Jugendherbergskosten der Teilnehmenden eines von mir angebotenen Seminars - welches Konto?

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Jugendherbergskosten der Teilnehmenden eines von mir angebotenen Seminars - welches Konto?, Kontenrahmen für Unterbringungs- und Verpflegungskosten der Teilnehmenden eines von mir angebotenen Wochenendseminars.
Hallo liebe kluge Forumsmitglieder!
Dies hier ist mein erster Beitrag, deshalb bitte ich schon mal um Nachsicht für sämtliche begangenen Faux-Pax.
Folgende Situation: Ich biete neuerdings Wochenendseminare inklusive Unterkunft und Verpflegung in einer Jugendherberge an (Improtheater).
Die Teilnehmenden zahlen einen Gesamtbetrag für das Wochenende direkt an mich, z.B. 330 Euro inkl 19% USt, der sowohl die Vollpension in der Jugendherberge umfasst als auch den von mir angebotenen Improtheaterworkshop.
Von der Jugendherberge bekomme ich natürlich eine Rechnung für das Wochenende sowohl für mich selbst als auch die Teilnehmenden.
Auf welches Konto buche ich diese Jugendherbergskosten?
Ich hab jetzt die Beiträge meiner Kunden/Teilnehmer einfach auf 8400 gebucht (SKR03). Da hab ich mich auch kurz gefragt, weil die DJH ja umsatzsteuerbefreit ist, ob ich trotzdem auch auf diesen Anteil der Seminarbeträge 19% USt zahlen muss? Aber wahrscheinlich schon?


Für die Jugendherbergskosten hatte ich zuerst an "Fremdleistungen" gedacht, weil die ja quasi notwendiger Bestandteil unserer Leistung "Seminar" sind. Aber die ganzen Erläuterungen zu "Material" etc. hat mich dann doch zweifeln lassen, das klingt alles sehr nach Bauprodukten. Also einfach sonstiger Betriebsbedarf? Oder gesplittet in Bewirtung und Beherbung - aber es geht ja um unsere Kunden, nicht um unsere Mitarbeiter.
Aaaaargh, ich bin sehr verwirrt.
Kann jemand helfen mit einem Konto? Das wäre toll!

Viele liebe Grüße
Claudia
Zitat
affirmative schreibt:
Kann jemand helfen mit einem Konto?

"Fremdleistung", aber im 3000-Bereich

Zitat
affirmative schreibt:
Da hab ich mich auch kurz gefragt, weil die DJH ja umsatzsteuerbefreit ist, ob ich trotzdem auch auf diesen Anteil der Seminarbeträge 19% USt zahlen muss

Wenn du umsatzsteuerpflichtig bist, dann alles mit der Umsatzsteuer.

[CODE]Oder gesplittet in Bewirtung und Beherbung - aber es geht ja um unsere Kunden, nicht um unsere Mitarbeiter.[/CODE]

Bewirten kann man auch die Geschäftspartner, was die Kinder auch sind. Nur eben sie zahlen selber für die Verpflegung, deshalb ist das keine Bewirtung im sinne von § 4.Abs.5 EstG.
Bearbeitet: Macaslaut - 12.08.2021 12:32:24
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