Hallo,
ich bin heute auf eine IHK Abschlussprüfung gestoßen. Hier heißt es:
Sie haben eine Workstation erworben, am 01.04.2008 im Wert von 3390,00€ Netto. Dazu kommen Installations- und Aufstellkosten in Höhe von 300,00€ und die Umsatzsteuer. Nutzungsdauer 3 Jahre.
Die Aufgabe ist es, den Abschreibungsbetrag zum 31.12.2008 zu ermitteln.
Die Lösung lt. IHK ist sind 922.50€ ...
Jetz mein Problem: Wieso rechnen die die Installations- und Aufstellkosten mit in die Abschreibung hinein? Müsste es sich hierbei nicht um einen Aufwand handeln, der wertmäßig nicht korrigiert werden muss, sondern über das GuV für das Jahr 2008 verrechnet wird? Vorallem müssen die die 300,00€ auf das BGA Konto mit in den Wert der Workstation hineinrechnen ... das ist mir zu hoch.
Falls jemand den Sachverhalt aufklären kann, würde ich mich freuen ...
Vielen Dank
ich bin heute auf eine IHK Abschlussprüfung gestoßen. Hier heißt es:
Sie haben eine Workstation erworben, am 01.04.2008 im Wert von 3390,00€ Netto. Dazu kommen Installations- und Aufstellkosten in Höhe von 300,00€ und die Umsatzsteuer. Nutzungsdauer 3 Jahre.
Die Aufgabe ist es, den Abschreibungsbetrag zum 31.12.2008 zu ermitteln.
Die Lösung lt. IHK ist sind 922.50€ ...
Jetz mein Problem: Wieso rechnen die die Installations- und Aufstellkosten mit in die Abschreibung hinein? Müsste es sich hierbei nicht um einen Aufwand handeln, der wertmäßig nicht korrigiert werden muss, sondern über das GuV für das Jahr 2008 verrechnet wird? Vorallem müssen die die 300,00€ auf das BGA Konto mit in den Wert der Workstation hineinrechnen ... das ist mir zu hoch.
Falls jemand den Sachverhalt aufklären kann, würde ich mich freuen ...
Vielen Dank