Fremdleistung innergemeinschaftliche Lieferung

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1 2 3 4 Nächste
Antworten
[ geschlossen ] Fremdleistung innergemeinschaftliche Lieferung
Hallo Leute,

ich habe eine Frage zu Fremdleistung aus dem EU-Ausland bezogen. Sind diese als Fremdarbeiten oder als innergemeinschaftliche Lieferung zu buchen? SKR03

Würde mich über eine Antwort freuen!

LG
Hallo mbisette,

bin nochmal kurz allein  ;)

das Kto. 8337 sonst. Leistungen in der EG nach 13b könnte eventuell in Betracht kommen.
Die sonst. Leistungen müssen seit diesem Jahr auch in der ZM gemeldet werden.

Ob dein Fall für dieses Kto. in Betracht kommt, kannst du ja mal mit Gustav diskutieren.

So nun aber, auf ins Nachtleben :D    

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Guten Morgen allerseits,

vom Buchen habe ich zwar nicht die größte Ahnung, aber mE kommt es hier drauf an, ob es sich um eine Dienstleistung oder eine Lieferung (= Übereignung eines Gegenstands)  handelt. Entsprechend ist das Konto zu wählen. Eine Dienstleistung kann meiner Meinung nach nicht auf ein Konto für innergemeinnschaftliche Lieferungen gebucht werden. Gilt umgekehrt genauso.

Gruß
Gustav
Guten Morgen zusammen,

innergemeinschaftl. Lieferungen und Dienstleistungen sind gesondert zu buchen.
Bei uns sind das für Lieferungen: 8100 für steuerfr. Umsätze § 4 Nr.1 UStG (Ausfuhr EG); 8125 für steuerfr. Lieferungen (EG).

In diesem Bereich müsstest du auch die benötigten Konten finden ( bei uns ist der SKR leider nicht so ganz klar ;) ).

Lg
Momo
Hallo,

in diesem Fall handelt es sich um Übersetzer aus dem EU- und Nicht-EU-Ausland, die Übersetzungen an uns liefern für unsere Kunden in Deutschland. Der Steuerberater hat stets unter Fremdarbeiten/Verbindlichkeiten aus LuL in SKR 03 gebucht. Diese Buchungssätze habe ich enfach übernommen. Wir sind (noch) nicht bilanzplflcihtig sondern erstellen eine E/Ü-Rechnung. Ist das so richtig oder müssen wir die Leistungen anders buchen? Wie würden die Buchungssätze für

1) EU-Ausland Rechnungseingang/Rechnungbegleichen
2) Nicht-EU-Ausland Rechnungseingang/Rechnungbegleichen

aussehen?
Doch nicht Fremdarbeiten/Verb. aus LuL?

Hier bin ich verwirrt...
Hallo mbisette,

ich bin mir im Moment nicht sicher ob wir über Eingangsrechnungen oder Ausgangsrechnungen bei euch sprechen.

Bei Eingangsrechnungen, wäre das Kto. bzw. ein Unterkonto nicht gerade unbedingt falsch.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hi und danke,

also so:

Eingangsrechnung = Fremdarbeiten an Debitoren
Rechnungszahlung= Debitoren an BAnk

das für alle REchnung also egal ob aus D, EU-Ausland oder Nicht-EU-Ausland

ist das so richtig?

SO hat mein Stbr es so gemacht..
Nicht ganz

Rechnungen aus D kannst du wie gewohnt über 3100 oder 4909 verbuchen.

Rechnungen die vom Ausland kommen und bei denen du die Ust schuldest, werden im Kto 3125 verbucht. Bei diesem Kto- sollte die Softw. dann die Ust. in der Voranmeldung mit angeben und gleichzeitig eine Umbuchung vornehmen so das du die Ust. als Vst. wieder zurück erhälst. Somit für Dich ein Nullsummenspiel. Jedoch muss die korrekte Form eingehalten werden um später Problemen aus dem Weg zu gehen.

Welche Rechnungen nun in 3125 fallen, weiß Gustav als unser Ust-Experte sehr genau.

Frag ruhig erstmal jeden Einzellfall hier ab, die Routine kommt dann von alleine. ;)


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Jetzt bin ich nun etwas verwirrt.

Also ich erhalte eine Rechnung von einem Übersetzer aus dem EU- und Nicht-EU-Ausland ohne MwSt für eine Übersetzung. Lieferort ist Deutschland. Bei diesen Rechnung kann ich kein Vorsteuer

Soll diese also doch anders gebucht als alles einfach Fremdarbeit an Kreditor zu buchen?

