interimskonto - darf man das?

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1 2 3 4 Nächste
Antworten
[ geschlossen ] interimskonto - darf man das?
Hallo,

Im Jahr 2009 haben wir falsche Anfangsbestände erstellt, nachdem wir 2008 den Jahresabschluss vom Steuerberater erhalten haben, möchten wir nun die AB 2009 korrigieren.

ok dies haben wir vor:
Mit einem Interimskonto skr04 3630 möchten wir alles buchen..

Beispiel:

Abschreibungen auf Sachanlagen 2008 419,00 € 6220 an 650
Anpassung der Bilanz 2008 des Steuerberaters 11.449,42 € 3630 an 650
Umbuchung 490,33 € 675 an 670
Anpassung der Bilanz 2008 des Steuerberaters 8.235,13 € 675 an 3630
....

Am Ende hat das Konto 3630 logischerweise einen Fehlbetrag, bei uns ca. 5000€.

Der Plan ist:
Ein Blatt Papier herzunehmen und draufzuschreiben, das es die Vortragsaktualisierung handelt. Am Ende ist alles richtig, nur das Interimskonto ist nicht auf 0.
Wenn wir dann 2009 auf 2010 wechseln, würden wir das Konto einfach nicht mitnehmen.

Kann man das einfach so machen? :) nach meiner Logik ja, aber ihr seid die Meister. (Ich bin mir einfach nicht sicher, ob es die Bilanz von 2009 nicht ausversehen verfälscht)
Bearbeitet: sunlion - 12.03.2010 09:35:34
Hallo Glance,

warum so kompliziert und korrekt ist es auch nicht.

Die fehlerhaften EB-Werte stornieren und mit den richtigen Werten neu einbuchen.......fertig! :wink:  :D

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Zitat
Ansimi quote:
Vielen Dank, Andreas!  Sie retten mich immer!
Zitat
warum so kompliziert
Ungefähr tausend "weil" :-)
Weil in der Schule hatten wir das nicht oder noch nicht (hoffe ich), weil ich eine Anfängerin bin, weil ich mich unsicher fühle und nicht weiß, was ich machen darf und was nicht usw.  :oops:
Letztendlich weil ich mir nicht vorstellen konnte, dass es so leicht geht  :D

Und auch darum, dass ich solchen Rat bekommen habe:
Zitat
Lassen Sie sich vom Steuerberater eine Saldenliste per 31.12.2008 geben.
Dann drucken Sie sich aus Ihrer Buchhaltung eine Saldenliste per 31.12.2008 aus.
Sie legen diese beiden Listen nebeneinander und ziehen die Differenzen pro Konto.
Die jeweilige Differenz buchen Sie gegen ein Interimskonto.
Wenn alles korrekt verbucht wurde, müsste zum Schluss das Interimskonto auf Null stehen und Ihre neue Saldenliste mit der des Steuerberaters übereinstimmen.

Zitat
Die fehlerhaften EB-Werte stornieren und mit den richtigen Werten neu einbuchen.......fertig! :wink:  :D
Ist es egal, dass ich EB-Werte ein Jahr später storniere und mit den richtigen Werten so spät einbuche?
Darf man alles Mögliches egal wann stornieren? Hauptsache - man hat dafür eine Erklärung?
Wie soll eigentlich meine Erklärung aussehen - ein Blatt mit einem Grund - Korrektur der EB-Werte bzw. Anpassung der Bilanz 2008 des Steuerberaters oder Umbuchung laut Bilanz oder?
Bearbeitet: sunlion - 12.03.2010 09:36:00
Hallo Glance,

Zitat
Glance quote:
Ist es egal, dass ich EB-Werte ein Jahr später storniere und mit den richtigen Werten so spät einbuche?
Darf man alles Mögliches egal wann stornieren? Hauptsache - man hat dafür eine Erklährung?
Nein, man darf nicht einfach alles stornieren. Ein storno kann nur durchgeführt werden wenn eine Buchung vom Grunde her falsch ist. Dies liegt bei den EB-Werten ja vor. Nachdem du sie storniert hast, buchst du sie neu zum 01.01.2009 ein.

