Forderung und Verbindlichkeit aus altem GJ ausbuchen

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[ geschlossen ] Forderung und Verbindlichkeit aus altem GJ ausbuchen
Vielen Dank für eure Antworten. Da hat sich doch eine rege Diskussion entwickelt.

Ich möchte noch ein paar Dinge ergänzen.

Die Steuerkonten wurden nicht berührt.

eingebucht wurde im letzten GJ:
Ford. gegen Firma X
an Erträge aus Qualitätsproblemen Firma X

Aufw. aus Bedarfsrückgang Firma X
an so. Verb. Firma X

Ich muss dazu sagen diese Vorgänge haben vor meiner Zeit bei meinem jetzigen Arbeitgeber statt gefunden. Unsere Wirtschaftsprüfer scheinen es aber im letzten Jahr nicht beanstandet zu haben. Ansonsten hätte ja die Buchung rückgängig/korrigiert werden müssen.


Ich halte fest:
Die richtige Buchung lauten nun:

sbA
an Ford. gegen Firma X

und

so Verb. Firma X
an sbE


bisher haben wir ca. 20.000 Euro für auf dem Konto sbE. Damit würden mit einem Schlag 40.000 Euro dazu kommen.
Auf dem Konto sbA haben wir bisher 15.000 stehen. Da würden dann sogar 70.000 dazu kommen.
Was dann natürlich zu einem genaueren Hinschauen auf den Inhalt der Konten sbA und sbE unserer Wirtschaftsprüfer und auch der Konzernleitung, an die wir reporten müssen, kommen wird.

Eine andere Möglichkeit gibt es nicht, oder? Die beiden Ursprungsbuchungen einfach umgekehrt zu buchen, würde sicher auch zu Fragen führen, da auf den beiden Konten („an Erträge aus Qualitätsproblemen Firma X“ und „Aufw. aus Bedarfsrückgang Firma X“) in diesem GJ noch nichts drauf steht.
Hallo rewe2010,

verstehe ich das richtig, das die Fdg. daher kommt das man einen Teil der Waren reklamiert hat?


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
ja, müsste so sein. Die Ware wurde wegen Qualitätsmängeln reklamiert.
Wieso weshalb warum so gebucht wurde, kann ich nicht sagen, da es wie gesagt vor meiner Zeit war. Aber da zwischenzeitlich die WP's da waren geh ich davon aus, dass alles so akzeptiert wurde.
Nun, da haben die WP´s gepennt bzw. es übersehen. Das hätte nicht ausgewiesen werden dürfen, denn es stellt einen nicht realiesierten Gewinn gem § 254 HGB dar.
Das es ohne Ust. eingebucht wurde ist somit zumind. korrekt.  


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Noch mal zu obigem Thema bzw. der Auswahl der Gegenkonten:

Unsere Pauschalwertberichtigungen buchen wir Aufwandskonto "Einstellg. In die PWB zu Forderungen" an Aktiv-Konto "Pauschalwertberichtigung zu Forderungen bis 1 Jahr". Ist es nicht möglich die oben genannte Forderung anstatt gegen "sonstiger betrieblicher Aufwand" auch gegen das Aufwandskonto "Einstellg. in die EWB zu Forderungen" zu buchen? Dann wäre die Ford. aus der Bilanz draußen und als Aufwand in der GuV drin.
Allerdings scheint es bei der Ausbuchung der oben genannten Verbindlichkeit keine andere Möglichkeit als "sonstige betriebliche Erträge" zu geben.

Der Hintergrund dafür ist letztlich, dass durch diese beiden Buchungen die Beträge auf den Konten sbE und sbA deutlich in die Höhe gehen würden. Daher die Überlegung, ob es noch andere Möglichkeiten gibt.
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