Gerichtlicher Vergleich

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Gerichtlicher Vergleich
Hallo,

wir, ein Bauunternehmen, haben noch offene Rechnungen an einen Lieferanten i.H.v. ca. 20.000,00 € von 2013 und 2014.
Diese 20 T€ stehen auf der OPOS Liste.
Dies ging dann vor Gericht.
Hier wurde sich im März 2019 auf einen Vergleich i.H.v. 7.000,00 € geeinigt.
Die 7.000,00 € hätte ich gegen eine der offenen Rechnungen (Kreditor) gebucht.
Wie buche ich dann die restlichen Rechnungen aus?
Mit der Zahlung des Vergleichs, sind alle Rechnungen ausgeglichen.

Lg BöBiBu
Allgemeine Info´s: Bilanzierer, Sollversteuerer, SKR 04, GmbH (Baufirma/Bauträger) Programm: Datev
:wink1:  Hallo BöBiBu,

Zitat
Die 7.000,00 € hätte ich gegen eine der offenen Rechnungen (Kreditor) gebucht.

Das ist ein guter Ansatz  :)

Zitat
Wie buche ich dann die restlichen Rechnungen aus?

Periodenfremde Aufwendungen

Ist für mich und meines Erachtens eine vernünftige Lösung!
Bitte unter Beachtung der Vorsteuer-Korrektur . Wenn Rechnung in den Jahren 2013/2014 mit Vorsteuer gebucht wurde - so wird die Aufwendung mit dem jeweiligen Steuerschlüssel korrigiert und angepasst!

VG,
Anni
**** Ein kurzes "Danke" oder "hat geklappt" tut net weh ;) , andere User freuen sich, wenn sie sehen, dass der Weg geht und ich sage "Dankeschee" :) ****
Hallo anni2012,  :wink1:

danke für deine schnelle Antwort  :klatschen:

Zitat
Bitte unter Beachtung der Vorsteuer-Korrektur . Wenn Rechnung in den Jahren 2013/2014 mit Vorsteuer gebucht wurde - so wird die Aufwendung mit dem jeweiligen Steuerschlüssel korrigiert und angepasst!

Die Rechnungen wurden in den Jahren 2013/2014 auf Konto 5940 bzw. 5920 eingebucht, da es um versch. Bauvorhaben ging.
5920 = Bauleistungen § 13b (19 % VoSt u. 19 % USt)
5940 = Bauleistungen § 13b o. VoSt

D. h. das ich die VoSt und USt wieder berichten muss am besten dann ja mit Steuerschlüssel  94 und 95 ?

Aber wie entscheide ich, wohin ich die 7.000,00 € buche, weil bei dem muss ich ja dann die VoSt/USt nicht korrigieren?! :denk:

LG
Allgemeine Info´s: Bilanzierer, Sollversteuerer, SKR 04, GmbH (Baufirma/Bauträger) Programm: Datev
Muss man nich so kompliziert machen. Es ist nur eine Buchung:Den Betrag bis auf 7.000 Euro buchst als periodenfremden Ertrag,  ohne Umsatzsteuer natürlich.
okay.
also muss ich die USt/VoSt gar nicht berichtigen?
Allgemeine Info´s: Bilanzierer, Sollversteuerer, SKR 04, GmbH (Baufirma/Bauträger) Programm: Datev
[CODE]also muss ich die USt/VoSt gar nicht berichtigen?[/CODE]

kann man, muss man aber nicht.  Es ist sowieso ein Null-Summenspiel. Da fliesst doch kein Geld.
Zitat
kann man, muss man aber nicht.  Es ist sowieso ein Null-Summenspiel. Da fliesst doch kein Geld.

Da bin ich nicht ganz deiner Meinung.
Bei den Rechungen, welche 2013/2014 eigebucht wurden auf 5920 geben Kreditor, ist es ein Null-Summenspiel (19 % VoSt u. 19 % USt).
Jedoch bei den Rechnungen welche auf Konto 5940 eingebucht wurden hat man ja nur die 19 % USt bezahlt.
Hier würde ich ja dann theoretisch die 19 % USt wieder zurück bekommen.
Allgemeine Info´s: Bilanzierer, Sollversteuerer, SKR 04, GmbH (Baufirma/Bauträger) Programm: Datev
[CODE]Hier würde ich ja dann theoretisch die 19 % USt wieder zurück bekommen.
[/CODE]

Nein, die wirst du dann an das Fa. zahlen müssen. Die hast du schon in 2013/2014 bekommen. Bei diesen Rechnungen buchst du dann auch als periodefremden  Ertrag aber mit der Umsatzsteuer.
Zitat
Nein, die wirst du dann an das Fa. zahlen müssen. Die hast du schon in 2013/2014 bekommen.

Hä?

Konto 5940 = Bauleistungen eines im Inland ansässigen Unternehmers ohne Vorsteuer und  mit 19 % Umsatzsteuer
Also haben wir die USt damals gezahlt, und jetzt würden wir sie zurück bekommen.
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Im selben Zeitraum hat ein Unternehmen die Rechnungen sowohl auf 5920 als auch auf 5940 vom derselben Lieferanten gebucht?
Wie kommt das?
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