GoPro / Drohnenbauteile / Auslandsrechnung

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GoPro / Drohnenbauteile / Auslandsrechnung
Moin!

Nach vielem Lesen komme ich leider doch nicht weiter.
Ich nutze Lexoffice mit dem Konto SKR04, dabei bin ich Kleinunternehmer.

Wir produzieren Werbevideos mit selbstgebastelten Drohnen, daher nun die Frage der Einbuchung.

1.) Wir bestellen kleine Platinen, Mini Kameras, Carbonteile etc. und bauen daraus später eine Drohne zusammen. Mittels dieser Drohne werden dann die späteren Videodrehs geflogen. Kontorahmen 5200 „Wareneingang“ ist richtig? Oder gilt das ganze als Anschaffung?

2.) Auf diesen Drohnen verwenden wir hauptsächlich GoPros (mit kurzer Lebensdauer :D ), als was buche ich diese? GWG?
Die GoPro Preise liegen zwischen 250-400€

3.) Einige dieser Drohnenteile kommen aus dem Ausland. Demnach ist auf der Rechnung keine Ust ausgewiesen. Einige Tage später kommt eine weitere Rechnung (bsp DHL), für die zu zahlende EUST zzgl Gebühren. Diese Gebühren werden als Bezugsnebenkosten gebucht?
Hallo,

meines Erachtens handelt es sich bei der Drohne um eine zu aktivierende Eigenleistung. Ich weiss nicht von welchem Betrag wir da sprechen - entsprechend müsste man erst ab 800,00 EUR z.B auf Konto 0630 Betriebsausstattung aktivieren. Bei Nutzung des Sammelpostens erst ab 1.000,00 EUR. Die GoPro ist ja Hauptzweck damit die Drohne für die Geschäftstätigkeit (Werbevideos) Sinn macht, daher gehört diese zusammen mit der Drohne aktiviert. Wenn diese dann vor der Drohne kaputt geht, würde ich die neue GoPro als Reparaturaufwand buchen. Ebenso gehören die Anschaffungsbenkosten mit dazu und die Arbeitsleistung für das Herstellen der Drohne und eventuelle Hilfsstoffe.

Und nicht vergessen sich die EUST zurück zu holen  ;)
Hallo,

ich habe mit Lexoffice noch nicht gearbeitet, daher weiß ich nicht, welche Konteneinstellungen in diesem Programm möglich sind.
Ich kenne mich halt mit LEXWARE gut aus.

1) würde ich eher das Konto 5100 Einkauf Roh, Hilfs-und Betriebsstoffe nehmen unter Materialaufwand, weil ihr ja auch was zusammenbaut.
  Im Prinzip fertigt ihr ja was.

2) Die Frage stellt sich für mich, sind diese Go Pro´s  selbständig nutzbar ? Wohl nur in Zusammenhang bzw. in Kombination mit der Drohne ?
   In diesem Fall könntest du es zu den Kosten der Fertigung zählen, also auch Materialaufwand.
   Sind diese Go Pro´s aber selbständig nutzbar zum Bsp auch für andere Sachen, kannst du sie auf GWG buchen, da sie innerhalb der GWG Grenzen sind.

3 )Wenn die Drohntenteile innerhalb der EU gekauft worden sind, handelt es sich um innergemeinschaftlichen Erwerb. (Da gibt es eine Liste, welche Länder da
  dazugehören. Auch welche Länder zum "Drittland" gehören, dafür gibt es auch eine Liste.
  Ja die Gebühren würde ich auch auf  das Konto 5800 "Bezugsnebenkosten" buchen. Daneben existiert noch das Konto 5840 Zölle und Einfuhrabgaben, was ein
  weiteres Unterkonto ist.
  Je nachdem was auf der Rechnung von DHL steht, würde ich auch dieses Konto bebuchen.

LG
Zitat
Dronefreak schreibt:
ir bestellen kleine Platinen, Mini Kameras, Carbonteile etc. und bauen daraus später eine Drohne zusammen. Mittels dieser Drohne werden dann die späteren Videodrehs geflogen. Kontorahmen 5200 „Wareneingang“ ist richtig? Oder gilt das ganze als Anschaffung?

Konto"Wareneingang"  wird für die Waren  oder die Rohstoffe, die für die Herstellung von Waren verwendet werden,  die dann zum Verkauf bestimt sind, bebucht. Die Drohnen dienen aber dauernd deinem Betrieb. Mit deren Hilfe erbringst du die Dienstleistungen, die dann verkauft werden. Während herstellungsphase buchst gegen " BGA im Bau", sobald die Drohne fertig buchst um gegen "BGA" und schreibst ab.
Zitat
Dronefreak schreibt:

2.) Auf diesen Drohnen verwenden wir hauptsächlich GoPros (mit kurzer Lebensdauer), als was buche ich diese? GWG?
Die GoPro Preise liegen zwischen 250-400€

Ja, bis 800 euro kannst du direkt in den aufwand buchen, gleichzeitig aber auch das anlagenverzeichniss führen und alle GWG dort eintragen.

Zitat
Dronefreak schreibt:
Einige dieser Drohnenteile kommen aus dem Ausland. Demnach ist auf der Rechnung keine Ust ausgewiesen. Einige Tage später kommt eine weitere Rechnung (bsp DHL), für die zu zahlende EUST zzgl Gebühren. Diese Gebühren werden als Bezugsnebenkosten gebucht?

Nicht nur die Gebühren, sondern auch die EUST, da du die als KU nicht zurück  vom Fa. kriegst. Und nicht als Bezugsnebenkosten, sondern als Anschaffungskosten.
Bearbeitet: Macaslaut - 28.06.2023 08:44:57
Zitat
Macaslaut schreibt:
Nicht nur die Gebühren, sondern auch die EUST, da du die als KU nicht zurück  vom Fa. kriegst. Und nicht als Bezugsnebenkosten, sondern als Anschaffungskosten.

