Hallo,
Herr A ist alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH B. Szenario:
01.04.: A entschließt sich, B ein Darlehen in Höhe von € 2000 zu gewähren.
17.04.: A veranlasst die Überweisung der € 2000 von seinem Privatkonto auf das Firmenkonto.
19.04.: Die Bank verbucht den Geldeingang auf dem Firmenkonto.
Wie lauten die Buchungssätze, z.B. für Skr04?
In den mir vorliegenden Lehrbüchern wird bei Darlehen immer direkt Konto an Verbindlichkeiten gebucht.
Ich nehme aber an,
[CODE]Soll Haben Datum
1800 Bank 3640 Verbindlichkeiten gegenüber GmbH-Gesellschaftern 19.04.[/CODE]
wäre hier zu kurz gegriffen. Durch den Gesellschafterbeschluss vom 01.04. entsteht ja ein Darlehensvertrag (Konsensualtheorie), der in der Buchhaltung irgendwie erfasst sein müsste?
Angenommen, B wäre am 12.04. insolvent, woraufhin A die Überweisung unterlassen würde. Dann wäre für andere Gläuber wichtig, dass zunächst B ab dem 01.04. eine Forderung gegenüber A hat, die in die Insolvenzmasse übergehen, während eventuelle Ansprüche von A gegenüber B nur nachrangig bedient würden.
Die Buchungssätze (jeweils i.H.v. € 2000) müssten meiner Meinung nach also lauten:
[CODE]
Soll Haben Datum Beleg
1307 Forderungen gegen GmbH-Gesellschafter XXXX 01.04. Gesellschafterentschluss
1800 Bank 1307 Forderungen gegen GmbH-Gesellschafter 19.04. Kontoauszug
XXXX 3640 Verbindlichkeiten gegenüber GmbH-Gesellschaftern 19.04. Kontoauszug[/CODE]
(erst durch die Zahlung entsteht der nachrangige Anspruch auf Darlehensrückzahlung)
Was aber ist XXXX? Oder liege ich vollkommen falsch?
Herr A ist alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH B. Szenario:
01.04.: A entschließt sich, B ein Darlehen in Höhe von € 2000 zu gewähren.
17.04.: A veranlasst die Überweisung der € 2000 von seinem Privatkonto auf das Firmenkonto.
19.04.: Die Bank verbucht den Geldeingang auf dem Firmenkonto.
Wie lauten die Buchungssätze, z.B. für Skr04?
In den mir vorliegenden Lehrbüchern wird bei Darlehen immer direkt Konto an Verbindlichkeiten gebucht.
Ich nehme aber an,
[CODE]Soll Haben Datum
1800 Bank 3640 Verbindlichkeiten gegenüber GmbH-Gesellschaftern 19.04.[/CODE]
wäre hier zu kurz gegriffen. Durch den Gesellschafterbeschluss vom 01.04. entsteht ja ein Darlehensvertrag (Konsensualtheorie), der in der Buchhaltung irgendwie erfasst sein müsste?
Angenommen, B wäre am 12.04. insolvent, woraufhin A die Überweisung unterlassen würde. Dann wäre für andere Gläuber wichtig, dass zunächst B ab dem 01.04. eine Forderung gegenüber A hat, die in die Insolvenzmasse übergehen, während eventuelle Ansprüche von A gegenüber B nur nachrangig bedient würden.
Die Buchungssätze (jeweils i.H.v. € 2000) müssten meiner Meinung nach also lauten:
[CODE]
Soll Haben Datum Beleg
1307 Forderungen gegen GmbH-Gesellschafter XXXX 01.04. Gesellschafterentschluss
1800 Bank 1307 Forderungen gegen GmbH-Gesellschafter 19.04. Kontoauszug
XXXX 3640 Verbindlichkeiten gegenüber GmbH-Gesellschaftern 19.04. Kontoauszug[/CODE]
(erst durch die Zahlung entsteht der nachrangige Anspruch auf Darlehensrückzahlung)
Was aber ist XXXX? Oder liege ich vollkommen falsch?