Geld an Privatperson überweisen

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Geld an Privatperson überweisen
Hallo!

ich habe eine UG (haftungsbeschränkt) gegründet und habe eine USt-Id. angemeldet. Ich betreibe eine Website, für die jede Privatperson Werbung machen kann (z.B. Einbau eines Codes auf seiner Homepage). Im Gegenzug überweise ich der Privatperson Geld.

Nun habe ich viele Fragen diesbezüglich:
- Wie gebe ich das beim Finanzamt an? Werbungskosten?
- Muss ich eine Gutschrift o.ä. schreiben?
- Muss ich dafür Geld ans Finanzamt abführen?
- Geht das nur bis zu einer bestimmten Grenze? z.B. 400€
- Welche Informationen brauche ich von der Privatperson?
- Darf ich auch an Minderjährige überweisen?

Danke im Voraus für Antworten  ;)
Hallo,

alle Fragen kann ich dir hier nicht beantworten. Aber ich empfehle dir auch eine Gespräch mit einen Anwalt bzw. Steuerberater.

- Du buchst das in deiner Buchhaltung als Werbeaufwand. ich würde hierfür ein extra Buchhaltungskonto nutzen.
- Um für dich Rechtssicherheit zu schaffen, würde ich auf jedenfall einen Buchungsbeleg schreiben, der die Anforderung an eine Rechnnung erfüllen würde.
- Da es sich um AUfwand für dich handelt, hast du soweit mit dem Finanzamt erstmal nichts zu tun. Außer evtl. Vorsteuer, die aber bei den meisten Privatpersonen nicht anfallen wird.
- Wieso eine Grenze? Dann müsste Google ja auch eine Grenze beachten.
- MInderjährige - hier würde ich den Anwalt aufsuchen.

Achja, dass ist sicherlich für dich erstmal unerheblich, aber die Privatpersonen müssten evtl. dann diese Einkünfte in Ihrer Einkommenssteuererklärung mit angeben, aber das ist für dich erstmal unerheblich.

Gruß Reaper
Vielen Dank für deine Antwort ;)

Was meinst du mit dem extra Buchhaltungskonto? Also ich habe ein Firmenkonto eröffnet, worüber alle Transaktionen gehen sollen. Meinst du das?

Der Einwand mit Google ist super! Also ich hatte gedacht, dass wenn ich als Unternehmen Geld an eine Privatperson zahle, es für mich Probleme geben könnte, wenn die Privatperson das nicht versteuert. Oder kann mir das egal sein, wie die Person das macht?

Also muss ich definitiv nichts ans Finanzamt abführen? Irgendwelche Steuren, Sozialabgaben, Kirchensteuer usw.? Wenn ich die Person anstellen würde, müsste ich das ja, oder?!

Wegen der Minderjährigen Personen werde ich deinen Rat befolgen und besser einen Anwalt aufsuchen.
Zum Buchhaltungskonto: Ich meine in deiner Buchhaltung ein extra Konto anlegen zum Beispiel Werbung an Privatpersonen mit Vorsteuersatz 0%.

Was die Privatperson damit ist für dich nicht wichtig. Auch wieder ein Beispiel: Prüfst du ob dein Lieferant alle seine Belege richtig verbucht?

Da deine bisherigen Schilderngen drauf schließen lassen, dass es keine Angestellten sind, fällt da auch nichts an. Aber du sollste hier auch wieder mit Anwalt oder Stb. reden wegen evtl. Scheinselbstständigkeit.

Gruß Reaper
Super, danke! Nochmal zur Absicherung ein paar Beispiele:

1. Eine Privatperson macht Werbung für mich. Ich überweise 100€. 15,97€ Umsatzsteuer kann ich NICHT geltend machen. Betrag gebe ich erst in meiner Jahres-Steuererklärung unter Werbeaufwand an. ABER: Welche Dokumente muss ich der Privatperson ausstellen :?:  :?:  :?:

2. Eine Firma (umsatzsteuerberechtigt) macht Werbung für mich. Die Firma schreibt mir eine Rechnung 84,03€ + 15,97€ = 100€. Ich überweise 100€. Ich mache 15,97€ beim Finanzamt geltend (Vorsteuer).

