Gutschrift für Handyvertrag die im nächsten Monat weiter verrechnet wird

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
Gutschrift für Handyvertrag die im nächsten Monat weiter verrechnet wird
Hallo!

Freundlich möchte ich um Hilfe bitten, da ich mir nicht sicher bin.
Arbeiten tue ich im SKR04.

Ich habe eine Handy Rechnung erhalten, darauf ist eine Gutschrift für 50 EUR brutto / 42,02 EUR netto und die erste Verrechnung für einen Monat Nutzung 10,92 EUR (netto).
Der Rechnungsbetrag beträgt -37,01 EUR und die USt. -5,91 EUR.

Mein erster Versuch ergibt zwei Buchungssätze für eine Rechnung.
Darf man das?

Gutschrift:
3695 Verrechnungskonto geleistete Anzahlungen bei Buchung über Kreditorenkonto 42,02 EUR
1403 abziehbare Vorsteuer 19%  7,98 EUR
an
6805 Telefon 50 EUR

Rechnung:
6805 Telefon 10,92 EUR
1403 abziehbare Vorsteuer 19% 2,07 EUR
an
3695 Verrechnungskonto geleistete Anzahlungen bei Buchung über Kreditorenkonto 12,99 EUR

Ist das richtig?
Für die nächsten Monate buche ich einfach das restliche Guthaben vom Verrechnungkonto 3695 zurück?

Mein Finanzamt hat mir heute gesagt, dass ich die Vorsteuererklärung nicht mit der negativen abziehbaren Vorsteuer verrechnen soll. Sondern nach Verbrauch des Guthabens einfach, dann die neuen Rechnungen wie gewohnt verbuchen soll.
Je mehr ich darüber nachdenke und jetzt den obigen Rechnungssatz endlich konstruiert habe, müsste doch der Betrag von 2,07 EUR als abziehbare Vorsteuer eingetragen werden. Oder? Jedoch ist der USt.-Betrag nicht ausgewiesen.
Ich würde hier gar nichts buchen, sondern die Rechnung lediglich abheften. Dein Buchungsvorschlag ist aus meiner Sicht in jedem Fall nicht korrekt, denn in der Summe hast Du Vorsteuer aus Guthaben und Monatsgebühr gezogen. Wenn überhaupt wäre nur ein Abzug zulässig.

Die 50 Euro sind m.E. keine Anzahlung, denn eine AnZAHLUNG setzt einen entsprechenden Mittelabfluss voraus. Dieser ist jedoch nicht erfolgt. Die 50 Euro sind lediglich das vom Anbieter als Köder ausgelegte Versprechen, dass Du über einen gewissen Zeitraum kostenlos telefonieren darfst. Weil Du keine Zahlung geleistet hast, ist insoweit auch kein Vorsteuerabzug möglich (§15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Satz 3 UStG).

Ich denke, dass auch kein Anspruch auf Vorsteuer auf die monatlichen Gesprächsgebühren besteht, solange das Guthaben noch nicht verbraucht ist. Die Leistung dürfte auf Seiten des Anbieters mangels Entgelts nicht steuerbar sein. Dafür spricht, dass die rechnerisch auf die Gebühren anfallende Steuer von 2,07 Euro nach Deiner Schilderung nicht ausgewiesen wurde. Keine Umsatzsteuer, keine Vorsteuer.

Ich sehe in dem Guthaben auch keine zu erfassende Einnahme, sondern lediglich entfallenen Aufwand, weshalb ich auch ertragsteuerlich nichts veranlassen würde. Man könnte allenfalls monatlich in gleicher Höhe Aufwand gegen Ertrag buchen, was unterm Strich aber auch keine Auswirkung hat.

Gruß
Gustav
Bearbeitet: gustav - 03.04.2015 22:33:41
Danke für die Rückmeldung, ich werde mich in den kommden Tagen versuchen in die von dir angegebenen Quellen einzulesen.

Soweit ich das jetzt verstehe, deckt sich das mit der Antwort vom Finanzamt.

Schöne restliche Osterfeiertage!
Hallo,

ich bin auf deine Frage aufmerksam geworden und ich möchte dir eine Antwort geben. Hast du schon über einen Wechsel nachgedacht? Falls das der Fall ist, dann habe ich einen Tipp für dich.


