Forderung und Verbindlichkeit aus altem GJ ausbuchen

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1 2 Nächste
Antworten
[ geschlossen ] Forderung und Verbindlichkeit aus altem GJ ausbuchen
bei uns wurde im letzten GJ eine Forderung gegen einen Kunden iHv 70.000 Euro eingebucht. Gleichzeitig wurde eine Verbindlichkeit gegenüber dem gleichen Kunden iHv 40.000 Euro eingebucht. Aufgrund von Uneinigkeit zwischen uns und dem Lieferanten standen diese beiden Beträge nun fast ein Jahr in der Bilanz.  

Nun wurde bei einem Gespräch zwischen uns und dem Kunden vereinbart, dass beide auf Ihre Forderung verzichten. Eine schriftliche Bestätigung per eMail liegt mir vor.

Wie buche ich nun bzw. was sind die Gegenkonten? Muss ich als Gegenkonten in der GuV,die beiden Konten nehmen auf die die Forderung bzw. Verbindlichkeit eingebucht wurden? Oder buche ich es als periodenfremden Ertrag bzw. Aufwand, da die Forderung/Verbindlichkeit aus dem letzten GJ kommt?

Anmerkung: Eingebucht wurde die Forderung im letzten Jahr auf ein Ertragskonto, das nur für diesen Kunden angelegt wurde.
Die Verbindlichkeit wurde ebenfalls auf ein Aufwandskonto gebucht, das nur für diesen Kunden angelegt wurde.
Auf beiden Konten steht in diesem GJ folglich noch nichts drauf.
Der Ansatz in die -periodenfremden- Konten zu buchen ist möglich, zu beachten ist hier, wie die Differenz von 30.000GE das unternehmensübliche Ergebnis beeinflusst (stark, weniger stark, überhaupt nicht...). Aus dieser Einschätzung kann sich eine außerordentliche Ertrags- bzw. Aufwandssituation ergeben.
Noch zu den Forderungen---> Hier liegt keine EWB vor, folglich wird keine Steuerkorrektur durchgeführt.
MfG
Hallo Zusammen,

stimm togi eigentl. zu.
Zitat
togi schreibt:
Noch zu den Forderungen---> Hier liegt keine EWB vor, folglich wird keine Steuerkorrektur durchgeführt.
Jedoch was meinst du damit, hier liegt ein Forderungsverlust vor, wo dann auch die Ust. zu korrigieren ist, analog dazu wird wird auch die Vst. bei den Vbk. korrigiert.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo Ansimi,

eine EWB ist durchzuführen bei Unmöglichkeit des Schuldners, dem Gläubiger die ihm zustehende und abgerechnete Gegenleistung (in Geld) zukommen zu lassen--->z.B. Insolvenz des Schuldners.
Hier jedoch liegt ein zweiseitiger Vertrag vor. Dieser regelt, dass jede Seite (ohne Not) auf Zahlung verzichtet.
Dieser Tatbestand begründet  jedoch keine Steuerkorrektur.
Das freiwillige Verzichten auf Geld berührt die Steuer nicht.
MfG
mhh, sowas wäre mir neu, kannst du dazu einen genaue Quelle nennen?
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo Ansimi,

ergibt sich für mich aus dem Kontext. Ansonsten könnte mann so seine Umsatzsteuerschuld ja geschickt mindern, lässt sich das Geld dann später als Bezuschussung zahlen und dafür wird ja keine USt gezahlt, weil keine Leistung dahinter steht!?!?!
100%ig sicher bin ich mir im Moment nicht (nach deinen Zweifeln), werde aber nachlesen.
Gedanke: Bei EWB müssen Forderungen uneinbringlich sein, aber das ist hier wohl nicht der Fall, darum meine o.g. Gedanken.
MfG
Bearbeitet: togi - 15.03.2011 16:48:54
Hallo togi,

mit den Verzicht hat sich die BMG für die Fdg. geändert und somit wird gem. § 17 UstG auch die Ust. korrigiert.

Falls du was anderes findest, würd ich mich natürlich über eine Korrektur von Dir freuen.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo Ansimi,

melde mich morgen...
MfG
Hallo Ansimi,

im Endriss -Bilanzbuchalterhandbuch- ist der Forderungsverzicht im Aufwand unter Kt.-Pos. 693 -s.b.A.- ausgewiesen. Darum wollte ich darauf abstellen, weil die Abschreibung auf Forderungen wegen Uneinbringlichkeit, EWB u. PWB unter der anderen Kt.-Pos. 695 -Verluste aus Wertminderungen von Gegenständen des UV (außer Vorräte und Wertpapiere)- ausgewiesen ist. Daraus ergab sich für mich eine andere Betrachtungsweise.
In Ermangelung anderer Kenntnis schließe ich mich jedoch deiner Meinung an.

