Hotelrechnung 7% + 19%

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Hotelrechnung 7% + 19%, Frühstücksverbuchung
Hallo,

es liegt eine Hotelrechnung vor mit 80.- Euro (incl.USt) Übernachtung + 20.- Euro Frühstück (incl.USt) von einem Mitarbeiter.
Es wurde folgendes verbucht: 74,77 Reisekosten Übernachtung + 5,23 Vorsteuer an Kasse
X 16,81 Reisekosten Frühstück + 3,19 Vorsteuer an Kasse
X 24.-  Reisekosten Verpflegung an Kasse
Muss jetzt von dem Verpflegungsmehraufwand der Sachbezugswert mit Euro 1,57 abgezogen werden?
Also noch folgende Buchung zu buchen: 1,57 Kasse an Reisekosten Verpflegung

Wird auch dies so verbucht, wenn der Unternehmer selbst auf Reise geht?

:wink1:
Hallo matschi,

zahlt der AN das Frühstück selbst?
Wenn nicht, erhält er eine Verpflegungspauschale von Euch? (soweit ich das oben sehe die 24 Euro, richtig?)
Wird die eventuelle Pauschale zusätzl ausgezahlt oder nur die Restdifferenz von 4 Euro?


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo Andreas,

nein, der AG zahlt die Rg., die lautet auch auf den AG.
Die Pauschale wird zusätzlich bezahlt.

Gruß
matschi :wink1:
Hallo Matschi,

schau mal hier, insbesonder Aza's Beitrag Nr.8 rechnungswesenportal  Ist gut erklärte. Natürlich kann es Abweichungen geben, wenn dein Fall nicht exakt so gelagert ist.

VG
Zitat
matschi schreibt:
Hallo Andreas,

nein, der AG zahlt die Rg., die lautet auch auf den AG.
Die Pauschale wird zusätzlich bezahlt.

Gruß
matschi  


Wenn die Mahlzeiten als vom Arbeitgeber beauftragt gelten (die Regelungen wurden gelockert ---> ich gehe mal davon aus, das dies hier so ist) brauchst du nur den Sachbezugswert von 1,57 €  von der Verpflegungspauschale abziehen.

Gruß

Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
:wink1:

vielen Dank für die Antworten.
Gilt das auch für die Unternehmerpauschale. Also der UN zahlt sich auch den Verpflegungsmehraufwand abzgl. die 1,57 aus?

Gruß
matschi
Ich denke nicht, weil die Lohnsteuerrichtlinien wohl nur für AN gelten und Parag. 8 ESTG nur für Überschusseinkünfte

Gruß

Maik


Zitat
matschi schreibt:
 



vielen Dank für die Antworten.

Gilt das auch für die Unternehmerpauschale. Also der UN zahlt sich auch den Verpflegungsmehraufwand abzgl. die 1,57 aus?



Gruß

matschi
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Hallo

wie sieht der Fall aus, wenn der Arbeitnehmer keinen Verpflegungsmehraufwand geltend macht? Wie wird dann der Sachbezugswert behandelt?
Ich konnte dazu nichts finden  :(

Vielen Dank vorab für eine Rückantwort.

Beste Grüße

Anne
Das ist korrekt, da muss es auf der Rechnung mit unterschiedlichen MwSt. Satz aufgewiesen sein.
Bei uns in der Firma ist es ähnlich. Der AG zahlt nur 5€ zu Frühstück zu, den Rest trägt der AN selbst!
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