Gesamtkostenverfahren und Bezugskostenaktivierung

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Gesamtkostenverfahren und Bezugskostenaktivierung
Hallo, ich hätte da mal 2 Fragen:

1) BS: Barzahlung der Eingangsfrachten für Rohstoffe in Höhe von 300€ (netto)
Hinweis: Die Verbuchung der Bezugskosten ist indirekt vorzunehmen.

Indirekt heißt doch eigentlich, ich erstell das Konto: Anschaffungskosten, buch die Eingangsfrachten in dieses Konto und schließe es dann über das Wareneingangskonto bzw Umsatzerlöse ab?!... und ich muss zusätzlich die BEzugskosten aktivieren. d.h diese auf den Warenwert anrechnen, da ich in dieser Buchung die Rohstoffe bereits vorher verbucht habe, muss ich sie einfach in das Rohstoffkonto im soll mit reinbuchen?!

2)Gesamtkostenverfahren.:

Ein Unternehmen produziert Erzeugnisse in einem einstufigen Produktionsprozess. Im
Geschäftsjahr 2012 sind die nachfolgenden Geschäftsvorfälle angefallen:

Insgesamt wurden 10.000 Stück eines Fertigfabrikats hergestellt, von denen aber nur 8.000
Stück zu einem Bruttopreis von 66 € je Stück veräußert wurden. Bei der Herstellung der
Erzeugnisse
entstand ein Materialaufwand in Höhe von 64.000 €, ein Personalaufwand .....

Ust. 10%
in der Lösung dieser aufgabe steht:

Umsatzerlöse: 480.000 € (8000 € * 60 €)
Erhöhung des Bestandes FE 60.000 € (2.000 € * 30 €)
....

WIe ich auf die Umsatzerlöse komme ist mir klar.
aber dei Erhöhung des Bestandes nicht wirklich? differenz an FE ist doch 2000 stück (10000-8000) und Netto sind die 60€ wert wie komm ich dann nur auf 60.000€ und nicht auf 120000€ bzw wo kommen die 30€ her?

vielen Dank  :)
Bearbeitet: danjo - 26.06.2012 11:03:23
Hallo,

da du deine Aufgabenstellung nur abgekürzt, kann ich dir nicht die genaue Lösung sagen aber folgendes gilt:

Du bewertes deine Produkte nicht nach dem Verkaufspreis sondern nach den Herstellkosten. Und wenn diese nur 30,00 Euro je Stücks sind, dann gilt dieser Wert.

Der Materialaufwand beträgt je Stück 6,40 EUR (64.000 EUR / 10.000 Stk.).

Gruß Reaper
ich hab sie nur abgekürzt weil danach nur noch Personalaufwand, Zinserträge etc. kommen die haben ja nichts mit den Herstellkosten zu tun..

Und ja genau da liegt das Problem. wie ich aus den Angaben die ich gepostet hab auf die 60000€ komme bzw auf die 30€ die er angiebt
ok, es scheint doch eine grobe Lücke bei den Herstellkosten zu geben.

Schaue dir mal folgenden Artikel an, dann müsste du schon weiter kommen.

Selbstkostenkalkulation >>
Zitat
danjo schreibt:
 2)Gesamtkostenverfahren.:  
Ein Unternehmen produziert Erzeugnisse in einem einstufigen Produktionsprozess. Im Geschäftsjahr 2012 sind die nachfolgenden Geschäftsvorfälle angefallen:

Insgesamt wurden 1 0.000 Stück eines Fertigfabrikats  hergestellt, von denen  aber nur 8.000 Stück zu einem  Bruttopreis von 66 € je Stück veräußer t wurden. Bei der  Herstellung der Erzeugnisse  entstand ein  Materialaufwand in Höhe von 64.000 €,  ein Personalaufwand .....
[...]
Erhöhung des Bestandes FE 60.000 € (2.000 € * 30 €)
[...]
wo kommen die 30€ her?  

Hmm, vielleicht rechnete der, der die Lösungen erstellte, doch nicht nach dem Gesamtkostenverfahren, wo nur die variablen Herstellkosten angesetzt werden, sondern nach dem Vollkostenverfahren. Da werden die vollen Herstellkosten, also einschließlich Gemeinkosten wie Personalkosten mit eingerechnet, so dass möglicherweise die Herstellkosten 30 € betragen.
ja hab ja in der Aufgabenstellung "Gesamtkostenverfahren" geschrieben... (vllt nenn sich das bei euch VOllkosten)
Hier bezieh ich allso alle kosten mit ein.. also auch Personal?
Bearbeitet: danjo - 28.06.2012 19:08:42
Zitat
danjo schreibt:
ja hab ja in der Aufgabenstellung "Gesamtkostenverfahren" geschrieben... (vllt nenn sich das bei euch VOllkosten)

Hier bezieh ich allso alle kosten mit ein.. also auch Personal?

Ähm ...ja, mein Fehler. Ich hatte in meinen alten Vorlesungsmitschriften nachgeschaut und da steht bei den Kostenrechnungsarten GK und VK.
VK - war klar - bedeutet VOLLkostenrechnung.
GK - hier irrte ich - bedeutet GRENZkostenrechnung. Bei der Grenzkostenrechnung werden zu den Materialkosten nur variable Gemeinkosten addiert. Dadurch sind die Herstellkosten zunächst mal geringer. In der Handelsbilanz war das mal zulässig, nur die variablen Herstellkosten anzusetzen.

Der Begriff Gesamtkostenverfahren hingegen bezieht sich auf die Gliederung der Herstellkosten in der Steuer- wie Handelsbilanz, also nicht darauf, was man in die Herstellkosten einbezieht.
Alternativ zum Gesamtkostenverfahren kann man die Bilanz auch nach dem Umsatzkostenverfahren gliedern. Beide Verfahren müssen letztlich zum gleichen Betriebsergebnis führen.
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