Gutschrift von Ticketportal aus Ausland buchen

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
Gutschrift von Ticketportal aus Ausland buchen
Hallo zusammen,

Folgender Sachverhalt: Eine Veranstaltungsagentur (Regelbesteuert, EÜR, skr03) organisiert eine Veranstaltung in Deutschland. Dafür werden vorab online Tickets verkauft. Der Verkauf erfolgt über ein Ticketportal, dass von einer in Kalifornien ansässigen Firma betrieben wird. Dort auf deren Website können Kunden/Gäste ihr Ticket  erwerben.
Nach Ende der Veranstaltung erhält die Agentur eine Zahlung vom Ticketportal und eine Auszahlungsübersicht, in der die Nettoeinnahmen, die vereinnahmte Umsatzsteuer und die Ticketgebühren gelistet sind.
Pro Ticket sind hier 10,00€ Nettoeinnahme, 1,54€ Gebühr für das Ticketportal und 2,19€ USt. gelistet.
Ebenso erhält die Agentur eine Rechnung, in die Gebühren für das Portal aufgeführt sind (1,54€ pro Ticket, 0% USt.). Auf dieser Rechnung ist der Vermerkt „Möglicherweise müssen Sie in Ihren MwSt./USt.-Erklärungen alle eventuellen Steuern (z. B. MwSt./USt.) auf unsere Services im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahrens selbst erklären.“ zu finden.
Auf Auszahlungsübersicht und Rechnung sind jeweils die USt.-ID der Veranstaltungsagentur und die EU-USt.-ID (EU123456, registriert in den Niederlanden) des Ticketportals angegeben.

Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich die Gesamteinnahmen (Nettoeinnahmen + Ticketgebühr = 11,54€ pro Ticket) als Einnahme mit 19% USt. (2,19€) (8300) buche und die Ticketgebühr in einer separaten Buchung als Fremdleistung 19% §13b (3123) mit Reverse Charge erfasse?
Was mich hier etwas irritiert, ist das mMn auf einen Teil (Die Gebühr) Reverse Charge angewendet wird, auf einen anderen (Die eigentlichen Ticketeinnahmen) nicht, obwohl ja beides vom selben Unternehmen kommt.

Vielen Dank schonmal
Solch verflochtene Sachverhalte versteht man in der Regel besser, wenn sich die gegenläufigen Transaktionen einzeln vor Augen führt. Vorliegend werden zwei Leistungen  erbracht, wobei ich nach der Sachverhaltsschilderung unterstelle, dass das Ticketportal in den USA lediglich als Vermittler auftritt.

Leistung 1: Ticketverkauf von der Agentur an den Endkunden. Besteuerungsort ist Deutschland, weil die Veranstaltung hier stattfindet (§ 3a Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a UStG). Die Kunden wenden pro Ticket netto 11,54 Euro auf. Deutsche USt i.H.v. 2,19 Euro passt also. Steuerschuldner ist die deutsche Veranstaltungsagentur. Kein Reverse Charge, da die Leistung in Deutschland nicht von einem Ausländer erbracht wird.

Leistung 2: Vermittlung des Ticketverkaufs durch das im Ausland ansässige Ticketportal. Leistungsempfänger ist die Agentur. Leistungsort ist Deutschland (§ 3a Abs. 2 UStG). Reverse Charge ist korrekt, da die Leistung von einem im Ausland ansässigen Unternehmer erbracht wird.

Auf den richtigen Buchungssatz kommt man, wenn man erstmal Einzelbuchungssätze entwirft und diese dann sozusagen ineinander schiebt. Was die zutreffenden Konten in SKR03 angeht, würde ich mich zurückhalten. Das können andere hier besser. Die obigen Vorschläge hören sich für mich schon mal ganz gut an.

Zitat
tomyschie schreibt:
EU-USt.-ID (EU123456, registriert in den Niederlanden) des Ticketportals angegeben.

Eine ID, die mit dem Präfix "EU" beginnt , ist keine klassische USt-ID, sondern die Nummer, mit der das Ticketportal im OSS-Non-EU-Schema registriert ist.