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Zitat
Ansimi quote:
Ein storno kann nur durchgeführt werden wenn eine Buchung vom Grunde her falsch ist. Dies liegt bei den EB-Werten ja vor. Nachdem du sie storniert hast, buchst du sie neu zum 01.01.2009 ein.
Wie kann ich das in vorschriftsmäßiger Form erledigen?
Mein Ehrenwort - ich mache das erstes Mal  :oops:
Arbeitest du zufällig mit Lexware?
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Zitat
Ansimi quote:
Arbeitest du zufällig mit Lexware?
Ja :-)
Ich kann unsere Buchungssätze mit den falschen EB-Werten stornieren und mit den richtigen Werten neu einbuchen. Was ich nicht weiß - meine weitere Vorgehensweise. Wenn ich mich nicht irre, muss ich einen Beleg erstellen. Aber ich habe keine Ahnung  - was für Beleg und wie, und was soll da geschrieben werden :-)
Dein Beleg ist die Bilanz 2008. Dies ist bereits im § 252 (1) Nr.1 HGB geregelt. Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahrs müssen mit denen der Schlußbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahrs übereinstimmen. :wink:  Somit ist der Beleg schon da. :D

Kleiner Tipp, da du sagst das du Anfänger bist. Lass dir die EB-Werte beim erstenmal vom Stb. zusammenstellen, da einige Posten in der Schlussbilanz für die Eröffnungsbilanz zusammengefasst werden. Wenn man es nicht vornimmt, könnte das zu Summenabstimmungsproblemen innerhalb des Jahres führen.

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Zitat
Ansimi quote:
 Verfasst: 11.03.2010 22:15
Das ist ja allerhand! Toll! Hilfe rund um die Uhr :-)
Ich bitte um Entschuldigung, wenn ich meine Gedanken komisch ausdrucke. Ich bin außerdem eine Ausländerin (als ob mir zu wenig war, dass ich eine Anfängerin bin) :-)))

Vielen vielen Dank!
Hallo,

hier bin ich wieder mit einer großen Frage  :)

In der Bilanz 2008 wurde Rückstellungen vom Steuerberater gebildet.
Ich habe EB-Wert 9000 an 3095 Rückstellungen für Abschlusskosten mit 500,00 € gebucht
Dann muss ich unsere Rückstellungen auflösen.
Die Rechnung war aber 468,56 €

ich wollte so buchen, wie geehrter Ansimi schon mal geschrieben hat:
RS
Vst
.............an z.b Bank
.............an Erträge aus der Aufl. v. RS

1. Zuerst wollte ich alles in einem Buchungssatz buchen
3095 Rückstellungen mit 500,00 €
und 1406 Vorsteuer mit 74,81 €

               an 1800 Bank 468,56 €
               an 4930 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen mit 106,25 €

nicht geschafft :-) Für Lexware oder für mich war es zu viel.

2. Dann so:
2.1) 3095 Rückstellungen mit 393,75 €
und 1406 Vorsteuer mit 74,81 €

            an 1800 Bank 468,56 €

In Lexware habe ich aber statt eines Buchungssatzes die Meldung bekommen:
„Bei diesen Konten ist keine Steuerautomatik möglich“
Wie soll ich dann Vorsteuer buchen?

2.2) 3095 Rückstellungen mit 106,25
            an 4930 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen mit 106,25 €


3. Wird dann solche Vorgehensweise zulässig?
3.1) 3095 Rückstellungen mit 393,75 €

             an 6827 Abschluss- und Prüfungskosten mit 393,75 €

3.2) 6827 Abschluss- und Prüfungskosten mit 393,75 €
und 1406 Vorsteuer mit 74,81 €

            an 1800 Bank 468,56 €

3.3) 3095 Rückstellungen mit 106,25

            an 4930 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen mit 106,25 €

Oder soll ich das Konto 6960 Periodenfremde Aufwendungen statt 6827 Abschluss- und Prüfungskosten benutzen?
oder ist überhaupt alles falsch? :-(