Die (erlassenen) Verbindlichkeiten sind als Ertrag auszuweisen unter Kt.-Pos. 543 -s.b.E. Eine besteuerung ergibt sich hier aus Endriss nicht, da die Inhalte wie Schadenersatz, Investzulage, Zuschüsse, Schuldnachlässe keiner Besteuerung vermuten lassen, anderenfalls würden sich sonst nach diesem Rahmen steuerpflichtige und -nichtpflichtige Umsätze vermischen, das jedoch ist eigentlich nicht üblich.
Wie gesagt, bin mir nicht sicher, werde aber dran bleiben.
MfG
Bearbeitet: togi - 16.03.2011 11:55:45
Um mal so als täglichen Buchungsvorfall einfach den Skonto zu nennen, dass ist ja auch ein ähnlicher Sachverhalt.
Im beidseitigem Einvernehmen und mindert trotzdem die Bemessungsgrundlage für die UST.

Das wäre ja dann auch nicht möglich....
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Seiten: 1 2 Nächste
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (3 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):
Anzeige

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Planung:
4 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 149,- EUR statt 227,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Controlling:
6 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 189,- EUR statt 286,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS FiBu Paket:

8 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 39,- EUR statt 49,- EUR bei Einzelkauf
Anzeige
Excel-Vorlagen-Markt.de

Stellenanzeigen

Haupt- und Anlagenbuchhalter (m/w/d)
Wir sind Hamburgs größtes und führendes Dienstleistungsunternehmen im Bereich Abfallwirtschaft und Reinigung. Mit fast 4.000 Mitarbeiter:innen im Konzern operieren wir als Full-Service-Partnerin im öffentlichen, gewerblichen und privaten Auftrag. Ein Großteil unserer Kolleg:innen sind täglich übe... Mehr Infos >>

Fachkraft Rechnungswesen mit Fokus Kreditoren und Digitalisierung (w/m/d)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilienunternehmen des Bundes, das die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deutsch... Mehr Infos >>

Leitung Business Controlling (m/w/d)
Zu den Hekatron Unternehmen gehören inzwischen über 1.000 engagierte und ambitionierte Mitarbeitende. Ihr gemeinsames Ziel: Menschen die Sicherheit zu geben, dass sie im Brandfall geschützt sind. Diese Verantwortung verbindet uns entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Um unsere Kolleginnen und... Mehr Infos >>

Finanz- / Lohnbuchhalter (m/w/d)
WALTERWERK KIEL ist führender Hersteller von industriellen Backanlagen für Süßwaffeln und Snacks. Als mittelständisches Maschinenbau-Unternehmen mit ca. 150 Mitarbeitern liefern wir seit 60 Jahren unsere Anlagen Made in Germany an unsere Kunden weltweit. Als eigentümergeführtes Unternehmen legen ... Mehr Infos >>

Kaufmännischer Leiter (m/w/d)
Sie übernehmen als kaufmännischer Leiter (m/w/d) die Verantwortung für die Führung Ihres Teams und unterstützen den Geschäftsführer der Lorenz GmbH & Co. KG bei allen betriebswirtschaftlichen Fragen zur Steuerung des Unternehmens. Fachlich berichten Sie an die in München ansässige BRUNATA... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d)
Sie suchen einen erfüllenden Job, der 365 mal im Jahr Sinn ergibt? Bewerben Sie sich bei der NGD! Erziehen – Fördern – Pflegen – Heilen … Mit rund 70-jähriger Erfahrung im sozialen Dienstleistungsbereich wirkt die Norddeutsche Gesellschaft für Diakonie mit ihren ca. 5.700 Mitarbeitenden in rund 3... Mehr Infos >>