Zitat
tomyschie schreibt:
Was mich hier etwas irritiert, ist das mMn auf einen Teil (Die Gebühr) Reverse Charge angewendet wird, auf einen anderen (Die eigentlichen Ticketeinnahmen) nicht, obwohl ja beides vom selben Unternehmen kommt.

Das ist korrekt. Ich hoffe, dass die Erläuterung oben zur Aufklärung beigetragen hat.
Bearbeitet: gustav - 27.02.2024 06:57:21
ah, das macht es auf jeden Fall um einiges verständlicher. Vielen Dank!

Es gibt nun noch einen Spezialfall:
Bei einer früheren Veranstaltung hatte die Agentur die eigene USt.-ID noch nicht beim Ticketportal hinterlegt.
In der Auszahlungsübersicht sind hier pro Ticket 10,00€ Netto, 0,00€ USt. und 1,83€ Gebühr (Entspricht den im oben genannten Fall 1,54€ + 19%)
In der ebenfalls erhaltenen Rechnung sind pro Ticket 1,54€ Gebühren und 0,29€ „Ticketportal-Steuer“ gelistet. Ebenso ist wieder der Hinweis finden: „Möglicherweise müssen Sie in Ihren MwSt./USt.-Erklärungen alle eventuellen Steuern (z. B. MwSt./USt.) auf unsere Services im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahrens selbst erklären.“
Das Ticketportal ist laut eigener Aussage beim holländischen Finanzamt unter dem Mini-One-Stop-Shop(„MOSS“)-Programm angemeldet

Wenn ich das richtig interpretiere, hat das Ticketportal in Leistung 1 die Tickets (für und im Namen der Agentur) ohne USt. verkauft. Wie verbuche ich diese Einnahmen richtig?

In Leistung 2 (Gebühren) sind schon Steuern ausgewiesen, ich vermute aber ich kann diese nicht als Vorsteuer ziehen, weil aus dem Ausland gestellt? Wie erfolgt hier die Buchung? Auch Reverse Charge? Wenn ja, dann auf den Brutto oder Netto-Betrag?
Zitat
tomyschie schreibt:
Bei einer früheren Veranstaltung hatte die Agentur die eigene USt.-ID noch nicht beim Ticketportal hinterlegt.

Dann ist das Ticketportal ganz offensichtlich davon ausgegangen, es nicht mit einem Unternehmer als Veranstalter zu tun zu haben.

Deshalb wurde auf den Ticketpreis keine Umsatzsteuer aufgeschlagen. Konsequent, da die Leistungen eines Nichtunternehmers nicht umsatzsteuerbar sind.

Die Vermittlungsleistung vom Ticketportal an den Veranstalter bleibt steuerbar, da sie ja von einem Unternehmer erbracht wurde. Die Leistung ist weiterhin in DEU steuerbar, nur auf Grundlage einer anderen Ortsregelung, nämlich § 3a Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a i.V.m. Nr. 4 UStG. Also 19 % auf 1,54 Euro. Passt auch. Jedoch hat das Ticketportal die Umsatzsteuer wahrscheinlich über den (M)OSS abgeführt, für den es in NLD registriert ist. Aus Sicht des Portals auch konsequent, da es angenommen hat, es mit einem Nichtunternehmer zu tun zu haben.

Zitat
tomyschie schreibt:
Wenn ich das richtig interpretiere, hat das Ticketportal in Leistung 1 die Tickets (für und im Namen der Agentur) ohne USt. verkauft. Wie verbuche ich diese Einnahmen richtig?

Die Interpretation dürfte richtig sein. Umsatzsteuer fällt trotzdem an. Diese wird der Veranstalter wohl aus der eigenen Tasche zahlen müssen, ohne sie auf die Kunden abwälzen zu können.

Zitat
tomyschie schreibt:
In Leistung 2 (Gebühren) sind schon Steuern ausgewiesen, ich vermute aber ich kann diese nicht als Vorsteuer ziehen, weil aus dem Ausland gestellt? Wie erfolgt hier die Buchung? Auch Reverse Charge? Wenn ja, dann auf den Brutto oder Netto-Betrag?