Grüß
Seiten: 1 2 3 4 Nächste
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):
Anzeige

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Planung:
4 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 149,- EUR statt 227,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Controlling:
6 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 189,- EUR statt 286,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS FiBu Paket:

8 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 39,- EUR statt 49,- EUR bei Einzelkauf
Anzeige
Excel-Vorlage: RS Controlling System

Stellenanzeigen

Corporate Controller (m/w/d)
ORAFOL-Produkte findet man überall auf der Welt: auf Flugzeugen, Autos, Ortsschildern, Sicherheitswesten und vielem mehr. Unser Anspruch an uns selbst ist dabei nicht nur, nie stehen zu bleiben und unsere Produkte immer weiterzuentwickeln. Als Spezialist in der Veredlung von Kunststoffen suchen w... Mehr Infos >>

Leitung Business Controlling (m/w/d)
Zu den Hekatron Unternehmen gehören inzwischen über 1.000 engagierte und ambitionierte Mitarbeitende. Ihr gemeinsames Ziel: Menschen die Sicherheit zu geben, dass sie im Brandfall geschützt sind. Diese Verantwortung verbindet uns entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Um unsere Kolleginnen und... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d)
Sie suchen einen erfüllenden Job, der 365 mal im Jahr Sinn ergibt? Bewerben Sie sich bei der NGD! Erziehen – Fördern – Pflegen – Heilen … Mit rund 70-jähriger Erfahrung im sozialen Dienstleistungsbereich wirkt die Norddeutsche Gesellschaft für Diakonie mit ihren ca. 5.700 Mitarbeitenden in rund 3... Mehr Infos >>

Buchhalter*in (w/m/d)
Das Leibniz-Institut für Virologie (LIV) ist eine selbst­ständige Forschungs­einrichtung für biomedizinische Grundlagen­forschung und nimmt als Stiftung bürger­lichen Rechts und Mitglied der Leibniz-Gemeinschaft national und inter­national eine Spitzen­stellung ein. Das LIV ist auf dem Fo... Mehr Infos >>

Gehaltsbuchhalter*in
Wir suchen Persönlichkeiten mit großer Begeisterung für die Payroll. Sie können sich gut organisieren und suchen eine verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Aufgabe in einem modernen Sende­unternehmen? Dabei mögen Sie die Heraus­forderung, sich mit permanent neuen Themen auseinander­zusetzen,... Mehr Infos >>

Steuerfachangestellte (m/w/d)
Seit 2013 bin ich selbständiger Steuerberater. Unser Büro befindet sich im Hamburger Stadtzentrum in der Nähe der Laeiszhalle. Der Tätigkeitsschwerpunkt meines Teams liegt insbesondere in der nationalen Steuerberatung von mittelständischen Unternehmen und ihrer Gesellschafter, Freiberufler sowie ... Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Techtronic Industries ist weltweit führend in der Herstellung und im Vertrieb von hochwertigen Elektrowerkzeugen für den DIY-Markt und den Profieinsatz sowie von Gartengeräten. Ein strategischer Fokus auf leistungsstarke Marken, innovative Produkte und außergewöhnliche Menschen bestimmt unseren E... Mehr Infos >>

Kaufmann / Kauffrau (w/m/d) als Bilanzbuchhalter / Steuerfachwirt (w/m/d)
Die Energie Südbayern (ESB) bildet ge­mein­sam mit den Tochter­unter­nehmen Energie­netze Bayern und der ESB Wärme die ESB-Unter­nehmens­gruppe. Mit rund 450 Mit­arbeite­rinnen und Mit­arbeitern, Aus­zu­bil­den­den und Trainees stehen wir für leistungs­fähigen Service, flexible Energie­pr... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg       
Die E-Rechnung ist ab 2025 Pflicht: Tipps zur Umsetzung!
Ab 1.1.25 gelten zahlreiche gesetzliche Neuregelungen zur Umsetzung der E-Rechnung im B2B-Bereich. Bei der Umsetzung gibt es aber häufig noch viele Detail- und Praxisfragen. Im Webinar der Haufe Akademie erhalten Sie einen Überblick über alle wesentlichen Neuerungen und Anwendungshinweise zur neuen E-Rechnungspflicht.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Excel-Tool Bilanz- und Erfolgsanalyse

