Hallo, Zusammen!
Kann mir viellecht jemand was empfehlen.
Fallbeschreibung: eine Familie, die Ehefrau bezieht seit dem 01.09.2009 Hartz IV, der Ehemann ist seit dem 01.09.09 arbeitslos und bezieht 2 Jahre lang (also bis zum 31.08.2011) Arbeitslosgeld 1.
Theoretisch. Praktisch sind beide eine Bedarfsgemeinschaft und das Arbeitslosengeld von dem Ehemann wird auf Hartz IV von der Ehefrau angerechnet, so dass die beiden auf dem Hartz IV-level sind. Am Anfang 2010 werden die Eheleute eine Einkommensteuererklärung machen (nur Einkünfrte aus nichtselbst. Arbeit) und rechnen mit einer Steuererstattung. Mit Sicherheit wird sie nicht als Vermögen, sondern als Einkommen eingestuft und sofort oder monatlich mit der Sozialhilfe verrechnet. So dass die Familie nicht von dem Geld haben wird.
Frage: da das Jahr noch nicht abgelaufen ist, vielleicht kann man noch was machen. Könnte man noch was unternehmen? Zusätzliche Ausgaben, die von der Erstattung finanrziert werden sollen? Könnte man durch ESt-Gestaltung was beeinflüssen? Forderungsabtretung? Hat jemand vielleicht eine brilliante Idee?
Vielen Dank!
retsolk
Kann mir viellecht jemand was empfehlen.
Fallbeschreibung: eine Familie, die Ehefrau bezieht seit dem 01.09.2009 Hartz IV, der Ehemann ist seit dem 01.09.09 arbeitslos und bezieht 2 Jahre lang (also bis zum 31.08.2011) Arbeitslosgeld 1.
Theoretisch. Praktisch sind beide eine Bedarfsgemeinschaft und das Arbeitslosengeld von dem Ehemann wird auf Hartz IV von der Ehefrau angerechnet, so dass die beiden auf dem Hartz IV-level sind. Am Anfang 2010 werden die Eheleute eine Einkommensteuererklärung machen (nur Einkünfrte aus nichtselbst. Arbeit) und rechnen mit einer Steuererstattung. Mit Sicherheit wird sie nicht als Vermögen, sondern als Einkommen eingestuft und sofort oder monatlich mit der Sozialhilfe verrechnet. So dass die Familie nicht von dem Geld haben wird.
Frage: da das Jahr noch nicht abgelaufen ist, vielleicht kann man noch was machen. Könnte man noch was unternehmen? Zusätzliche Ausgaben, die von der Erstattung finanrziert werden sollen? Könnte man durch ESt-Gestaltung was beeinflüssen? Forderungsabtretung? Hat jemand vielleicht eine brilliante Idee?
Vielen Dank!
retsolk