Hallo, liebe Experten.
ich hoffe, dass jemand in diesem Forum mir helfen kann.
In der Musterlösung einer Schulaufgabe wurde eine Gutschrift von zu viel berechneten Darlehenszinsen auf dem Konto "Zinserträge" gebucht. Das ist m. E. falsch. Der Betrag hätte auf dem Konto "Zinsaufwendungen" als Gutschrift verbucht werden müssen.
Der Korrektor meint, die Aufwands- und Ertragskonten würden in der GuV abgerechnet und saldierten sich dort. Zudem bestünde laut GOB Saldierungsverbot. Er beruft sich auf von ihm befragte Universitätsdozenten, der IHK und auf Steuerberater. Er beharrt darauf, dass die angebotene Lösung in Ordnung und keinesfalls falsch sei und von dem genannten Personenkreis überhaupt nicht als Problem erkannt wurde.
Wer hat Recht? Kennt jemand eine zitierfähige Lösung - möglicherweise in einem Lehrbuch oder durch die Finanzgerichtsbarkeit?
Liebe Grüße
RR
ich hoffe, dass jemand in diesem Forum mir helfen kann.
In der Musterlösung einer Schulaufgabe wurde eine Gutschrift von zu viel berechneten Darlehenszinsen auf dem Konto "Zinserträge" gebucht. Das ist m. E. falsch. Der Betrag hätte auf dem Konto "Zinsaufwendungen" als Gutschrift verbucht werden müssen.
Der Korrektor meint, die Aufwands- und Ertragskonten würden in der GuV abgerechnet und saldierten sich dort. Zudem bestünde laut GOB Saldierungsverbot. Er beruft sich auf von ihm befragte Universitätsdozenten, der IHK und auf Steuerberater. Er beharrt darauf, dass die angebotene Lösung in Ordnung und keinesfalls falsch sei und von dem genannten Personenkreis überhaupt nicht als Problem erkannt wurde.
Wer hat Recht? Kennt jemand eine zitierfähige Lösung - möglicherweise in einem Lehrbuch oder durch die Finanzgerichtsbarkeit?
Liebe Grüße
RR