Danke für deine Antwort! Macht Sinn. Ich hatte zwischendurch mit dem Lexoffice Support geschrieben, da hieß es das auch ich als KU die EUST als EUST einbuchen soll. Gut das ich hier gefragt hab, das kam mir nämlich spanisch vor.

Heißt nochmal kurz zusammengefasst für die Auslandsrechnung:
Bauteile als BGA einbuchen, die gezahlte Eust. und die DHL Gebühren als Anschaffungskosten? Laut Lexoffice Support sei Bezugsnebenkosten das richtige :D
Zitat
Dronefreak schreibt:
Bauteile als BGA einbuchen

Als "BGA im Bau", solange das die Bauteile sind und die Drohne nioch nicht fertig ist. Sobald die Drohne fertig ist, dann gegen "BGA" umbuchen.
"BGA" an "BGA im Bau". Wenn danach die Ersatzsteile für diese Drohne gekauft werden, dann direkt in den Aufwand.

Zitat
Dronefreak schreibt:
Laut Lexoffice Support sei Bezugsnebenkosten das richtige

Wie gesagt "Bezugsnebenkosten" ist richtig, wenn es um die Sachen geht, die zum Verkauf bestimmt sind. Du verkaufst doch die Drohnen nicht( sie sind nicht für den  Verkauf bestimmt). Deshalb buchst du das auch gegen "BGA im Bau".
Zitat
Clyde schreibt:
Die GoPro ist ja Hauptzweck damit die Drohne für die Geschäftstätigkeit (Werbevideos) Sinn macht, daher gehört diese zusammen mit der Drohne aktiviert

Die GoPros kann immer mit einer anderen Drohne nutzen. Warum soll man das als eine Einheit aktivieren?
:denk:

Mit dem "Wareneingang" hätte ich ein Problem, weil die Drohne ja nicht angeschafft wird um sie wieder zu verkaufen. Sie ist ein Hilfsmittel um die Werbefilme zu drehen, wie z.B. auch ein PC benötigt wird um beispielsweise Rechnungen zu schreiben - den würde man ja nicht auf Wareneingang buchen, sondern als Vermögensgegenstand. Ich würde es jedenfalls als Eigenleistung aktivieren, aber so ist es ja oft in der BuHa: es ist eben auch Ansichtssache

"Eine Voraussetzung für die Aktivierung von Eigenleistungen ist, dass sie nicht veräußert und über mehrere Perioden vom Unternehmen selbst genutzt werden. Die Aktivierung von Eigenleistungen erfolgt zu den Herstellungskosten"

Das mit dem KU hatte ich übersehen, sorry
Zitat
Macaslaut schreibt:
Zitat
Clyde schreibt:
Die GoPro ist ja Hauptzweck damit die Drohne für die Geschäftstätigkeit (Werbevideos) Sinn macht, daher gehört diese zusammen mit der Drohne aktiviert
Die GoPros kann immer mit einer anderen Drohne nutzen. Warum soll man das als eine Einheit aktivieren?

Nun, ich würde es so machen, da diese offensichtlich nur kurz genutzt werden (schnell kaputt gehen) und ich gegenüber dem FA die Wiederbeschaffung eines GoPros als Ersatzteil / Reparatur veragumentieren kann. Klar kann man es auch getrennt aktivieren, aber diesen Vorteil (wenn man Kosten braucht) würde ich mir nicht entgehen lassen.
Okay am Handy habe ich wohl Nachrichten überlesen, daher am PC nochmal ein Versuch.
@Clyde,
Pro Drohne reden Wir von Preisen zwischen 300-700€ *ohne* GoPro. Die EUST bekomme ich natürlich nicht zurück, schön wäre es :D  

Fachkraft,
Punkt 1 denke ich funzt nicht. Zu Punkt 2: Die GoPros sind theoretisch eigenständig nutzbar (können ja ohne Drohne Filmen), werden aber immer im Zusammenhang mit der Drohne selbst verwendet. Punkt 3 habe ich mir mal zum Merken aufgeschrieben.

Macaslaut,
"BGA im Bau" gibt es bei Lexoffice nicht, auch nichts ähnliches. Mit dem ganzen BGA bin ich auch so noch nicht ganz zufrieden, die Teile werden gleich zig-Fach gekauft. Aus manchen wird direkt gebaut, andere gehen ins Ersatzteillager.

Ich bin was das angeht kompletter Newbie und muss mich in die ganzen Begriffe und Konten erstmal reinfuchsen.
Mit folgendem bin ich stand jetzt einverstanden:
"GoPro für 200-400€ als GWG einbuchen"
"EUST und die restlichen Gebühren als Anschaffung (6850), Zölle als Zölle (5800)"

Als zusätzliche Frage: Lt. Internet wurde die Grenze zum sofortigen Abschreiben eines GWG auf 1000€ angehoben. Sind diese 1000€ je GWG, oder alle Sachen die als GWG gebucht sind zusammen?

Edit: Eure Beiträge werden mir nur extrem verzögert angezeigt, eventuell weil ich kein Premium habe? :|
Ich habe mich gerade bei Lexoffice durch die gesamten Buchungsmöglichkeiten geklickt. Was spricht dagegen, die Ganzen Artikel als Anschaffung (6850) einzubuchen? Per Defi: "Einkauf von Gegenständen, material sowie beruflichen Arbeitsmitteln"
Da könnte ich dann auch die GoPro's reinschieben.
Bearbeitet: Dronefreak - 28.06.2023 19:23:03
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