Geldtransit Konto EC (1361) ggf. entbehrlich?

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Geldtransit Konto EC (1361) ggf. entbehrlich?, Kann bei nachträglicher Verbuchung ggf. auf den Zwischenschritt mit dem Transitkonto verzichtet werden?
Hallo Liebe Forum User,

Da dies mein erstes Lebenszeichen hier ist: ein herzliches "Hallo" in die Runde ;)

Dann möchte ich direkt mal mit einer hochkomplexen Newbie Frage aufwarten:

Ich buche nicht Tagesaktuelle oder gar in Echtzeit, sondern ggf. 1 bis 2 Monate nach dem tatsächlichen Buchungsdatum (Quartalsregelung).
Wenn ich also die EC Zahlungen aus der Kasse in Richtung Bankkonto Buche, gilt es ja "normalerweise" den zwischen schritt über ein Transitkonto zu gehen, da ja eine EC-Zahlung nicht direkt sondern Zeitversetzt auf dem Bankkonto eingeht.

Da ich ja aber im Nachhinein Buche sind die Zahlungsvorgänge abgeschlossen. Könnte ich hier also auch direkt von Bar-Kasse zu Bank buchen? Oder MUss ich auch hier erst zum Geldtransit Konto (Zwischenkonto) buchen und dann vom Zwischenkonto zur Bank nach Zahlungseingang gem. Kontoauszug!?
Da die Buchungen ja mit dem Belegdatum erfasst werden müssen, ist das Geldtransitkonto (1360) notwendig. Die Ausgabe über EC-Karte erfolgt in der Regel früher als die Belastung auf dem Konto. Früher nannte man diesen Posten "unterwegs befindliche Gelder", weil Sie dem einen nicht mehr gehörten und dem anderen noch nicht.
Vielen Dank. Der Knackpunkt ist demnach die zwingende Erfassung nach Belegdatum. Dann ist es auch unentbehrlich mit diesem Transitkonto zu arbeiten.
Hier und da merke ich halt das mir noch ein paar Basics fehlen.

Vielen Dank für deine Hilfe!
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