Jahresabschluss 2022 Kto. 1790 / 1791 (SKR03) - EB-Wert aus 2021

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Jahresabschluss 2022 Kto. 1790 / 1791 (SKR03) - EB-Wert aus 2021
Hallo,

leider konnte mir in einem anderen Forum nicht geholfen werden, dann versuche ich hier mal mein Glück:

Ich habe keine EB-Buchungen am 01.01.2022 für die Konten 1790 und 1791. Beide Konten stehen auf 0 €, da evtl. auch schon 2021 falsch gebucht wurde.

Ist es richtig, dass sich eigentlich EB-Werte vom 01.01.2022 für die Konten 1790 / 1791 aus folgenden UST-Beträgen ergeben sollten?

1. Kto. 1790: Zahlung der UST für November 2021 (im Januar 2022) 4.262,26 S
2. Kto. 1790: Zahlung der UST für Dezember 2021 (im Februar 2022) 2.844,01 S
3. Kto. 1790: Erstattung der UST für das Jahr 2021 (im Dezember 2022) 151,04 H
4. Kto. 1791: Erstattung der UST für das Jahr 2020 (im Juni 2022) 111,10 H

Kann es sein, dass ich die Saldenumbuchungen im Jahr 2021 falsch gemacht habe, da hier bei beiden Konten 1790 /1791 am Jahresende 2021 ein Saldo von jeweils 0 € ist und daher auch keine EB-Werte für 2022 ausgewiesen wurden? Ich habe den Saldo von Kto. 1790 mit folgender Buchung am 31.12.2021 aufgelöst: 1792 an 1790. Ebenso habe den Saldo von Kto. 1791 mit folgender Buchung am 31.12.2021 aufgelöst: 1791 an 1792. Nach diesen Buchungen waren bei Konten auf 0 €.

Ich arbeite noch mit einer alten Anleitung von Berg System für Unternehmer 365. Hier heißt es: "Für die EB dann bei Haben 1790/1791: 1792S an 1790/1791H oder bei Soll: 1790/1791S an 1792H . Hinweis: Der Saldo von Konto 1790/1791 in der Periode 14 entspricht der noch zu zahlenden oder noch zu erstattenden UST dieses Geschäftsjahres, die in der UST-Erklärung ausgewiesen wird.".

Muss ich also hier selbst ausrechnen, welcher Betrag hier für die EB gebucht werden muss? Wie erhalte ich diesen Wert und wie würde die richtige Buchung lauten (anhand des obigen Beispiels)? Ich glaube, ich habe die letzten Jahre hier immer falsch gebucht, da auch schon beim Jahresabschluss 2020 hier keine EB-Werte erzeugt wurden.

Es wäre schön, wenn mir jemand hier weiter helfen könnte. Im Voraus schon mal herzlichen Dank.

PS: Bei den Eingaben der UST (UST abzüglich Vorsteuer abzüglich Vorauszahlungen) für die UST-Erklärung 2022 (in meinem externen Programm) ergab sich noch eine Nachzahlung in Höhe von 2,37 €. Wie und auf welches Konto muss das gebucht werden?

Grüße
Gisela
Zitat
Ist es richtig, dass sich eigentlich EB-Werte vom 01.01.2022 für die Konten 1790 / 1791 aus folgenden UST-Beträgen ergeben sollten?

1. Kto. 1790: Zahlung der UST für November 2021 (im Januar 2022) 4.262,26 S
2. Kto. 1790: Zahlung der UST für Dezember 2021 (im Februar 2022) 2.844,01 S
3. Kto. 1790: Erstattung der UST für das Jahr 2021 (im Dezember 2022) 151,04 H
4. Kto. 1791: Erstattung der UST für das Jahr 2020 (im Juni 2022) 111,10 H
nein.
der eb-wert auf 1790 entsteht aus den salden von 1571, 1576, 1771 und 1776 - abzüglich 1780.

1791 ist der eb-wert, der aus der ust der vorjahre entstanden ist.
bei einem guthaben kommt der betrag auf 1546.

Zitat
Kann es sein, dass ich die Saldenumbuchungen im Jahr 2021 falsch gemacht habe, da hier bei beiden Konten 1790 /1791 am Jahresende 2021 ein Saldo von jeweils 0 € ist und daher auch keine EB-Werte für 2022 ausgewiesen wurden? Ich habe den Saldo von Kto. 1790 mit folgender Buchung am 31.12.2021 aufgelöst: 1792 an 1790. Ebenso habe den Saldo von Kto. 1791 mit folgender Buchung am 31.12.2021 aufgelöst: 1791 an 1792. Nach diesen Buchungen waren bei Konten auf 0 €.

1790 und 1791 bleiben stehen bis die zahlung erfolgt ist.

Zitat
Ich arbeite noch mit einer alten Anleitung von Berg System für Unternehmer 365. Hier heißt es: "Für die EB dann bei Haben 1790/1791: 1792S an 1790/1791H oder bei Soll: 1790/1791S an 1792H . Hinweis: Der Saldo von Konto 1790/1791 in der Periode 14 entspricht der noch zu zahlenden oder noch zu erstattenden UST dieses Geschäftsjahres, die in der UST-Erklärung ausgewiesen wird.".
was soll das werden?
das ist nur verwirrend und sollte wirklich nicht gemacht werden.

Zitat
Muss ich also hier selbst ausrechnen, welcher Betrag hier für die EB gebucht werden muss? Wie erhalte ich diesen Wert und wie würde die richtige Buchung lauten (anhand des obigen Beispiels)? Ich glaube, ich habe die letzten Jahre hier immer falsch gebucht, da auch schon beim Jahresabschluss 2020 hier keine EB-Werte erzeugt wurden.
dann lass das ab jetzt sein.

wo hast du die zahlungen der USt-jahresteuern gelassen?

Zitat
Bei den Eingaben der UST (UST abzüglich Vorsteuer abzüglich Vorauszahlungen) für die UST-Erklärung 2022 (in meinem externen Programm) ergab sich noch eine Nachzahlung in Höhe von 2,37 €. Wie und auf welches Konto muss das gebucht werden?

sicher, dass in dem JA alles schon drin ist an abschlussbuchungen?
was ist mit forderungsausfällen? oder privatanteilen? da würde auch steuer zurückgebucht werden müssen.

die 2,37€ werden dann der eb-wert auf 1790 im nächsten geschäftsjahr.
wäre das ein guthaben, dann kommt das auf 1545.

im JA buchst du die steuer nicht.
die taucht erst als eb-wert im folgejahr auf.
grund:
im JA des jeweiliges jahres ist die steuer schon drin - als saldo von 1571, 1576, 1771, 1776 und 1780
buchst du das da rein, wäre das doppelt drin und die ust somit falsch.
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