So hat mein Steuerberater alles gebucht also Fremdarbeit an Kreditor/Verbindlichleiten aus LuL bei Rechnungseingang und Verbindlichkeiten an Bank bei Rechnungszahlung
Hallo allerseits,

Ort der sonstigen Leistung ist in beiden Fällen Deutschland (§ 3a Abs. 2 UStG). Somit ist Dein Unternehmen - liebe mbissette - zur Steuerabführung nach § 13b UStG verpflichtet, gleichzeitig Vorsteuerabzug nach Maßgabe des § 15 UStG. Eine Rechnung mit offenem Steuerausweis ist jedoch nicht notwendig (vgl. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG).

Folgende Konten würde ich benutzen, vorausgesetzt Dein Unternehmen ist zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt:

3123 für Übersetzer aus der EU (3125 wäre auch möglich, 3123 ist aber mE genauer)
3125 für Übersetzer aus Nicht-EU

Gruß
Gustav
Seiten: 1 2 3 4 Nächste
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):
Anzeige

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Planung:
4 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 149,- EUR statt 227,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Controlling:
6 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 189,- EUR statt 286,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS FiBu Paket:

8 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 39,- EUR statt 49,- EUR bei Einzelkauf
Anzeige
Excel-Vorlagen-Markt.de

Stellenanzeigen

Kaufmann / Kauffrau (w/m/d) als Bilanzbuchhalter / Steuerfachwirt (w/m/d)
Die Energie Südbayern (ESB) bildet ge­mein­sam mit den Tochter­unter­nehmen Energie­netze Bayern und der ESB Wärme die ESB-Unter­nehmens­gruppe. Mit rund 450 Mit­arbeite­rinnen und Mit­arbeitern, Aus­zu­bil­den­den und Trainees stehen wir für leistungs­fähigen Service, flexible Energie­pr... Mehr Infos >>

Steuerfachangestellte (m/w/d)
Seit 2013 bin ich selbständiger Steuerberater. Unser Büro befindet sich im Hamburger Stadtzentrum in der Nähe der Laeiszhalle. Der Tätigkeitsschwerpunkt meines Teams liegt insbesondere in der nationalen Steuerberatung von mittelständischen Unternehmen und ihrer Gesellschafter, Freiberufler sowie ... Mehr Infos >>

Buchhalter*in (w/m/d)
Das Leibniz-Institut für Virologie (LIV) ist eine selbst­ständige Forschungs­einrichtung für biomedizinische Grundlagen­forschung und nimmt als Stiftung bürger­lichen Rechts und Mitglied der Leibniz-Gemeinschaft national und inter­national eine Spitzen­stellung ein. Das LIV ist auf dem Fo... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d)
Sie suchen einen erfüllenden Job, der 365 mal im Jahr Sinn ergibt? Bewerben Sie sich bei der NGD! Erziehen – Fördern – Pflegen – Heilen … Mit rund 70-jähriger Erfahrung im sozialen Dienstleistungsbereich wirkt die Norddeutsche Gesellschaft für Diakonie mit ihren ca. 5.700 Mitarbeitenden in rund 3... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter (m/w/d) – Debitoren / Kreditoren
H‑O‑T bietet Hightech-Know-how in den Bereichen Härte­technik, Nitrier­technik und Beschichtungs­technik. H‑O‑T erfindet, entwickelt und realisiert unverzichtbare technologische Lösungen für die Industrie, mit denen Reibung und Verschleiß entscheidend reduziert werden, um Komponenten noch sichere... Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter (m/w/d)
Zur Verstärkung unseres Finanzteams suchen wir eine engagierte und fachlich versierte Persönlichkeit, die in enger Zusammenarbeit mit unserem CFO die Finanzprozesse mitgestaltet. Die Position ist in Teilzeit mit flexibler Wochenstundenanzahl zu besetzen und bietet eine langfristige Perspektive in... Mehr Infos >>

Leitung Business Controlling (m/w/d)
Zu den Hekatron Unternehmen gehören inzwischen über 1.000 engagierte und ambitionierte Mitarbeitende. Ihr gemeinsames Ziel: Menschen die Sicherheit zu geben, dass sie im Brandfall geschützt sind. Diese Verantwortung verbindet uns entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Um unsere Kolleginnen und... Mehr Infos >>

