Gefährdungsbeurteilung

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Gefährdungsbeurteilung, von Berufsgenossenschaft angeordnet
Hallo liebes Forum.
Ich bin neu hier und bin mir bei einer Buchung nicht ganz sicher. Ich hoffe auf eure Hilfe.
In unseren Handwerksbetrieb (Einzelunternehmer) kam ein Prüfer der Berufsgenossenschaft. Natürlich hat dieser ein paar Kleinigkeiten bemängelt. Unter anderem benötigten wir eine "Gefährdungsbeurteilung eines zertifizierten Sachverständigen", welcher auf Gefahren im Zusammenhang mit z.B. Spraydosen, Feuerlöscher, Stromleitungen, Büromöbel mit PC-Sitzeinstellungen, Stufen usw., hinweist.  Dieser kann auch aus dem eigenen Betrieb sein. Dafür braucht man aber ein paar Tage Schulungen usw. Deshalb haben wir einen "Externen" beauftragt. Das kostet natürlich. Jetzt habe ich eine Rechnung über: " Gefährdungsbeurteilung mit Schriftmaterial " (inkl. Ordner und Ausdrucke). Wir Haben SKR 04.
Also, ich würde es am Liebsten auf 6825 buchen, da es ja so was wie rechtliche Beratung ist. 6430 wären Beträge, Abgaben (sind es nicht wirktlich), 5900 Fremdleistung (hat ja eher mit Einkauf/Verkauf zu tun). Höchstens noch 6969 Sonst. Aufw. unregelmäßig).
Was meint Ihr, liebes Forum.
Bin dankbar für ein profesionelle Antwort und
lieben Gruß
:wink1:  Hallo cl.egg,

ich würde im SKR04 das Konto 6821 Fortbildungskosten hernehmen. Das kommt für mich am nähesten an den Sinn der Leistung hin.

Aber jeder macht es anders ;o)


Vllt. noch als Überlegung auf das Konto 6992 Verwaltungskosten, wobei ich am ehesten auf das erstgenannte zurückgreifen würde.

Jedoch im 6er-Kontenbereich der betrieblichen Aufwendungen bist du auf jeden Fall richtig.

Vllt. hat ja noch jmd. hier nen wertvollen Tipp?

VG,
Anni
**** Ein kurzes "Danke" oder "hat geklappt" tut net weh ;) , andere User freuen sich, wenn sie sehen, dass der Weg geht und ich sage "Dankeschee" :) ****
Hi,

also wir hatten ein ähnliches "Problem" und haben letztenendes unter 6825 gebucht. Eine Gefährdungsbeurteilung von einem Externen ist letztlich nichts anderes als eine rechtliche Beratung. Schließlich hat [COLOR=#000000]die Gefährdungsbeurteilung[/COLOR] ja keine direkte Auswirkungen auf das Unternehmen. Ob die entsprechenden Empfehlungen der Fachkraft für Arbeitssicherheit dann auch umgesetzt werden, ist schon wieder eine ganz andere Geschichte. Deswegen sprechen wir hier wirklich ausschließlich von einer Beratung.

Beste Grüße
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