Die Steuer auf die Vermittlungsleistung ist als Steuer nach § 14c Abs. 1 UStG nicht abziehbar. Wenn man es richtig machen wollte, müsste der Vorgang rückabgewickelt werden. Viel Aufwand, der mit den Nutzen verglichen werden müsste. Die Reverse-Charge-Steuer schuldet der Unternehmer dennoch, kann sie ggf. als Vorsteuer abziehen. Falls Berechtigung zum Vorsteuerabzug besteht, muss man praktisch also nichts unternehmen, weil es  auf null hinausläuft, egal wie man es dreht.
Bearbeitet: gustav - 28.02.2024 19:55:37
ok super, danke vielmals!!

Eine Frage hierzu hat sich noch ergeben:

Zitat

Eine ID, die mit dem Präfix "EU" beginnt , ist keine klassische USt-ID, sondern die Nummer, mit der das Ticketportal im OSS-Non-EU-Schema registriert ist.

Werden Unternehmen mit solcher einer im OSS-Non-EU-Schema registrierten Nummer als Drittland (weil eben in den USA ansässig) oder wie ein in der EU ansässiges Unternehmen (weil eben in der EU im MOSS registriert) behandelt? Also auch unabhängig vom genannten Fall, ganz allgemein
Die Nutzung des OSS (bis 30.6.2021 MOSS) macht einen Unternehmer mit Sitz im Drittland nicht zum EU-Unternehmer. Früher mussten sich diese Unternehmer in allen EU-Mitgliedstaaten, in denen sie Leistungen erbrachten, registrieren, Steuererklärungen abgeben und die Umsatzsteuer zahlen. Heute reicht eine Anmeldung in einem EU-Mitgliedstaat. Dort gibt man eine Steuererklärung ab und zahlt die Steuer in einem Betrag. Der Registrierungs-Mitgliedstaat (oder auch "Mitgliedstaat der Identifizierung" - MSI) leitet dann entsprechende Teilbeträge an die übrigen betroffenen Mitgliedstaaten ("Mitgliedstaat des Verbrauchs" - MSV) weiter. Der OSS ist also nichts weiter als eine Verfahrenserleichterung.
Bearbeitet: gustav - 01.03.2024 19:42:13
Seiten: 1
Antworten
Anzeige
kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

Stellenanzeigen

Sachbearbeitung Buchhaltung – „Allround-Talent“ (w/m/d)
Die Verwaltung des Max-Planck-Instituts für extraterrestrische Physik (MPE), des Max-Planck-Instituts für Astrophysik (MPA) und der Max Planck Computing and Data Facility (MPCDF) ist eine zentrale Service­einrichtung und betreut rund 650 Instituts­angehörige. Die gemein­sa... Mehr Infos >>

Prozessmanager (m/w/d) Rechnungswesen
Die Stadtwerke Heilbronn GmbH ist ein wachstums­orientiertes Infrastruktur- und Dienst­leistungs­unter­nehmen. Mit ca. 420 Mitarbeitern erbringen wir Leistungen für die Einwohner der Stadt Heilbronn und die in Heilbronn ansässigen Unternehmen in den Bereichen Wasser­versorgung, Stadtbahn und -bus... Mehr Infos >>

Immobilienkauffrau/ - kaufmann (m/w/d) für Nebenkostenabrechnungen & Vertragsmanagement
Wir, die Eisenbahner-Baugenossenschaft München-Hauptbahnhof eG, wurden 1908 gegründet. Heute bewirtschaften wir über 2.566 Wohneinheiten, 43 Gewerbeeinheiten sowie über 1.000 Garagen und Stellplätze. Wir sind stolz auf unsere lange Tradition als erfolgreiche Genossenschaft und realisieren heute a... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter*in Buchhaltung in Voll- oder Teilzeit
Wir, das Max-Planck-Institut für medizinische Forschung, sind eines von 85 Instituten und Forschungs­stellen der Max-Planck-Gesell­schaft (MPG) zur Förderung der Wissenschaften e. V. Unser Schwerpunkt liegt in der medizinischen Grundlagen­forschung. Gegenwärtig beschäftigen wir rund 270 M... Mehr Infos >>

