Hallo,
ich hab ein Problem mit einem Geschäftsvorfall.
Rechtsform UG
3 Gesellschafter
Kontenplan SKR03
Es gab unter den Gesellschaftern ein Missverständnis. Gesellschafter A wollte, dass Gesellschafter B ein KFZ für ihn bei einem Händler kauft und abholt. Das Geld sollte er nachträglich bekommen.
Gesellschafter B hat den Kaufvertrag allerdings über die UG gemacht. Ich habe nun das Problem, wie ich die Rechnung verbuchen muss, denn diese ist ja auf die UG ausgestellt.
Mein Gedanke war, dass ich den Wagen zunächst als Anlage verbuche und dann am selben Tag als Anlagenverkauf verbuche.
Kann ich hier einen Anlageabgang ohne Buchverlust oder Buchgewinn verbuchen?
Die Gesellschaft macht ja weder Verlust noch Gewinn, es ist ein durchlaufender Posten.
Wenn ich das ganze mit Buchgewinn verbuche wird der Verkauf ja als Gewinn verbucht und es entsteht eine Steuerzahllast, da der Einkauf selbst ja nicht zu 100% als Aufwand erfasst wird, sondern nur über die Abschreibungen, die ja nicht erfolgt sind, zu Aufwand wird.
Kann ich daher z.B. wie bei einer OHG das ganze so machen, dass der Gesellschafter das über sein Kapitalkonto heraus nimmt? Dann würde zwar Mehrwertsteuer entstehen, aber dies wäre ja ein durchlaufender Posten mit der Vorsteuer aus dem Kauf.
Das geflossene Geld aus der Gesellschaft könnte dann durch Ablösung eines Gesellschafterdarlehns auf Null gebracht werden.
Oder hat jemand eine andere Idee?
ich hab ein Problem mit einem Geschäftsvorfall.
Rechtsform UG
3 Gesellschafter
Kontenplan SKR03
Es gab unter den Gesellschaftern ein Missverständnis. Gesellschafter A wollte, dass Gesellschafter B ein KFZ für ihn bei einem Händler kauft und abholt. Das Geld sollte er nachträglich bekommen.
Gesellschafter B hat den Kaufvertrag allerdings über die UG gemacht. Ich habe nun das Problem, wie ich die Rechnung verbuchen muss, denn diese ist ja auf die UG ausgestellt.
Mein Gedanke war, dass ich den Wagen zunächst als Anlage verbuche und dann am selben Tag als Anlagenverkauf verbuche.
Kann ich hier einen Anlageabgang ohne Buchverlust oder Buchgewinn verbuchen?
Die Gesellschaft macht ja weder Verlust noch Gewinn, es ist ein durchlaufender Posten.
Wenn ich das ganze mit Buchgewinn verbuche wird der Verkauf ja als Gewinn verbucht und es entsteht eine Steuerzahllast, da der Einkauf selbst ja nicht zu 100% als Aufwand erfasst wird, sondern nur über die Abschreibungen, die ja nicht erfolgt sind, zu Aufwand wird.
Kann ich daher z.B. wie bei einer OHG das ganze so machen, dass der Gesellschafter das über sein Kapitalkonto heraus nimmt? Dann würde zwar Mehrwertsteuer entstehen, aber dies wäre ja ein durchlaufender Posten mit der Vorsteuer aus dem Kauf.
Das geflossene Geld aus der Gesellschaft könnte dann durch Ablösung eines Gesellschafterdarlehns auf Null gebracht werden.
Oder hat jemand eine andere Idee?
