Haftungsleistung (Post) für Forderungen buchen!

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[ geschlossen ] Haftungsleistung (Post) für Forderungen buchen!
Hallo zusammen,

folgende Situation: Habe aus 2007 noch ca. 10 nicht eingeholte Forderungen wo ich dem Kunden nicht nachweisen kann, dass das damalige Einschreiben (mit der Ware drin) angekommen ist. Habe also gegenüber der Post Regressansprüche gestellt, die auch bezahlt wurden. Diese Haftungsleistungen sind teilweise höher als die Forderung selber war, z.B. Forderung 12,95 aus 2007, Haftung durch Post 23,80€ in 2008

Wie kann ich die ganze Situation nun vernüftig verbuchen, also sprich rechne ich das ganze gegeneinander auf, sprich Forderung gegen Zahlung von Post + außerordentlicher Ertrag oder sag ich alte RG´s werden gutgeschrieben (wenn ja wann?) oder vielleicht am Jahresende abgeschrieben und Posterstattung vollständig als außerordentlicher Ertrag in 2008 verrechnet? Und wie sieht es in beiden Situationen mit der USt. aus für die außerordentlichen Erträge?

Fragen über Fragen. Würde mich sehr über Eure Anregungen freuen.

Liebe Grüße
Hannisch
Hallo,

kein leichter Fall!

Ich würde zu Variante 2 tendieren - also Forderung in 2007 abschreiben, da die eigentliche Forderung ja nicht  beibringbar ist und Einbuchung einer Forderung gegenüber der Post in 2007 (G+V: s.b. Erträge).

Bleibt das Problem, dass der tatsächliche Zahlbetrag höher ist, als der eigentliche Schaden oder die ursprüngliche Forderung.

Variante 1:  in 2007 komplett als Forderung gegenüber der Post buchen (wenn die vertragliche Situation gegenüber der Post so ist)

Variante 2: nur den ursprünglichen Forderungsbetrag gegenüber der Post in 2007 buchen und den Restbetrag in 2008 als außerordentlichen Ertrag.

Bezüglich der Ust. bin ich unsicher. Wurde denn Ust. in der Gutschrift der Post ausgewiesen?

Gruß, Buchi
Moin,

nein, ist keine USteuer ausgewiesen. Das mit den höheren Beträgen ist OK so, da Zitat "Nach den Haftungsregeln unsere AGB leisten wir im Einklang ..... für den Verlust von einem Einschreiben Schadenersatz von ....". Das ist Pauschal. Es gab auch 2 Fälle da war unser Rechnungswert höher als der Schadenersatz!

Gruß
Hannisch
ok, dann ist der Fall klar:

Variante 1) ohne Umsatzsteuer.

Gruß, Buchi
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