Über mich finde ich offtopic und möchte ich bitte nicht eingehen, das führt nur Grundsatzdiskussionen die nichts mit dem Thema zu tun haben.
Die Beantwortung einer buchhalterischen Frage die bisher nie in diesem Forum behandelt worden ist sollte in so einem Forum ja genau eben eine Unterstützung sein für diejenigen die sich erstmals damit beschäftigen. Mit welchem Hintergrund auch immer.
Das was ich hier diskutieren wollte beschäftigt sich auch nur mit den Basics, nicht mit speziellen Fragen zum Konzernabschluss oder komplexen Themen des Jahresabschlusses einer Einheitsgesellschaft. Also eher Bodenturnen und nicht Hochreck. Dafür ist niemand notwendig den man bezahlt dass er das heraussucht oder sich eine Meinung bildet für die er dann sowieso nicht haften will. (halte relativ wenig von der beratenden Zunft, diejenigen welche die tatsächliche Arbeit machen und auch können, sind mir hier meistens lieber) Ich tendiere dazu, die Dinge selber verstehen zu wollen was ich verantworte, ....dieses Thema habe ich jetzt zum ersten Mal.
Fachliteratur und Bücher gibt es über die Einheits KG relativ wenig und dann meist nur entweder ziemlich komplex zu speziellen Problemen der Bilanzierung und des Jahresabschlusses. Das Thema Einheits KG ist auch noch ziemlich jung. Erst im September 2017 hat der BFH die Unsicherheiten zur gewerblichen Prägung und der Vertretung in der KG beseitigt. Deshalb haben vermutlich viele die Rechtsform in der Vergangenheit gemieden. Sie ist aber ganze einfach praktisch und bietet viele Möglichkeiten der Gestaltung, gerade für Familien.
Zum Thema .....nochmal, wir reden von einer "NEUGRÜNDUNG", dabei wird die Gmbh gegründet und sofort danach die KG, Vorjahresbilanzen gibt es dann weder für diese KG noch die GmbH. Also die Gründungs- oder Anfangsbilanz einer solchen KG, wie sehen da die ersten Buchungen aus? Das finde ich erst mal etwas verwirrend.
Die KG hat an sich erst mal noch kein Kapital, sondern nur die Anteile an der gerade gegründeten GmbH. Die KG hat ja kein gezeichnetes Kapital sondern Kapitalanteile die von den Kommanditisten eingezahlt werden und für diese am besten jeweils ein Konto angelegt wird. Die KG ist gleichzeitig die Gesellschafterin Ihrer eigenen Komplementär GmbH.
Ich habe da bisher noch einige Probleme beim Verständnis wie das zu buchen ist. Ist die Einbringung der GmbH Anteile so was wie eine Sachgründung? Also stellen diese die ganzen Kapitalanteile dar? So lange kein Kommanditist etwas einbezahlt hat, hat die KG noch kein Kapital. In der GmbH buche ich nur Bank an gez. Kapital, dieses Kapital gehört dann ja der KG, was ist aber dort zu buchen? .
Die rechtliche Verwirrung bei der Einheitsgesellschaft ergab sich ja auch aus der Frage wer welche Interessen vertritt. Der GF der GmbH vertritt in der Gesellschafterversammlung der KG die Gmbh und das auch ohne die Kommanditisten.
Ich finde das Thema auf jeden Fall interessant und spannend, vielleicht kommt ja hier noch was....