Bilanzanalyse-Tool 290px.jpg
Aus Bilanz und G+V werden alle gängigen Bilanz- und Erfolgskennzahlen errechnet und versucht, die Bewertung der Zahlen mit den Ampelfarben grün, gelb und rot deutlich zu machen. Die Ableitung bzw. Berechnung der Kennzahlen wird ausführlich dargestellt.

Jetzt hier für 34,- EUR downloaden >>
Nützliche Excel-Tools

Diagramme_Charts_pm_chormail@hotmail-com_B347361660_290px.jpg

Excel Dashboard Baukasten für das Projektmanagement
Zahlreiche fertig vorbereitete Module, Grafiken und Übersichten, die leicht individuell angepasst und zu beliebigen Dashboards für Präsentationen, Reporting oder das Projektcontrolling zusammengestellt.... mehr Infos >>

Preiskalkulation für Produkte u. Dienstleistungen

Branchenübergreifende Excel-Vorlagen zur einfachen Preiskalkulation und Angebotskalkulation für Selbständige. Separate Vorlagen für Produktgeschäft und Dienstleistungen (Stundensatzkalkulator). Preis- und Angebotskalkulation für Selbständige. mehr Infos >>

Excel-Projektmanagement-Paket

Professionelle Excel-Vorlagen für Ihr Projektmanagement Dieses Vorlagen-Paket enthält insgesamt 9 verschiedene Excel-Dateien für die Projektplanung und das Projektmanagement. Alle Dateien sind einfach zu bedienen, können vom Nutzer beliebig angepasst werden. mehr Infos >>

Weitere Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Excel-Tool Unternehmensbewertung (Valuation Box)

Die „Valuation Box“ von Fimovi beinhaltet drei verschiedene, unabhängig voneinander verwendbare Excel-Vorlagen zur einfachen und schnellen Unternehmensbewertung. Dabei werden die Verfahren die Discounted Cashflow Methode (DCF), Venture Capital Methoden und First Chicago Methode.
Mehr Informationen >>

Break Even Analyse

BreakEven.png
Nach Eingabe der Fixkosten, der variablen Stückkosten und des Verkaufspreises wird die Break-Even-Menge sowie für alternative Absatzmengen die Kosten-, Erlös- und Gewinnwerte ermittelt. Für die tabellarische Lösung kann durch die Eingabe der Schrittweite frei festgelegt werden, für welche Absatzmengen die jeweiligen Kosten und Erlöse dargestellt werden sollen.
Mehr Informationen >>

RS Liquiditätsplanung L (Excel-Tool)

Liquiditätsplan.png
Es handelt sich hierbei um ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen sind auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorhanden. Auswertungen erfolgen in der Jahresplanung mit monatlichen Werten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Skript Kostenrechnung

Umfassendes Skript für Studenten, Auszubildende und angehende Bilanzbuchhalter zu allen prüfungsrelevanten Themen aus der Kosten- und Leistungsrechnung als ebook im pdf-Format. Auf 163 Seiten wird alles zum Thema Kostenrechnung ausführlich und verständlich sowie mit vielen Abbildungen und Beispielen erläutert.

Themen:

- Kostentheorie
- Aufgaben und Systeme der Kostenrechnung
- Vollkostenrechnung
- Teilkostenrechnung (Deckungsbeitragsrechnung)
- Plankostenrechnung
- Kurzfristige Erfolgsrechnung
- Prozesskostenrechnung
- Kalkulation im Handel

Zusätzlich zum Skript erhalten Sie umfangreiche Klausuraufgaben und Übungsaufgaben mit Lösungen! Preis 9,90 EUR Hier bestellen >>