Hallo Zusammen,
ich hätte da mal eine Frage und hoffe mir wird hier weitergeholfen: Wir sind eine GmbH und buchen mit dem SKR03:
Wir hatten eine Betriebsprüfung für die Jahre 2011-2014 und müssen aufgrund dessen Gewerbesteuer nachzahlen. Jetzt ist die Nachzahlung etwas höher als die gebildete Rückstellung. Buche ich die Differenz dann auf Konto 2280 (GewSt-Nachzahlungen Vorjahr)? Wenn ich für 2015 eine Rückzahlung erwarte, die Ende Februar zurücküberwiesen werden soll, lös ich die Rückstellung dann in 2016 schon auf? Kann ich die Nachforderung 2011-2014 und das Guthaben aus 2015 verrechnen?
Konkrete Zahlen? Ist vielleicht einfacher:
2011-2014 Rückstellung gebildet i. H. v. 57.912,63, laut Bescheid müssen wir 62.590,09 zahlen.
Für 2015 wurde eine Rückstellung von 80.950 gebildet, Bescheid ist über 30.928,03 vom 31.01.17
LG Bettina
ich hätte da mal eine Frage und hoffe mir wird hier weitergeholfen: Wir sind eine GmbH und buchen mit dem SKR03:
Wir hatten eine Betriebsprüfung für die Jahre 2011-2014 und müssen aufgrund dessen Gewerbesteuer nachzahlen. Jetzt ist die Nachzahlung etwas höher als die gebildete Rückstellung. Buche ich die Differenz dann auf Konto 2280 (GewSt-Nachzahlungen Vorjahr)? Wenn ich für 2015 eine Rückzahlung erwarte, die Ende Februar zurücküberwiesen werden soll, lös ich die Rückstellung dann in 2016 schon auf? Kann ich die Nachforderung 2011-2014 und das Guthaben aus 2015 verrechnen?
Konkrete Zahlen? Ist vielleicht einfacher:
2011-2014 Rückstellung gebildet i. H. v. 57.912,63, laut Bescheid müssen wir 62.590,09 zahlen.
Für 2015 wurde eine Rückstellung von 80.950 gebildet, Bescheid ist über 30.928,03 vom 31.01.17
LG Bettina