchen im Zahljahr ist mir bekannt. Aber ich komme gerade im besten Willen nicht darauf wie ich die Verbindlichkeit ins das Vorjahr eingebucht bekomme Jahresabschluss ist noch nicht erfolgt.

Die Verbindlichkeit müsste doch zum 31.12. in das Betreffende Jahr auf 3860 (aber mit welchen Gegenkonto).

Ich Bitte um einen Rat.


Zum Hintergrund - Es gibt keinen Steuerberater mehr !!!
Ich versuche seit mehr als einen Jahr einen neuen zu finden in meiner Region bekomme jedoch nur Absagen wegen Personalmangel.
Zitat
Ich muss einen Festsetzungsbescheid nach Schätzung (Nicht eingegangene Jahreserklärung) und versäumen der Frist verbuchen.

für welches jahr?

wieso gibt es keine erklärung?

Zitat
Buchen im Zahljahr ist mir bekannt. Aber ich komme gerade im besten Willen nicht darauf wie ich die Verbindlichkeit ins das Vorjahr eingebucht bekomme Jahresabschluss ist noch nicht erfolgt.

Die Verbindlichkeit müsste doch zum 31.12. in das Betreffende Jahr auf 3860 (aber mit welchen Gegenkonto).

was genau hat die jahressteuer auf "verb. aus ust-vz" zu suchen?


Zitat
Zum Hintergrund - Es gibt keinen Steuerberater mehr !!!
kanzlei verkauft, dicht gemacht oder wieso?

Zitat
Ich versuche seit mehr als einen Jahr einen neuen zu finden in meiner Region bekomme jedoch nur Absagen wegen Personalmangel.
welches bundesland?
Gruß

es geht um 21 ich möchte meine Unterlagen in Ordnung bekommen das diese zumindest Ordnungsgemäß entrichtet sind.

Es gibt keine Erklärungen da der Steuerberater seine Dienste Eingestellt hat ohne den Bestand an einen anderen zu Übergeben. Das ist jedoch nicht das Thema im Moment.
Ich habe alles soweit unter bekommen.

Habe mich etwas unglücklich Ausgedrückt es gebt allein um den Umsatzsteuer Jahresbescheid der Geschätzt wurde.

Ich habe um einfach mit Zahlen zu agieren.

500 € Zahllast aus der Voranmeldung (habe hier zum Abschluss der Umsatzsteuer / Vorsteuer die Entsprechenden Konnten die sich aus den Jahresbuchungen.

Es kommen nun in der Schätzung 250 € hinzu die zu zahlen sind. (Der Schätzung wurde kein Wiederspruch eingelegt damit Rechtsgültig)

Diese 250 € sind einen Kostenkonto zu zu ordnen

Aus meiner Sicht gehört dies noch zum 31.12.21 Steuerlich um das Ergebnis der anderer Jahre nicht zu verfälschen.

also auf das Konto UST laufendes Jahr 3840 in 21   aber mit welchen Gegenkonto buche ich die Verbindlichkeit ( Finanzamt als Kreditor ist mir soweit bekannt nicht Richtig)

Jahreswechsel

3840 Laufendes Jahr auf 3841 Vorjahr
in 22 Zahlung auf 3841 Vorjahr

Ergebnis sauber, soweit mein Ansicht und Verständnis zu der Sache

Bitte verzeiht wenn es Fachlich alles nicht Korrekt ausgedrückt ist, ich denke jedoch das mein Anliegen nun klar Verständlich ist.


Gruß und Vielen Dank schon einmal.
Zitat
2.Hand schreibt:
Der Schätzung wurde kein Wiederspruch eingelegt damit Rechtsgültig

Steht der Bescheid evtl. unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO)? Mal auf Seite 1 oben unter "Art der Steuerfestsetzung" nachschauen. Falls ja einfach die USt-Erklärung fertigen, einreichen und mit einem Änderungsantrag nach § 164 Abs. 2 AO verbinden.
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