Vor kurzem bin ich weg von zu Hause gezogen und ich habe einen neuen Anbieter gesucht, der günstige Anrufe ins Ausland anbietet. Doch alle waren zu teuer, also habe ich im Netz angefangen zu suchen. Dort geriet ich dann auf die Seite lebara.com. Sie haben mir sehr viel geholfen. Und ich schreibe , weil ich glaube, dass du auf ihrer Seite auch was für dich finden kannst. Besuch doch mal ihre Homepage.


Mit lieben Grüßen!
Seiten: 1
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):
Anzeige
Nützliche Excel-Tools

Diagramme_Charts_pm_chormail@hotmail-com_B347361660_290px.jpg

Excel Dashboard Baukasten für das Projektmanagement
Zahlreiche fertig vorbereitete Module, Grafiken und Übersichten, die leicht individuell angepasst und zu beliebigen Dashboards für Präsentationen, Reporting oder das Projektcontrolling zusammengestellt.... mehr Infos >>

Preiskalkulation für Produkte u. Dienstleistungen

Branchenübergreifende Excel-Vorlagen zur einfachen Preiskalkulation und Angebotskalkulation für Selbständige. Separate Vorlagen für Produktgeschäft und Dienstleistungen (Stundensatzkalkulator). Preis- und Angebotskalkulation für Selbständige. mehr Infos >>

Excel-Projektmanagement-Paket

Professionelle Excel-Vorlagen für Ihr Projektmanagement Dieses Vorlagen-Paket enthält insgesamt 9 verschiedene Excel-Dateien für die Projektplanung und das Projektmanagement. Alle Dateien sind einfach zu bedienen, können vom Nutzer beliebig angepasst werden. mehr Infos >>

Weitere Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Stellenanzeigen

Kreditorenbuchhalter 80-100% (m/w/d)
Lust auf Energiewende? Seit über 125 Jahren stehen wir als regionaler Energieversorger mit eigenen Wasserkraftwerken für Nachhaltigkeit, Verantwortung und Innovation. Gemeinsam schaffen wir eine lebenswerte Zukunft – für Umwelt, Gesellschaft und dich. Warum naturenergie? Mehr Infos >>

Fachinformatiker (m/w/d) Support und Controlling
Der Medizinische Dienst Nord ist ein unabhängiger Gutachterdienst und berät gesetzliche Kranken- und Pflegekassen in Hamburg und Schleswig-Holstein in medizinischen und pflegefachlichen Fragen. Wir sind die Spezialistinnen und Spezialisten für Begutachtungen der Pflegebedürftigkeit, in der Beurte... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter*in Buchhaltung
Wir sind eines von 84 Instituten und Forschungs­stellen der Max‑Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. Unser Schwerpunkt liegt in der Grundlagen­forschung. Gegenwärtig sind unsere rund 270 Mitarbeiter*innen in vier Abteilungen und zwei Max‑Planck-Forschungs­gruppen aufgeteilt.... Mehr Infos >>

Gruppenleitung (m/w/d) Unternehmenscontrolling
Das Helmholtz-Zentrum Hereon betreibt internationale Spitzen­forschung für eine Welt im Wandel: Rund 1.000 Beschäftigte leisten ihren Beitrag zur Bewältigung des Klimawandels, der nachhaltigen Nutzung der welt­weiten Küsten­systeme und der ressourcen­verträglichen Steigerung der Lebens­qualität. ... Mehr Infos >>

Lead Financial Analyst/Senior Controller (m/w/d)
Die WIRTGEN GROUP ist ein international tätiger Unternehmensverbund der Baumaschinenindustrie. Zur WIRTGEN GROUP gehören die traditionsreichen Produktmarken WIRTGEN, VÖGELE, HAMM, KLEEMANN und BENNINGHOVEN mit ihren Stammwerken in Deutschland sowie lokale Produktionsstätten in Brasilien, China un... Mehr Infos >>

Gruppenleitung (m/w/d) Finanzen
Das Helmholtz-Zentrum Hereon betreibt internationale Spitzen­forschung für eine Welt im Wandel: Rund 1.000 Beschäftigte leisten ihren Beitrag zur Bewältigung des Klimawandels, der nachhaltigen Nutzung der welt­weiten Küsten­systeme und der ressourcen­verträglichen Steigerung der Lebens­qualität. ... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d) Schwerpunkt Werkscontrolling und Produktkalkulation
Die TPG – The Packaging Group ist ein Firmenverbund international führender Hersteller und Entwickler von hochwertigen Verpackungsmaschinen. Durch den Zusammenschluss der Unternehmen FAWEMA, HDG und WOLF vereint die TPG Traditionsmarken, die über einzigartiges Know-how und eine herausragende Tech... Mehr Infos >>

