Hallo,
wie werden Gerichtskosten gebucht bei SKR03, kann man das unter 4950 Buchen?
Gruß
wie werden Gerichtskosten gebucht bei SKR03, kann man das unter 4950 Buchen?
Gruß
16.06.2009 10:32:01
Hallo,
wie werden Gerichtskosten gebucht bei SKR03, kann man das unter 4950 Buchen? Gruß |
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16.06.2009 10:38:46
Hi denis,
man könnte doch ein Unterkonto unter 4950 anlegen. Unter Gerichtskosten verstehe icn nicht nur die Beratung des Anwalts, sondern auch die restlichen Kosten, die dadurch anfallen. Wenns allerdings nur um die Leistungen des Anwalts / Beraters geht, bist du dort richtig. LG, Neele *edit: Vielleicht wäre es auch möglich ein neues Konto unter 4390 (so. Abgaben) anzulegen? Passt vielleicht noch besser. |
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16.06.2009 11:02:01
Also wenn es nicht um die Kosten meines Anwalts handelt,
z.B. Rechstanwaltskosten von der gegner Seite und anfallene Gerichtskosten! Ich denke es wären dann in dem Fall doch 4390, oder? Bei 4950 stehts Rechts- und Beratungskosten , ich bin mir nähmlich nicht sicher ob das in dem Fall Rechstkosten sind? |
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16.06.2009 11:47:20
So sehe ich es auch.
Vielleicht schaut ja noch jemand mit einem ähnlichen Fall vorbei? ![]() Ist dies denn der erster Fall in der Firma? Letztlich muss man das wiederfinden und erklären können. (Genau: die Sache mit dem sachverständigen Dritten...) |
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