gekürzte Zahlung im neuen Jahr

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[ geschlossen ] gekürzte Zahlung im neuen Jahr
Hallo,

brauche mal wieder Hilfe.

Wir haben im letzten Jahr zu einer Rechnung eine Teilgutschrift erhalten, die aber nicht vollständig den vereinbarten Betrag gutgeschrieben hat.

Jetzt haben wir den Differenzbetrag, der ursprünglich vereinbart war, in diesem Jahr bezahlt, aber es bleibt ein Restbetrag, durch die nicht richtig ausgestellte Gutschrift. Unser Lieferant will aber keine neue Gutschrift ausstellen, ist aber mit der gekürzten Zahlung einverstanden.

Wie verbuche ich jetzt den offenen Rest. (SKR03, Bilanzierer, Ist-Versteuerung).

Kto. 2700 sonstige Erträge erscheint mir falsch, weil es ja kein Ertrag ist. Ich brauche ja auch ein Konto was die Vorsteuer mit korrigiert.

Über Hilfe wäre ich sehr dankbar.

Viele Grüße
Wiepke
Hi,

kannst du den Differenzbetrag nicht einfach ausbuchen, in dem du Kreditor an Aufwand buchst; also quasi nur    die umgekehrte Buchung. Denn auch das Aufwandskonto, dass du bei Erhalt der Rechnung angesprochen hast, muss ja korriegiert werden, oder?

Liebe Grüße
die Ponschie
Hallo Ponschie,

das wäre das Konto Wareneingang (3400), kann ich das denn ansprechen für Ware die im alten Jahr geliefert und gebucht wurde?

Viele Grüße
Wiepke
Hi Wiepke,

oh, nee, sorry. Stimmt, das ist schwierig. Hatte übersehen, dass die Angelegenheit bei dir jahresübergreifend ist. Hmmm, dann wär es doch eher periodenfremder Ertrag oder?

Also, ehrlich gesagt find ich es schon sehr merkwürdig, dass der Lieferant für den Betrag keine Gutschrift ausstellen will. Du benötigst doch auch einen Beleg. Wie bucht denn der Lieferant ohne Gutschrift die Differenz? Merkwürdig!!

Liebe Grüße
Ponschie
Hallo!

Also ich würde, wenn es sich nur um einen kleinen Betrag handelt, beim buchen der Zahlung den Rest als Skonto buchen oder als "sonstigen Ertrag"

LG Tine
Danke Euch beiden,

ja, es ist nur ein kleiner Betag von 16,00 € - nehme ich also Kto. 2700

Noch kurz zur Erklärung, wir haben öfter mal kleinere Unternehmen, die nicht einsehen neue Belege auszustellen. Besonders bei fehlender Leistungszeit ein Problem - und immer haben sie noch niiiieeee davon gehört und bisher hatte das noch nie ein anderer Kunde gefordert. :o Und auch der Steuerberater fände immer alles richtig was sie machen ... naja.

Viele Grüße
Wiepke
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