Controller*in – Forschungsinstitut
Die Fraunhofer-Gesellschaft (www.fraunhofer.de) betreibt in Deutschland derzeit 76 Institute und Forschungs­einrichtungen und ist eine der führenden Organisationen für anwendungsorientierte Forschung. Rund 32 000 Mitarbeitende erarbeiten das jährliche Forschungsvolumen von 3,4 Milliarden ... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg       
Die E-Rechnung ist ab 2025 Pflicht: Tipps zur Umsetzung!
Ab 1.1.25 gelten zahlreiche gesetzliche Neuregelungen zur Umsetzung der E-Rechnung im B2B-Bereich. Bei der Umsetzung gibt es aber häufig noch viele Detail- und Praxisfragen. Im Webinar der Haufe Akademie erhalten Sie einen Überblick über alle wesentlichen Neuerungen und Anwendungshinweise zur neuen E-Rechnungspflicht.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Excel-Vorlage für Angebotsvergleich

Angebotsvergleich Excel 290px.jpg
Formelgestützte Ermittlung des "besten" Angebots durch Gegenüberstellung der Angebotskonditionen verschiedener Anbieter. Das Excel-Tool bietet einen quantitativen und einen qualitativen Angebotsvergleich, in dem zunächst der Anbieter mit dem günstigsten Bezugspreis und anschließend nach bestimmten Bewertungskriterien der "beste" Lieferant ermittelt wird.

Jetzt hier für 25,- EUR downloaden >>
Nützliche Excel-Tools

Diagramme_Charts_pm_chormail@hotmail-com_B347361660_290px.jpg

Excel Dashboard Baukasten für das Projektmanagement
Zahlreiche fertig vorbereitete Module, Grafiken und Übersichten, die leicht individuell angepasst und zu beliebigen Dashboards für Präsentationen, Reporting oder das Projektcontrolling zusammengestellt.... mehr Infos >>

Preiskalkulation für Produkte u. Dienstleistungen

Branchenübergreifende Excel-Vorlagen zur einfachen Preiskalkulation und Angebotskalkulation für Selbständige. Separate Vorlagen für Produktgeschäft und Dienstleistungen (Stundensatzkalkulator). Preis- und Angebotskalkulation für Selbständige. mehr Infos >>

Excel-Projektmanagement-Paket

Professionelle Excel-Vorlagen für Ihr Projektmanagement Dieses Vorlagen-Paket enthält insgesamt 9 verschiedene Excel-Dateien für die Projektplanung und das Projektmanagement. Alle Dateien sind einfach zu bedienen, können vom Nutzer beliebig angepasst werden. mehr Infos >>

Weitere Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Bewerber Beurteilung

Mit diesem Excel-Tool können Sie Ihre Bewerber nach mehreren Kriterien beurteilen. Viele wichtige Kriterien sind bereits enthalten, jedoch können Sie diese auch selber bestimmen. Mehr Informationen >>

RS-Anlagenverwaltung

Mit dieser auf Excel basierenden Anlagenverwaltung können Sie ihr Anlagevermögen (Inventar) verwalten. Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert. Abschreibungen und Restbuchwerte Ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Skript Kostenrechnung

Umfassendes Skript für Studenten, Auszubildende und angehende Bilanzbuchhalter zu allen prüfungsrelevanten Themen aus der Kosten- und Leistungsrechnung als ebook im pdf-Format. Auf 163 Seiten wird alles zum Thema Kostenrechnung ausführlich und verständlich sowie mit vielen Abbildungen und Beispielen erläutert.

Themen:

- Kostentheorie
- Aufgaben und Systeme der Kostenrechnung
- Vollkostenrechnung
- Teilkostenrechnung (Deckungsbeitragsrechnung)
- Plankostenrechnung
- Kurzfristige Erfolgsrechnung
- Prozesskostenrechnung
- Kalkulation im Handel

Zusätzlich zum Skript erhalten Sie umfangreiche Klausuraufgaben und Übungsaufgaben mit Lösungen! Preis 9,90 EUR Hier bestellen >>