Da kann ich Andreas nur beispringen: 3123 oder 3125 (Voraussetzung: voller Vorsteuerabzug und allgemeiner USt-Satz von 19 % auf Eingangs- und Ausgangsseite).
Aus rein gewinntechnischer Sicht führt 4780 wahrscheinlich zum richtigen Ergebnis. Allerdings wird die 13b-USt nicht angesteuert, so dass Du alles per Hand erledigen und prüfen darfst. Aber das ist wohl nicht im Sinne des Erfinders. Dann kannst Du Deinen Rechner gleich aus dem Fenster werfen und Dir eigene T-Konten malen.
Hinsichtlich der Altarbeiten des Steuerberaters müsste geprüft werden, ob mit der USt alles glatt gegangen ist. Wenn Deine Fa. nicht zum vollen VorSt-Abzug berechtigt ist, lässt sich mit Sicherheit sagen, dass da einiges schief gelaufen ist. Wenn der volle Vorsteuerabzug geben ist, könnte aus der Ferne betrachtet für die Vergangenheit wohl alles so bleiben wie es ist (Voraussetzung: 4780 wurde ohne Vorsteuerabzug bebucht).
Gruß
Gustav
Aus rein gewinntechnischer Sicht führt 4780 wahrscheinlich zum richtigen Ergebnis. Allerdings wird die 13b-USt nicht angesteuert, so dass Du alles per Hand erledigen und prüfen darfst. Aber das ist wohl nicht im Sinne des Erfinders. Dann kannst Du Deinen Rechner gleich aus dem Fenster werfen und Dir eigene T-Konten malen.
Hinsichtlich der Altarbeiten des Steuerberaters müsste geprüft werden, ob mit der USt alles glatt gegangen ist. Wenn Deine Fa. nicht zum vollen VorSt-Abzug berechtigt ist, lässt sich mit Sicherheit sagen, dass da einiges schief gelaufen ist. Wenn der volle Vorsteuerabzug geben ist, könnte aus der Ferne betrachtet für die Vergangenheit wohl alles so bleiben wie es ist (Voraussetzung: 4780 wurde ohne Vorsteuerabzug bebucht).
Gruß
Gustav
Bearbeitet:
Gustav - 29.06.2010 11:31:45
(Klarstellung)