Firmenlogo / Firmenbeschriftung größer 10.000 EUR

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Firmenlogo / Firmenbeschriftung größer 10.000 EUR
Guten Morgen zusammen,

wie würdet ihr die Anbringung eines großen Firmenlogos an der Gebäudewand des Betriebes buchen. Kosten > 10.000,00 EUR. Ist das als Betriebsvorrichtung einzustufen? Das wird ja wohl kaum zu den AHK´s Gebäude zu aktivieren sein - oder? Gibt es Erfahrungen mit der Nutzungsdauer. Ich konnte im Internet und bei Haufe nichts eindeutiges finden.  :denk:

Vielen Dank für euren Input  :D
Hallo Clyde,

hab in der Datenbank Haufe Office Kanzlei-Edition mit dem Stichwort "Aktivierung von Firmenlogo" gesucht.
Weil es einen Wert von 10.000 € hat muss es aktiviert werden.
Unter Beitrag: Immateriellen Vermögen nach HGB, EstG und IFRS

1.4.1 Abgrenzung zum Geschäfts-und Firmenwert RZ 24 steht unter dem Satz 18 folgendes.
"Auch ein Firmenlogo ist als ein neben dem Geschäfts-und Firmenwert stehendes eigenständiges Wirtschaftsgut zu qualifizieren, das zu aktivieren und abzuschreiben ist,
wenn die Aktivierungsvoraussetzungen (Erwerb von einem das Logo bereits für eigene Zwecke nutzenden Unternehmen, bilanzielle Greifbarkeit, basierend auf dem Bekanntheitsgraddes Logos in der Öffentlichkeit) vorliegen.

So wie ich das sehe, könnte man es als eigenes Wirtschaftsgut aktivieren und abschreiben. Also nicht zu den AHK´s Gebäude. Das würde ich jetzt ausschließen,
da es ja nicht zum Gebäude gehört. Meiner Ansicht nach passt das gar nicht.
Wenn es keine Nutzungsdauer gibt in den amtlichen AfA Tabellen darf durchaus geschätzt werden.

Aber natürlich darf und kann ich hier kein steuerlicher Rat geben, das kann nur ein Steuerberater.
Es ist meine persönliche Einschätzung.

LG
Hallo Clyde,

für mich fällt das in die Kategorie "Werbeschild/Werbeanlage". Wir schreiben sowas mit 10 Jahren ab.

In Google habe ich das hier gefunden: https://www.waldlandwelt.de/cgi-bin/afa-tabellen.pl?Werbeschild

Da steht etwas von 12 Jahren.

Viele Grüße.
Bedanke mich auf diesem Wege recht herzlich für eure Antworten  :klatschen:

das hat mir sehr geholfen / mich sicher gemacht mit der korrekten Beurteilung des Sachverhalts.

Viele Grüße und frohes schaffen

Clyde
Zitat
Fachkraft schreibt:
"Auch ein Firmenlogo ist als ein neben dem Geschäfts-und Firmenwert stehendes eigenständiges Wirtschaftsgut zu qualifizieren, das zu aktivieren und abzuschreiben ist,

Ja aber das bezieht sich doch auf ein immaterielles Wirtschaftsgut.
Mit Logo ist ja hier ein materielles WG gemeint, also die physische Verkörperung.
Insofern bin ich auch für die Abschreibungsdauer für ein Werbeschild.
Ob da ein konkretes Logo draufgedruckt ist oder einfach nur Änderungsschneiderei o.ä. dürfte ziemlich egal sein.
Hallo,
an Community und Dauerbucher.

Ich habe dieses "Zitat" aus der Datenbank abgeschrieben. Mir ist bewusst, dass es sich auf ein immaterielles Wirtschaftsgut bezieht.
Das wollte ich auch mit ergänzt haben.

Ja das Werbeschild ist ein materielles Wirtschaftsgut.

Ich denke, die ursprüngliche  Frage ist insgesamt beantwortet worden. Nicht als Betriebsvorrichtung einzustufen, nicht zum Gebäude zu aktivieren, sondern
als eigenständiges Wirtschaftsgut zu aktivieren.

Ich denke, Clyde hat es inzwischen als ein eigenes Wirtschaftsgut  "eventuell Werbetafel mit Firmenlogo" aktiviert und nach AfA Tabelle oder geschätzt abgeschrieben.
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