Corporate Controller (m/w/d)
ORAFOL-Produkte findet man überall auf der Welt: auf Flugzeugen, Autos, Ortsschildern, Sicherheitswesten und vielem mehr. Unser Anspruch an uns selbst ist dabei nicht nur, nie stehen zu bleiben und unsere Produkte immer weiterzuentwickeln. Als Spezialist in der Veredlung von Kunststoffen suchen w... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg       
Die E-Rechnung ist ab 2025 Pflicht: Tipps zur Umsetzung!
Ab 1.1.25 gelten zahlreiche gesetzliche Neuregelungen zur Umsetzung der E-Rechnung im B2B-Bereich. Bei der Umsetzung gibt es aber häufig noch viele Detail- und Praxisfragen. Im Webinar der Haufe Akademie erhalten Sie einen Überblick über alle wesentlichen Neuerungen und Anwendungshinweise zur neuen E-Rechnungspflicht.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Excel-Vorlage für Angebotsvergleich

Angebotsvergleich Excel 290px.jpg
Formelgestützte Ermittlung des "besten" Angebots durch Gegenüberstellung der Angebotskonditionen verschiedener Anbieter. Das Excel-Tool bietet einen quantitativen und einen qualitativen Angebotsvergleich, in dem zunächst der Anbieter mit dem günstigsten Bezugspreis und anschließend nach bestimmten Bewertungskriterien der "beste" Lieferant ermittelt wird.

Jetzt hier für 25,- EUR downloaden >>
Nützliche Excel-Tools

Diagramme_Charts_pm_chormail@hotmail-com_B347361660_290px.jpg

Excel Dashboard Baukasten für das Projektmanagement
Zahlreiche fertig vorbereitete Module, Grafiken und Übersichten, die leicht individuell angepasst und zu beliebigen Dashboards für Präsentationen, Reporting oder das Projektcontrolling zusammengestellt.... mehr Infos >>

Preiskalkulation für Produkte u. Dienstleistungen

Branchenübergreifende Excel-Vorlagen zur einfachen Preiskalkulation und Angebotskalkulation für Selbständige. Separate Vorlagen für Produktgeschäft und Dienstleistungen (Stundensatzkalkulator). Preis- und Angebotskalkulation für Selbständige. mehr Infos >>

Excel-Projektmanagement-Paket

Professionelle Excel-Vorlagen für Ihr Projektmanagement Dieses Vorlagen-Paket enthält insgesamt 9 verschiedene Excel-Dateien für die Projektplanung und das Projektmanagement. Alle Dateien sind einfach zu bedienen, können vom Nutzer beliebig angepasst werden. mehr Infos >>

Weitere Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Excel-Tool Unternehmensbewertung (Valuation Box)

Die „Valuation Box“ von Fimovi beinhaltet drei verschiedene, unabhängig voneinander verwendbare Excel-Vorlagen zur einfachen und schnellen Unternehmensbewertung. Dabei werden die Verfahren die Discounted Cashflow Methode (DCF), Venture Capital Methoden und First Chicago Methode.
Mehr Informationen >>

Break Even Analyse

BreakEven.png
Nach Eingabe der Fixkosten, der variablen Stückkosten und des Verkaufspreises wird die Break-Even-Menge sowie für alternative Absatzmengen die Kosten-, Erlös- und Gewinnwerte ermittelt. Für die tabellarische Lösung kann durch die Eingabe der Schrittweite frei festgelegt werden, für welche Absatzmengen die jeweiligen Kosten und Erlöse dargestellt werden sollen.
Mehr Informationen >>

RS Liquiditätsplanung L (Excel-Tool)

Liquiditätsplan.png
Es handelt sich hierbei um ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen sind auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorhanden. Auswertungen erfolgen in der Jahresplanung mit monatlichen Werten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Skript Kostenrechnung

Umfassendes Skript für Studenten, Auszubildende und angehende Bilanzbuchhalter zu allen prüfungsrelevanten Themen aus der Kosten- und Leistungsrechnung als ebook im pdf-Format. Auf 163 Seiten wird alles zum Thema Kostenrechnung ausführlich und verständlich sowie mit vielen Abbildungen und Beispielen erläutert.

Themen:

- Kostentheorie
- Aufgaben und Systeme der Kostenrechnung
- Vollkostenrechnung
- Teilkostenrechnung (Deckungsbeitragsrechnung)
- Plankostenrechnung
- Kurzfristige Erfolgsrechnung
- Prozesskostenrechnung
- Kalkulation im Handel

Zusätzlich zum Skript erhalten Sie umfangreiche Klausuraufgaben und Übungsaufgaben mit Lösungen! Preis 9,90 EUR Hier bestellen >>