Hallo,
ich bin am Ende meiner Ausbildung angekommen und versuche folgenden Übungsfall zu bilanzieren:
Ein Einzelunternehmen (Industrie) wird verkauft gegen eine Rentenzahlung und ohne Gebäude.
Die Schlußbilanz des Vorgängers habe ich. Das Programm ist DATEV.
A) Was für Werte müssen denn vorgetragen werden? alle oder nur das was übernommen wird?
Wir haben versucht alle vorzutragen haben aber einen Saldo, der aus dem Alteigentümer Eigenkapital stammt. Dieses ist auch noch negativ. Ein Verlust liegt auch noch vor:
Anfangskapital ./.129.800,-
Privateinlagen 79.400,-
Privatentnahmen ./.60.500,-
Gewinn war 52.200,- im Vorjahr und der nicht gedeckte Verlust war 58.700,-
Saldo: 50.900,- auf 9000 im Soll
ist genau der Differenz zwischen 1.1.01 und 31.12.01 auf Anfangskapital
Oder ist der nicht gedeckte Verlust von 58 700 als EB für Eigenkapital zu nehmen?
Das vom neuen Besitzer mitgebrachte Eigenkapital gehört wohin: 1.1 als EB Wert oder 31.12?
Eröffnungsbilanz:
200.000,- Kasse/Eigenkapital
müßte lt Lehrerin so richtig sein
B) Wenn Gebäude nicht übernommen werden, werden sie dann vorgetragen und wenn ja gegen was gebucht? Firmenwert gegen Gebäude
C) Vorratskonten
Wie verändern sich die Vorratskonten, wenn Wareingang gegen VLL gebucht wird?
Bestandsveränderung RHB gegen was?
Anzahlungen, die verbraucht werden, werden wie gebucht?
Der Kaufpreis, der bei Verkauf entsteht, wird eingebucht als Verbindlichkeiten und abgeschrieben.
Da der Wert als Barwert ermittelt ist, nehme ich dann diesen oder den Endwert? Eine Abzinsung auf Verb mit 5,5% erfolgt auch noch. Der Firmenwert ist ja Kaufpreis-Substanzwert. Wie trenne ich die beiden?
Das wars fürs Erste
Kennt sich jemand damit aus? Steuerfachwirte und Bilanzbuchhalter nämlich nicht (Meine Kollegen)
ich bin am Ende meiner Ausbildung angekommen und versuche folgenden Übungsfall zu bilanzieren:
Ein Einzelunternehmen (Industrie) wird verkauft gegen eine Rentenzahlung und ohne Gebäude.
Die Schlußbilanz des Vorgängers habe ich. Das Programm ist DATEV.
A) Was für Werte müssen denn vorgetragen werden? alle oder nur das was übernommen wird?
Wir haben versucht alle vorzutragen haben aber einen Saldo, der aus dem Alteigentümer Eigenkapital stammt. Dieses ist auch noch negativ. Ein Verlust liegt auch noch vor:
Anfangskapital ./.129.800,-
Privateinlagen 79.400,-
Privatentnahmen ./.60.500,-
Gewinn war 52.200,- im Vorjahr und der nicht gedeckte Verlust war 58.700,-
Saldo: 50.900,- auf 9000 im Soll
ist genau der Differenz zwischen 1.1.01 und 31.12.01 auf Anfangskapital
Oder ist der nicht gedeckte Verlust von 58 700 als EB für Eigenkapital zu nehmen?
Das vom neuen Besitzer mitgebrachte Eigenkapital gehört wohin: 1.1 als EB Wert oder 31.12?
Eröffnungsbilanz:
200.000,- Kasse/Eigenkapital
müßte lt Lehrerin so richtig sein
B) Wenn Gebäude nicht übernommen werden, werden sie dann vorgetragen und wenn ja gegen was gebucht? Firmenwert gegen Gebäude
C) Vorratskonten
Wie verändern sich die Vorratskonten, wenn Wareingang gegen VLL gebucht wird?
Bestandsveränderung RHB gegen was?
Anzahlungen, die verbraucht werden, werden wie gebucht?
Der Kaufpreis, der bei Verkauf entsteht, wird eingebucht als Verbindlichkeiten und abgeschrieben.
Da der Wert als Barwert ermittelt ist, nehme ich dann diesen oder den Endwert? Eine Abzinsung auf Verb mit 5,5% erfolgt auch noch. Der Firmenwert ist ja Kaufpreis-Substanzwert. Wie trenne ich die beiden?
Das wars fürs Erste
Kennt sich jemand damit aus? Steuerfachwirte und Bilanzbuchhalter nämlich nicht (Meine Kollegen)