Controller strategisches Kapazitätscontrolling (w/m/d)
Hallo, lass uns WIR sagen! Wir - die HUK-COBURG Versicherungsgruppe - zählen zu den 10 größten in Deutschland. Vor über 90 Jahren gegründet sind wir mit über 13 Millionen Kund:innen heute der große Versicherer für Privathaushalte und der größte deutsche Autoversicherer. Dass wir oft preisgünstige... Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter (m/w/d)
Flossbach von Storch zählt heute zu den größten unabhängigen Vermögensverwaltern in Europa. Mit mehr als 400 Mitarbeitenden betreuen wir rund 70 Mrd. Euro für private und institutionelle Kunden. Seit der Gründung im Jahr 1998 stehen wir für erstklassiges Investmentmanagement mit einem fundamental... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter Finanz- und Rechnungswesen / Bilanzbuchhalter (m/w/d)
Seit fünf Jahrzehnten stehen wir als Familienunternehmen METZ CONNECT für Präzision, Zuverlässigkeit und Erfindergeist im Bereich der elektrischen Verbindungstechnik. Mit rund 850 Mitarbeitenden an Standorten in Europa, Asien und Nordamerika entwickeln, produzieren und vertreiben wir Systeme für ... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter*in Buchhaltung (m/w/d)
Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg ist eine der weltweit führenden Institutionen für die rechtsvergleichende Grundlagen­forschung auf den Gebieten des ausländischen und internationalen Privatrechts. Hierfür haben wir die Rechtsordnungen der Welt i... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

45808e48-f094-4f2d-8e7b-b68c402dad0d.jpg            
Lernen Sie heute, was Sie morgen brauchen!
Mehr Wissen zu Accounting, Bilanzierung, Unternehmensbewertung, Steuern ...
Für alle, die mit Power im Job stehen.   
Jetzt Seminare entdecken >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Excel-Tool Bilanz- und Erfolgsanalyse

Bilanzanalyse-Tool 290px.jpg
Aus Bilanz und G+V werden alle gängigen Bilanz- und Erfolgskennzahlen errechnet und versucht, die Bewertung der Zahlen mit den Ampelfarben grün, gelb und rot deutlich zu machen. Die Ableitung bzw. Berechnung der Kennzahlen wird ausführlich dargestellt.

Jetzt hier für 34,- EUR downloaden >>

Mitglieder und PR Verwaltung

Abb_2_Dashboard.png
Mit dem Excel-Tool Mitglieder und PR Verwaltung haben Sie die Mitgliederstruktur und Social Media auf einem Blick. Profitieren Sie von Übersichtlichen Grafiken und einfache Eingaben.
Mehr Informationen >>

RS Anlagenverwaltung - Anlagenübersicht und Abschreibungen berechnen

Mit Hilfe dieser auf MS Excel basierenden Anlagenverwaltung können Sie ihr Anlagevermögen (Inventar) verwalten. Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert, Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Es wird die lineare und degressive Berechnung der AfA berücksichtigt! Sonder- AfA kann im ersten Jahr (nicht verteilt auf mehrere Jahre) angewendet werden. Mehr Informationen >>

Elektroauto - Abschreibung & monatliche Belastung

Dieses Excel-Tool berechnet die Steuerliche Abschreibung und Belastungsberechnung des geldwerten Vorteils für das Elektroauto.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Skript Kostenrechnung

Umfassendes Skript für Studenten, Auszubildende und angehende Bilanzbuchhalter zu allen prüfungsrelevanten Themen aus der Kosten- und Leistungsrechnung als ebook im pdf-Format. Auf 163 Seiten wird alles zum Thema Kostenrechnung ausführlich und verständlich sowie mit vielen Abbildungen und Beispielen erläutert.

Themen:

- Kostentheorie
- Aufgaben und Systeme der Kostenrechnung
- Vollkostenrechnung
- Teilkostenrechnung (Deckungsbeitragsrechnung)
- Plankostenrechnung
- Kurzfristige Erfolgsrechnung
- Prozesskostenrechnung
- Kalkulation im Handel

Zusätzlich zum Skript erhalten Sie umfangreiche Klausuraufgaben und Übungsaufgaben mit Lösungen! Preis 9,90 EUR Hier bestellen >>