Hallo zusammen,
Hintergrund:
wir haben einen neuen Mobilfunkvertrag abgeschlossen, der ab 2026 zu laufen beginnt. Darauf erhalten wir einen Neukundenbonus, der als Einmalzahlung an uns überwiesen wird.
Jahresabschlussstichtag 31.12.25
Sachverhalt:
Wir haben in 12/25 bereits die Gutschrift (also das Schreiben) erhalten. Das wäre für mich eine sonstige Forderung.
Da der Betrag aber einen Zeitraum nach dem Stichtag (20026) betrifft, wäre das für mich ein PRAP.
Ich würde also buchen: sonstige Forderung an PRAP.
Was mich aber verwirrt: Ich habe mal gelernt (und lese es auch jetzt noch beim googlen) dass Voraussetzung für Rechnungsabgrenzung (egal ob ARAP oder PRAP) immer die tatsächliche Zahlung ist. Die ist aber noch gar nicht erfolgt (wird erst in 2026 ausgezahlt). Kann ich dann also nicht an PRAP buchen? Wie würde ich die Gutschrift sonst verbuchen?
Danke,
Hintergrund:
wir haben einen neuen Mobilfunkvertrag abgeschlossen, der ab 2026 zu laufen beginnt. Darauf erhalten wir einen Neukundenbonus, der als Einmalzahlung an uns überwiesen wird.
Jahresabschlussstichtag 31.12.25
Sachverhalt:
Wir haben in 12/25 bereits die Gutschrift (also das Schreiben) erhalten. Das wäre für mich eine sonstige Forderung.
Da der Betrag aber einen Zeitraum nach dem Stichtag (20026) betrifft, wäre das für mich ein PRAP.
Ich würde also buchen: sonstige Forderung an PRAP.
Was mich aber verwirrt: Ich habe mal gelernt (und lese es auch jetzt noch beim googlen) dass Voraussetzung für Rechnungsabgrenzung (egal ob ARAP oder PRAP) immer die tatsächliche Zahlung ist. Die ist aber noch gar nicht erfolgt (wird erst in 2026 ausgezahlt). Kann ich dann also nicht an PRAP buchen? Wie würde ich die Gutschrift sonst verbuchen?
Danke,












