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| Dronefreak schreibt: Als zusätzliche Frage: Lt. Internet wurde die Grenze zum sofortigen Abschreiben eines GWG auf 1000€ angehoben |
Nein, die Grenze wurde nicht aufgehoben. Die liegt nach wie vor bei 800 Euro.
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28.06.2023 20:19:43
Nein, die Grenze wurde nicht aufgehoben. Die liegt nach wie vor bei 800 Euro. |
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29.06.2023 07:22:41
Hallo an Alle,
vermutlich muss man verständnishalber erwähnen, dass es zwei GWG Methoden gibt. Die Sofortabschreibung, wo das GWG bis zum Ende des Jahres abgeschrieben wird. Da ist die Grenze 250 € bis 800 € (netto abzgl. aller Rabatte). Und bei der anderen Methode - der Pool Lösung wo über mehrere Jahre abgeschrieben wird, da ist die Grenze 1000 €. BGA im Bau finde ich auch spannend. Habe ich nie gehört, was ist da dann der Beleg? Ich stelle mir einen Mitarbeiter vor der irgendwelche Teile von der Firma bekommt, die in 10 Minuten mal schnell zusammenbaut und fertig... verhält sich das wie Anlagen im Bau? Normalerweise wäre Drohne GWG und GoPro auch (wenn größer als 250 € und kleiner als Grenzen je nach GWG Methode). Ich bin nur etwas verunsichert, weil das ja zusammengebaut wird. Dennoch würde ich vermutlich einfach alle Teile zusammenfassen und dann als ein GWG Posten betrachten und buchen. VG |
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29.06.2023 10:03:09
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29.06.2023 13:05:15
Alles klar, danke für den Input.
Wenn ich das Ganze bei Lexoffice als BGA einbuche, geht das direkt ins Anlageverzeichnis. Dort muss ich den Anlagetypen angeben, davon passt kein einziger. Als Alternative kann ich eine Nutzungsdauer angeben. Das kann ich aber so gar nicht berechnen / angeben, manche Bauteile gehen nach 2 Wochen kaputt, andere in 3 Jahren nicht einmal. Nochmal auf die GoPros zurück, da stellt sich mir die Frage, ob die überhaupt eigenständig nutzbar ist. Natürlich kann Sie so Videos aufnehmen. Die wird aber ausschließlich in Verbindung mit der Drohne genutzt, sodass Sie für Unseren Betrieb nicht eigenständig nutzbar ist. Die GoPro und Drohnenteile müsste ich also wenn überhaupt beide als BGA angeben. Dafür spricht ebenfalls, dass manche GoPros auseinandergebaut werden, sodass Sie auf jedenfall nur noch mit der Drohne funktionieren. Also wenn BGA, dann alles, allerdings mit dem Problem der Abschreibungsdauer. BGA im Bau gibt's wie gesagt bei Lexoffice nicht. |
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29.06.2023 20:41:29
So finales Update, ich dürfte die Lösung gefunden haben (hätte gegeben falls den Einzelpreis der Teile mal erwähnen sollen)
GWG (670) = selbstständig nutzbarer, beweglicher Gegenstand der zwischen 250,01-800€ (Netto!) kostet. Als Auffangkonto hat Lexoffice dafür die BGA (690) Eine GoPro für 400€ wird also selbstverständlich als GWG eingebucht und kann sofort abgeschrieben werden. Kostet die GoPro aber nur 249,99€ kommt von LexOffice die Meldung "Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG), die unter 250,01 EUR liegen, dürfen direkt als Betriebsausgabe erfasst werden. Bitte wählen Sie eine entsprechende Ausgabenkategorie". Selbige Meldung kommt, beim Versuch das Ganze als BGA einzubuchen. LexOffice verweist dann auf eine Seite, auf der Sie schreiben "Gegenstände deren Netto-Warenwert unter 250,01€ pro Stück liegen, werden als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben erfasst und werden nicht als Anlagevermögen gebucht." Sämtliche dieser Teile kosten im EK weit unter 250€ je Stück, demnach werden die Drohnenteile weder als BGA, noch als GWG eingebucht. Somit ist es nicht möglich alle Drohnenteile zusammen als BGA zu erfassen, da die Rechnungen Großteils auch unter 250€ liegen. So werde ich das gesamte nun handhaben, und dem Finanzamt bei Nachfrage eine entsprechende Begründung beilegen. |
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