Hallo,
ich hoffe, jemand kann mir ganz schnell helfen, weil ich den Dezember 2011 abschließen muss und nicht weiß, ob ich nach Abschluss (wegen UST) nachträglich noch Stornobuchungen für Dezember 2011 machen kann.
Problem:
Es wurde eine Firme (keine GmbH, sondern ein Einzelunternehmen) gekauft. Der eigentliche Kaufpreis waren 30.000 EUR, wobei jedoch in diesem Betrag auch die Übernahme eines Mietkauf-Vertrages in Höhe von 17.400 EUR sowie die Übernahme einer Rechnung in Höhe von 3.000 EUR enthalten ist.
Der Mietkauf-Vertrag lief bei Übernahme bereits so, dass 5.000 EUR (80 % der bereits geleisteten Mietzahlungen) auf den späteren Kaufpreis angerechnet werden sollen. Wir übernahmen den noch offenen Restbetrag in Höhe von 17.400 EUR, wobei auch hier dann beim späteren Kauf 80 % angerechnet werden. Müssen diese 5.000 EUR, welche später beim Kauf angerechnet werden, irgendwie als Kaufpreis für die Firma gebucht werden? Oder muss ich die 17.400 EUR buchen? Oder keines von beiden?
Die andere Rechnung über 3.000 EUR wurde jedoch nicht direkt als Übernahme der Rechnung bezahlt, sondern die Firma hat uns für unsere Firma eine neue Rechnung ausgestellt und die Rechnung des vorherigen Firmeninhabers storniert, so dass wir diese Rechnung bereits als Ausgaben erfassen konnten. Somit gehe ich davon aus, dass wir diese 3.000 EUR gar nicht mehr beim Firmenkaufpreis berücksichtigen müssen!
Wie verhält es sich jedoch mit den 17.400 EUR aus der Übernahme des Mietkauf-Vertrages? Müssen diese überhaupt gebucht werden oder mindern diese einfach den vereinbarten Kaufpreis der Firma, so dass nunmehr nur noch 12.600 EUR bzw. nach Abzug der obigen Rechnung in Höhe von 3.000 EUR somit der Kaufpreis der Firma nur noch 9.600 EUR beträgt?
Tatsächlich bezahlt wurden von uns beim Kauf (bzw. kurz zuvor) 4.000 EUR, die Restzahlung erfolgte in monatlichen Raten in Höhe von 1.000 EUR (und 1 x 600 EUR), so dass insgesamt an den Verkäufer der Firma nur ein Betrag von 9.600 EUR bezahlt wurde. Ist diese Summe dann der tatsächliche Kaufpreis, also 9.600 EUR, welchen ich aufteilen muss (Anlagevermögen, Firmenwert usw.)?
Sollte dies der Fall sein, habe ich ein weiteres Problem:
Wie setze ich die Werte des Anlagevermögens an, da diese tatsächlich viel höher wären (z. B. ein Fahrzeug hat einen Wert von 12.000 EUR, ein Fahrzeug einen Wert von 5.000 EUR usw.). Wie setzen sich die Summen zusammen, damit mir ein Firmenwert bleibt? Es wurden zusätzlich zu den Fahrzeugen noch weiteres Anlagevermögen übernommen, schätzungsweise alles zusammen mit einem Wert von insgesamt (mit den Fahrzeugen) ca. 20.000 EUR!
Hoffe, jemand kann mir helfen. Vielen Dank im Voraus
Gisela
ich hoffe, jemand kann mir ganz schnell helfen, weil ich den Dezember 2011 abschließen muss und nicht weiß, ob ich nach Abschluss (wegen UST) nachträglich noch Stornobuchungen für Dezember 2011 machen kann.
Problem:
Es wurde eine Firme (keine GmbH, sondern ein Einzelunternehmen) gekauft. Der eigentliche Kaufpreis waren 30.000 EUR, wobei jedoch in diesem Betrag auch die Übernahme eines Mietkauf-Vertrages in Höhe von 17.400 EUR sowie die Übernahme einer Rechnung in Höhe von 3.000 EUR enthalten ist.
Der Mietkauf-Vertrag lief bei Übernahme bereits so, dass 5.000 EUR (80 % der bereits geleisteten Mietzahlungen) auf den späteren Kaufpreis angerechnet werden sollen. Wir übernahmen den noch offenen Restbetrag in Höhe von 17.400 EUR, wobei auch hier dann beim späteren Kauf 80 % angerechnet werden. Müssen diese 5.000 EUR, welche später beim Kauf angerechnet werden, irgendwie als Kaufpreis für die Firma gebucht werden? Oder muss ich die 17.400 EUR buchen? Oder keines von beiden?
Die andere Rechnung über 3.000 EUR wurde jedoch nicht direkt als Übernahme der Rechnung bezahlt, sondern die Firma hat uns für unsere Firma eine neue Rechnung ausgestellt und die Rechnung des vorherigen Firmeninhabers storniert, so dass wir diese Rechnung bereits als Ausgaben erfassen konnten. Somit gehe ich davon aus, dass wir diese 3.000 EUR gar nicht mehr beim Firmenkaufpreis berücksichtigen müssen!
Wie verhält es sich jedoch mit den 17.400 EUR aus der Übernahme des Mietkauf-Vertrages? Müssen diese überhaupt gebucht werden oder mindern diese einfach den vereinbarten Kaufpreis der Firma, so dass nunmehr nur noch 12.600 EUR bzw. nach Abzug der obigen Rechnung in Höhe von 3.000 EUR somit der Kaufpreis der Firma nur noch 9.600 EUR beträgt?
Tatsächlich bezahlt wurden von uns beim Kauf (bzw. kurz zuvor) 4.000 EUR, die Restzahlung erfolgte in monatlichen Raten in Höhe von 1.000 EUR (und 1 x 600 EUR), so dass insgesamt an den Verkäufer der Firma nur ein Betrag von 9.600 EUR bezahlt wurde. Ist diese Summe dann der tatsächliche Kaufpreis, also 9.600 EUR, welchen ich aufteilen muss (Anlagevermögen, Firmenwert usw.)?
Sollte dies der Fall sein, habe ich ein weiteres Problem:
Wie setze ich die Werte des Anlagevermögens an, da diese tatsächlich viel höher wären (z. B. ein Fahrzeug hat einen Wert von 12.000 EUR, ein Fahrzeug einen Wert von 5.000 EUR usw.). Wie setzen sich die Summen zusammen, damit mir ein Firmenwert bleibt? Es wurden zusätzlich zu den Fahrzeugen noch weiteres Anlagevermögen übernommen, schätzungsweise alles zusammen mit einem Wert von insgesamt (mit den Fahrzeugen) ca. 20.000 EUR!
Hoffe, jemand kann mir helfen. Vielen Dank im Voraus
Gisela