3. Ich mache für eine Privatperson oder eine Firma Werbung. Ich schreibe eine Rechnung 84,03€ + 15,97€ = 100€. Die Firma/Privatperson überweist mir 100€. 15,97€ Umsatzsteuer muss ich in jedem Fall abführen (Vorsteuer).
Hallo Timo,

die Websitebetreiber / Webmaster, die für deine Website werben, müssen, soweit ich weiß, die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.
Du benötigst von den Privatpersonen die Steuernummer. Im Grunde genommen ist das, was Du machst ja sowas in der Art wie Affiliate Marketing. Bei www.100partnerprogramme.de gibt es einige Informationen zu diesem Thema. Einfach mal ansehen!
hallo!
klingt interessant, deine geschäftsidee..ich würde mich auf jeden fall fachlich beraten lassen, von einem anwalt und einem steuerberater. evtl. gibt es auch diee hilevereine, bei denen du dich für wenig geld gut beraten lassen kannst. ein anwalt oder steuerberater kosten eine ganze ecke mehr...

viel erfolg!
Bei Privatpersonen oder Kleinunternehmern fällt z.B. keine Umsatzsteuer an, weil diese ja nicht umsatzsteuerpflichtig sind.

Gruß

Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Ich wollte eher von euch wissen, ob die Punkte 1, 2 und 3 stimmen...

Und zu 1.: Welche Dokumente muss ich der Privatperson ausstellen

@tombülow: Termin mit dem Steuerberater ist erst nächste Woche. Bis dahin muss ich aber noch einige Auszahlungen machen. Deshalb wende ich mich an euch
Zitat

- Wie gebe ich das beim Finanzamt an? Werbungskosten?

Werbungskosten hast du nur in deiner eigenen Einkommensteuererklärung. Da du aber eine UG hast, die eine eigenständige sog. juristische Person ist bei der du auf dem Papier angestellt bist, musst du für die UG eine eigene Gewinnermittlung machen (quasi eine Einkommensteuererklärung für die UG) die sich Bilanz nennt. Hier existieren die Begriffe Betriebseinnahmen (analog zu Einnahmen aus der EStE) und Betriebsausgaben (wie Werbungskosten). Die Zahlungen an Werbekunden sind für dich Betriebsausgaben (Definition: Aufwand der durch den Betrieb [deine UG] veranlasst worden ist). Am Jahresende (6 Monate nach Ende des WJ) wird der Abschluss angefertigt (durch deinen Steuerberater dann) und der Gewinn (Betriebseinnahmen-Betriebsausgaben) wird versteuert. Erst bei der Versteuerung des Gewinns und der Einreichung der Bilanz kommst du mit dem FA in Kontakt.

Zitat

- Muss ich eine Gutschrift o.ä. schreiben?

An die Personen, denen du Geld dafür gezahlt hast, damit Sie für dich Werbung machen. Wenn es Privatpersonen oder Kleinunternehmer sind, fällt keine USt an. Dann benötigst du folgende Anganben:

- Vorname und Name
- Anschrift
... (einfach mal in den §14 UStG schauen)

Sollten die Personen als Unternehmer tätig sein, wird er komplizierter. Dann musst du Ihnen eine Gutschrift mit ausgewiesener USt schicken. Die gezahlte USt kannst du selbst als VSt in der Umsatzsteuervoranmeldung in Abzug bringen während der Leistende die USt an das FA abführt.

Dann benötigst du alle Angaben aus §14 UStG um eine ordnungsgemäße Rechnung schreiben zu können (sonst gibt es für dich keinen VSt Abzug!)

Zitat

- Muss ich dafür Geld ans Finanzamt abführen?

Siehe oben, nein

Zitat

- Geht das nur bis zu einer bestimmten Grenze? z.B. 400€

Nein, gibt keine Grenzen. Sobald die Person Unternehmer ist, muss Sie USt abführen. Wie gesagt, die Person, nicht du! Du musst nur am Ende deinen Gewinn versteuern.

Zitat

- Welche Informationen brauche ich von der Privatperson?

Siehe §14 UStG

Zitat

- Darf ich auch an Minderjährige überweisen?

Das ist das Gebiet des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Es gibt nicht geschäftsfähige Personen (0-7 Jahre), beschränkt geschäftsfähige Personen (7-18 Jahre) und geschäftsfähige (ab 18 und juristische Personen).

Mit nicht geschäftsfähigen Personen kannst du in keinem Fall ins Geschäft kommen. Sollte so etwas (warum auch immer) doch passieren, wird (wenn ein Elternteil das Rechtsgeschäft in Frage stellt) nichtig.

Mit beschränkt Geschäftsfähigen nur dann, wenn Sie die Zustimmung Ihrer Eltern (Vormund) haben oder ein sog. Erwerbsgecshäft betreiben. Eine Ausnahme ist, wenn Sie nur einen rechtlichen Vorteil ohne Gegenleistung erlangen (was hier nicht der Fall ist, da sie ja Werbung für dich machen müssen).

Fazit: Nur mit Einverständnis des Vormundes! Kann man auch alles ab §1 ff. BGB nachlesen!
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