Hallo zusammen,
Folgender Sachverhalt: Eine Veranstaltungsagentur (Regelbesteuert, EÜR, skr03) organisiert eine Veranstaltung in Deutschland. Dafür werden vorab online Tickets verkauft. Der Verkauf erfolgt über ein Ticketportal, dass von einer in Kalifornien ansässigen Firma betrieben wird. Dort auf deren Website können Kunden/Gäste ihr Ticket erwerben.
Nach Ende der Veranstaltung erhält die Agentur eine Zahlung vom Ticketportal und eine Auszahlungsübersicht, in der die Nettoeinnahmen, die vereinnahmte Umsatzsteuer und die Ticketgebühren gelistet sind.
Pro Ticket sind hier 10,00€ Nettoeinnahme, 1,54€ Gebühr für das Ticketportal und 2,19€ USt. gelistet.
Ebenso erhält die Agentur eine Rechnung, in die Gebühren für das Portal aufgeführt sind (1,54€ pro Ticket, 0% USt.). Auf dieser Rechnung ist der Vermerkt „Möglicherweise müssen Sie in Ihren MwSt./USt.-Erklärungen alle eventuellen Steuern (z. B. MwSt./USt.) auf unsere Services im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahrens selbst erklären.“ zu finden.
Auf Auszahlungsübersicht und Rechnung sind jeweils die USt.-ID der Veranstaltungsagentur und die EU-USt.-ID (EU123456, registriert in den Niederlanden) des Ticketportals angegeben.
Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich die Gesamteinnahmen (Nettoeinnahmen + Ticketgebühr = 11,54€ pro Ticket) als Einnahme mit 19% USt. (2,19€) (8300) buche und die Ticketgebühr in einer separaten Buchung als Fremdleistung 19% §13b (3123) mit Reverse Charge erfasse?
Was mich hier etwas irritiert, ist das mMn auf einen Teil (Die Gebühr) Reverse Charge angewendet wird, auf einen anderen (Die eigentlichen Ticketeinnahmen) nicht, obwohl ja beides vom selben Unternehmen kommt.
Vielen Dank schonmal
Folgender Sachverhalt: Eine Veranstaltungsagentur (Regelbesteuert, EÜR, skr03) organisiert eine Veranstaltung in Deutschland. Dafür werden vorab online Tickets verkauft. Der Verkauf erfolgt über ein Ticketportal, dass von einer in Kalifornien ansässigen Firma betrieben wird. Dort auf deren Website können Kunden/Gäste ihr Ticket erwerben.
Nach Ende der Veranstaltung erhält die Agentur eine Zahlung vom Ticketportal und eine Auszahlungsübersicht, in der die Nettoeinnahmen, die vereinnahmte Umsatzsteuer und die Ticketgebühren gelistet sind.
Pro Ticket sind hier 10,00€ Nettoeinnahme, 1,54€ Gebühr für das Ticketportal und 2,19€ USt. gelistet.
Ebenso erhält die Agentur eine Rechnung, in die Gebühren für das Portal aufgeführt sind (1,54€ pro Ticket, 0% USt.). Auf dieser Rechnung ist der Vermerkt „Möglicherweise müssen Sie in Ihren MwSt./USt.-Erklärungen alle eventuellen Steuern (z. B. MwSt./USt.) auf unsere Services im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahrens selbst erklären.“ zu finden.
Auf Auszahlungsübersicht und Rechnung sind jeweils die USt.-ID der Veranstaltungsagentur und die EU-USt.-ID (EU123456, registriert in den Niederlanden) des Ticketportals angegeben.
Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich die Gesamteinnahmen (Nettoeinnahmen + Ticketgebühr = 11,54€ pro Ticket) als Einnahme mit 19% USt. (2,19€) (8300) buche und die Ticketgebühr in einer separaten Buchung als Fremdleistung 19% §13b (3123) mit Reverse Charge erfasse?
Was mich hier etwas irritiert, ist das mMn auf einen Teil (Die Gebühr) Reverse Charge angewendet wird, auf einen anderen (Die eigentlichen Ticketeinnahmen) nicht, obwohl ja beides vom selben Unternehmen kommt.
Vielen Dank schonmal