Geschenke an Kunden

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Geschenke an Kunden
Habe leider noch eine weitere Frage.

Eine Rechnung mit Lebkuchen soll  verbucht werden als Geschenke für Kunden, Abteilung Personal und Werbung.
2 x 34,95 EUR + Mwst. 4,89 EUR = 74,79 EUR

Mein Buchungsatz wäre:

Kunde Personal:
4630 Geschenke abzugsfähig  34,95 EUR...........an 71115 Kreditornummer  41,59 EUR
1576 Vst X 6,64 EUR  

4632 pauschale Steuer + Abgaben für Geschenke und Aufwendungen abzugsfähig 14,04 EUR..... an ??? WELCHES KONTO ?    

Kunde Werbung:
4630 Geschenke abzugsfähig 34,95 EUR............an 71115 Kreditornummer 41,59 EUR
1576 Vst X 6,64 EUR

4632------------------------------------14,04 EUR..........an ?????welches Konto ?


Kann jemand helfen ?
Du hast 4,89 EUR als gesamte Umst auf der Rechnung stehen und ziehst 6.64 EUR bei den einzelnen Kunden ab ? Da stimmt was nicht.

Zitat
4632 pauschale Steuer + Abgaben für Geschenke und Aufwendungen abzugsfähig 14,04 EUR..... an ??? WELCHES KONTO ?

Was willst du damit ausdrücken/ buchen ? Bitte erläutere deinen Gedankengang.

MfG

Aza
Bearbeitet: Aza - 30.11.2011 14:03:07
Natürlich - mir ist ein Rechenfehler unterlaufen: (sind ja nur 7% VST)

Einmal für den Kunden, Abteilung Personal,

4630 Geschenke abzugsfähig 34,95 EUR.....an.....71115 Kreditor 37,40 EUR
1571 VST X 2,45 EUR

4632 pauschale Steuern und Abgaben für Geschenke und Zuwendungen abzugsfähig 12,63 EUR .....an ..... ????????
         (30% von 37,40=11,22 EUR, 5,5 % von 11,22 EUR=0,62 EUR, 7 % von 11,22 EUR=0,79 EUR)


Und dann nochmals die gleiche Buchung für den Kunden, Abteilung Werbung.

l
Bei Lexware habe ich nachgeschlagen, und da stand geschrieben, dass man bei Geschenke an Kunden so rechen müsste.
Nur schreiben diese bei den pauschalen Steuern als Gegenkoto 1200 Bank, aber das verstehe ich nicht, denn ich zahle ja nur an den Kreditor seine insgesammt 74,80 EUR.


Wie würdest Du das Aza überhaupt alles zusammen buchen ?
4632 an 1200 ist schon korrekt.
Damit wird die Pauschalsteuer an das Finanzamt überwiesen.
Den Empfänger solltest du dann noch von der Übernahme der
Pauschalsteuer informieren.
Beste Grüße BiBu
Ach ja stimmt, das Wahlrecht zur Pauschalierung gem. § 37 b EStG gilt ja auch für Nichtarbeitnehmer. Hatte ich im Moment nicht parat  :oops: .

Für alle die sich mit der Thematik näher befassen wollen, hier nochmal das einschlägige BMF-Schreiben.

MfG

Aza
Aza fang jetzt nicht an zu schwächeln. ;)
Beste Grüße BiBu
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