Finanzprüfer*in (w/m/d)
Die Stadt Weinheim mit rund 45.000 Einwohner*innen ist inner­halb der Metropol­region Rhein-Neckar ein beliebter Wohnort mit großem Bildungs-, Sport- und Kultur­angebot. Wir als Beschäftigte (ca. 800) der Stadt­verwaltung wollen unsere Stadt Tag für Tag weiter­entwickeln. Wenn Sie Teil un... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter (m/w/d) – Debitoren / Kreditoren
H‑O‑T bietet Hightech-Know-how in den Bereichen Härte­technik, Nitrier­technik und Beschichtungs­technik. H‑O‑T erfindet, entwickelt und realisiert unverzichtbare technologische Lösungen für die Industrie, mit denen Reibung und Verschleiß entscheidend reduziert werden, um Komponenten noch sichere... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg       
Die E-Rechnung ist ab 2025 Pflicht: Tipps zur Umsetzung!
Ab 1.1.25 gelten zahlreiche gesetzliche Neuregelungen zur Umsetzung der E-Rechnung im B2B-Bereich. Bei der Umsetzung gibt es aber häufig noch viele Detail- und Praxisfragen. Im Webinar der Haufe Akademie erhalten Sie einen Überblick über alle wesentlichen Neuerungen und Anwendungshinweise zur neuen E-Rechnungspflicht.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Excel-Tool Bilanz- und Erfolgsanalyse

Bilanzanalyse-Tool 290px.jpg
Aus Bilanz und G+V werden alle gängigen Bilanz- und Erfolgskennzahlen errechnet und versucht, die Bewertung der Zahlen mit den Ampelfarben grün, gelb und rot deutlich zu machen. Die Ableitung bzw. Berechnung der Kennzahlen wird ausführlich dargestellt.

Jetzt hier für 34,- EUR downloaden >>
Nützliche Excel-Tools

Diagramme_Charts_pm_chormail@hotmail-com_B347361660_290px.jpg

Excel Dashboard Baukasten für das Projektmanagement
Zahlreiche fertig vorbereitete Module, Grafiken und Übersichten, die leicht individuell angepasst und zu beliebigen Dashboards für Präsentationen, Reporting oder das Projektcontrolling zusammengestellt.... mehr Infos >>

Preiskalkulation für Produkte u. Dienstleistungen

Branchenübergreifende Excel-Vorlagen zur einfachen Preiskalkulation und Angebotskalkulation für Selbständige. Separate Vorlagen für Produktgeschäft und Dienstleistungen (Stundensatzkalkulator). Preis- und Angebotskalkulation für Selbständige. mehr Infos >>

Excel-Projektmanagement-Paket

Professionelle Excel-Vorlagen für Ihr Projektmanagement Dieses Vorlagen-Paket enthält insgesamt 9 verschiedene Excel-Dateien für die Projektplanung und das Projektmanagement. Alle Dateien sind einfach zu bedienen, können vom Nutzer beliebig angepasst werden. mehr Infos >>

Weitere Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

03_Liquiditaetstool.png
Dieses Excel-Tools bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig.
Mehr Informationen >>

Excel-Finanzplan-Tool PRO für Kapitalgesellschaften

Dieses Excel-Tool ist ein umfangreiches - auch von Nicht-Betriebswirten schnell nutzbares - integriertes Planungstool, welches den Nutzer Schritt-für-Schritt durch alle Einzelplanungen (Absatz- und Umsatz-, Kosten-, Personal-, Investitionsplanung etc.) führt und daraus automatisch Plan-Liquidität (Cashflow), Plan-Bilanz und Plan-GuV-Übersichten für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren erstellt.
Mehr Informationen >>

Vorlage - Formular für Investitionsplanung, Investitionsantrag

PantherMedia_Prakasit-Khuansuwan_400x299.jpg
Dieses Excel-Tool bietet Ihnen Muster-Formulare für die Steuerung von Investitionen/ Anlagenbeschaffungen in einem Unternehmen. Es sind es sind Vorlagen zu Investitionsplanung und Investitionsantrag enthalten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Skript Kostenrechnung

Umfassendes Skript für Studenten, Auszubildende und angehende Bilanzbuchhalter zu allen prüfungsrelevanten Themen aus der Kosten- und Leistungsrechnung als ebook im pdf-Format. Auf 163 Seiten wird alles zum Thema Kostenrechnung ausführlich und verständlich sowie mit vielen Abbildungen und Beispielen erläutert.

Themen:

- Kostentheorie
- Aufgaben und Systeme der Kostenrechnung
- Vollkostenrechnung
- Teilkostenrechnung (Deckungsbeitragsrechnung)
- Plankostenrechnung
- Kurzfristige Erfolgsrechnung
- Prozesskostenrechnung
- Kalkulation im Handel

Zusätzlich zum Skript erhalten Sie umfangreiche Klausuraufgaben und Übungsaufgaben mit Lösungen! Preis 9,90 EUR Hier bestellen >>