Hallo!
Freundlich möchte ich um Hilfe bitten, da ich mir nicht sicher bin.
Arbeiten tue ich im SKR04.
Ich habe eine Handy Rechnung erhalten, darauf ist eine Gutschrift für 50 EUR brutto / 42,02 EUR netto und die erste Verrechnung für einen Monat Nutzung 10,92 EUR (netto).
Der Rechnungsbetrag beträgt -37,01 EUR und die USt. -5,91 EUR.
Mein erster Versuch ergibt zwei Buchungssätze für eine Rechnung.
Darf man das?
Gutschrift:
3695 Verrechnungskonto geleistete Anzahlungen bei Buchung über Kreditorenkonto 42,02 EUR
1403 abziehbare Vorsteuer 19% 7,98 EUR
an
6805 Telefon 50 EUR
Rechnung:
6805 Telefon 10,92 EUR
1403 abziehbare Vorsteuer 19% 2,07 EUR
an
3695 Verrechnungskonto geleistete Anzahlungen bei Buchung über Kreditorenkonto 12,99 EUR
Ist das richtig?
Für die nächsten Monate buche ich einfach das restliche Guthaben vom Verrechnungkonto 3695 zurück?
Mein Finanzamt hat mir heute gesagt, dass ich die Vorsteuererklärung nicht mit der negativen abziehbaren Vorsteuer verrechnen soll. Sondern nach Verbrauch des Guthabens einfach, dann die neuen Rechnungen wie gewohnt verbuchen soll.
Je mehr ich darüber nachdenke und jetzt den obigen Rechnungssatz endlich konstruiert habe, müsste doch der Betrag von 2,07 EUR als abziehbare Vorsteuer eingetragen werden. Oder? Jedoch ist der USt.-Betrag nicht ausgewiesen.
Freundlich möchte ich um Hilfe bitten, da ich mir nicht sicher bin.
Arbeiten tue ich im SKR04.
Ich habe eine Handy Rechnung erhalten, darauf ist eine Gutschrift für 50 EUR brutto / 42,02 EUR netto und die erste Verrechnung für einen Monat Nutzung 10,92 EUR (netto).
Der Rechnungsbetrag beträgt -37,01 EUR und die USt. -5,91 EUR.
Mein erster Versuch ergibt zwei Buchungssätze für eine Rechnung.
Darf man das?
Gutschrift:
3695 Verrechnungskonto geleistete Anzahlungen bei Buchung über Kreditorenkonto 42,02 EUR
1403 abziehbare Vorsteuer 19% 7,98 EUR
an
6805 Telefon 50 EUR
Rechnung:
6805 Telefon 10,92 EUR
1403 abziehbare Vorsteuer 19% 2,07 EUR
an
3695 Verrechnungskonto geleistete Anzahlungen bei Buchung über Kreditorenkonto 12,99 EUR
Ist das richtig?
Für die nächsten Monate buche ich einfach das restliche Guthaben vom Verrechnungkonto 3695 zurück?
Mein Finanzamt hat mir heute gesagt, dass ich die Vorsteuererklärung nicht mit der negativen abziehbaren Vorsteuer verrechnen soll. Sondern nach Verbrauch des Guthabens einfach, dann die neuen Rechnungen wie gewohnt verbuchen soll.
Je mehr ich darüber nachdenke und jetzt den obigen Rechnungssatz endlich konstruiert habe, müsste doch der Betrag von 2,07 EUR als abziehbare Vorsteuer eingetragen werden. Oder? Jedoch ist der USt.-Betrag nicht ausgewiesen.