Hallo zusammen,
folgende Situation: Habe aus 2007 noch ca. 10 nicht eingeholte Forderungen wo ich dem Kunden nicht nachweisen kann, dass das damalige Einschreiben (mit der Ware drin) angekommen ist. Habe also gegenüber der Post Regressansprüche gestellt, die auch bezahlt wurden. Diese Haftungsleistungen sind teilweise höher als die Forderung selber war, z.B. Forderung 12,95 aus 2007, Haftung durch Post 23,80€ in 2008
Wie kann ich die ganze Situation nun vernüftig verbuchen, also sprich rechne ich das ganze gegeneinander auf, sprich Forderung gegen Zahlung von Post + außerordentlicher Ertrag oder sag ich alte RG´s werden gutgeschrieben (wenn ja wann?) oder vielleicht am Jahresende abgeschrieben und Posterstattung vollständig als außerordentlicher Ertrag in 2008 verrechnet? Und wie sieht es in beiden Situationen mit der USt. aus für die außerordentlichen Erträge?
Fragen über Fragen. Würde mich sehr über Eure Anregungen freuen.
Liebe Grüße
Hannisch
folgende Situation: Habe aus 2007 noch ca. 10 nicht eingeholte Forderungen wo ich dem Kunden nicht nachweisen kann, dass das damalige Einschreiben (mit der Ware drin) angekommen ist. Habe also gegenüber der Post Regressansprüche gestellt, die auch bezahlt wurden. Diese Haftungsleistungen sind teilweise höher als die Forderung selber war, z.B. Forderung 12,95 aus 2007, Haftung durch Post 23,80€ in 2008
Wie kann ich die ganze Situation nun vernüftig verbuchen, also sprich rechne ich das ganze gegeneinander auf, sprich Forderung gegen Zahlung von Post + außerordentlicher Ertrag oder sag ich alte RG´s werden gutgeschrieben (wenn ja wann?) oder vielleicht am Jahresende abgeschrieben und Posterstattung vollständig als außerordentlicher Ertrag in 2008 verrechnet? Und wie sieht es in beiden Situationen mit der USt. aus für die außerordentlichen Erträge?
Fragen über Fragen. Würde mich sehr über Eure Anregungen freuen.
Liebe Grüße
Hannisch