Gutschrift vom Inkassobüro, wie verbuchen mit Kundenrechnung

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[ geschlossen ] Gutschrift vom Inkassobüro, wie verbuchen mit Kundenrechnung
Guten Tag,

ich habe ein Inkassobüro beauftragt mir das Geld eines Kunden einzutreiben, der hat auch bezahlt.
Mein Kunde musste meine Forderungen + die Inkassokosten Netto des Inkassobüros bezahlen. Mir wurde nun die 19% Steuer auf die Ikassokosten von dem Betrag, den der Kunde bezahlen musste abgezogen.
Wie verbuche ich das ganze nun?
Und wie kann ich die Steuer beim FA geltend machen?

Über den Auszahlungsbetrag habe ich vom Inkassobüro eine Gutschrift bekommen, diese auch schon auf mein Konto eingegangen ist.

MfG
Mh,

wie wärs mit:

Bank (ausgezahlte Summe)
Inkassogebühren (netto)
VSt ............................................an Erträge (Nettoforderung)
...................................................an USt (der Forderung)


So kannst du die Vorsteuer geltend machen (ist ja auch eine sonst. Leistung i.S.d. UStG).
Ich muss sagen, dass ich das praktisch noch nie gebucht habe.

Wie findet ihr den Vorschlag?  :mrgreen:
mhh....

hört sic ja sehr kompliziert an. Is schon bisschn her als ich mit buchungssätzen zu tun hatte. Hab da nämlich son tolles Programm von Lexware :wink:

also in meinem Programm stehen jetzt noch die offenen Forderungen des Kunden.
Die kann ich aber jetzt nich einfach als bezahlt makieren, weil ich ja nich die volle Summe bekommen habe. Und somit muss ich mir jetzt den Restberag, welches die MwSt der Inkasso kosten sind, wieder holen.
Nur wie?
Hilft es wenn ich die Summen hier reinschreibe?
Hört sich ganz nach büro easy oder ähnliches an  :|

Du kannste die Werte ja ein wenig anonymisieren und aufrunden. :)
Ich bin auch am Überlegen, ist für mich auch sehr schwer nachzuvollziehen.

Auf einen Versuch kommt es an. Irgendwie muss das gehen  :D
ja büro easy  :D

Ja ok ich versuch es mal.
Also Kunde A hat bei mir 200,-€ Forderung offen. Da er nicht bezahlt, habe ich es an Inkasso weitergegeben.
Inkasso hat dem Kunden A meine Forderungen + seine Inkassokosen netto in Re gstellt (200,-€ + 80,- €).
Kunde A hat also 280,-€ an das Inkasso gezahlt.
Ich erhielt vom Inkasso eine Gutschrift von 180,-€ (wurde mir auch ausgezahlt)
Diese setzt sich so zusammen:
meine Forderungen: 200,- €
Inkassonetto: 80 ,-€
19% MwSt auf inkassokosten: 20 ,- €
auszahlung 180 ,- €. Dementsprechend muss ich mir die 20,-€ Steuer vom FA wiederholen.

Gebucht ist folgendes im Programm.
Die Forderung an Kunde A mit 200,- €

Kann ich aberich als bezahlt makieren da die 20€ steuer fehlen....?
Verstanden??  :lol:
Hi,

hab den Sachverhalt nur überflogen. Hoffe daher hier jetzt nicht total daneben zu liegen.

Für mich ist es nicht korrekt das die Forderung auf nicht bezahlt steht. Tatsächlich ist sie ja beglichen.

Die 20,- € ist die Provisionsrechnung des Inkasso-Instituts. Diese Rechung ist vst-abzugsberechtigt.
Diese Verbindlichkeit ist bereits beglichen, da direkt einbehalten wurde.

Also würde ich die Verbindlichkeit über 20,- buchen und dann mit dem Debitor verrechnen. Dann steht dieser auf Null.

Ich würde aber versuchen, mir das Geld vom Kunden wiederzuholen. Wenn der Kunde dann tatsächlich die 20,- bezahlt, würde ich die Bezahlung als Mahngebühr oder zinsähnlichen Ertrag buchen.

LG
Ponschie
nein da hast du es nicht richtg gelesen.
Oder ich mich falsch ausgedrückt??...

die 20€ sind STEUER.
Vom Kunden hole ich mir nichts, da der alles bezahlt hat. Die forderung steht noch auf nich bezahlt weil ich nich weiss wie ich das buchen soll mit dem rest 20€...
Wie wärs mit "Ford. an FA"?

Wär jetzt der logische Schluss.  :o
ja damit kann ich nichts anfangen tut mir leid...  :?

Buhungssätze kann ich mir selber reimen, aber wie setz ich den in der Praxs um... :?:
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