Kauf auf UG statt Gesellschafter

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Kauf auf UG statt Gesellschafter
Hallo,


ich hab ein Problem mit einem Geschäftsvorfall.

Rechtsform UG
3 Gesellschafter
Kontenplan SKR03


Es gab unter den Gesellschaftern ein Missverständnis. Gesellschafter A wollte, dass Gesellschafter B ein KFZ für ihn bei einem Händler kauft und abholt. Das Geld sollte er nachträglich bekommen.
Gesellschafter B hat den Kaufvertrag allerdings über die UG gemacht. Ich habe nun das Problem, wie ich die Rechnung verbuchen muss, denn diese ist ja auf die UG ausgestellt.
Mein Gedanke war, dass ich den Wagen zunächst als Anlage verbuche und dann am selben Tag als Anlagenverkauf verbuche.
Kann ich hier einen Anlageabgang ohne Buchverlust oder Buchgewinn verbuchen?
Die Gesellschaft macht ja weder Verlust noch Gewinn, es ist ein durchlaufender Posten.

Wenn ich das ganze mit Buchgewinn verbuche wird der Verkauf ja als Gewinn verbucht und es entsteht eine Steuerzahllast, da der Einkauf selbst ja nicht zu 100% als Aufwand erfasst wird, sondern nur über die Abschreibungen, die ja nicht erfolgt sind, zu Aufwand wird.

Kann ich daher z.B. wie bei einer OHG das ganze so machen, dass der Gesellschafter das über sein Kapitalkonto heraus nimmt? Dann würde zwar Mehrwertsteuer entstehen, aber dies wäre ja ein durchlaufender Posten mit der Vorsteuer aus dem Kauf.
Das geflossene Geld aus der Gesellschaft könnte dann durch Ablösung eines Gesellschafterdarlehns auf Null gebracht werden.

Oder hat jemand eine andere Idee?  :denk:
Moin, was ist denn da passiert  :?:


Zitat
Es gab unter den Gesellschaftern ein Missverständnis. Gesellschafter A wollte, dass Gesellschafter B ein KFZ für ihn bei einem Händler kauft und abholt. Das Geld sollte er nachträglich bekommen.

Kaufen diese Privatpersonen öfter Autos für andere und gehen in Vorlage?  :o


Zitat
Gesellschafter B hat den Kaufvertrag allerdings über die UG gemacht.

Geht ja gar nicht oder meinst du B als Geschäftsführer :?:

Zitat
Ich habe nun das Problem, wie ich die Rechnung verbuchen muss, denn diese ist ja auf die UG ausgestellt.
Mein Gedanke war, dass ich den Wagen zunächst als Anlage verbuche und dann am selben Tag als Anlagenverkauf verbuche.
Kann ich hier einen Anlageabgang ohne Buchverlust oder Buchgewinn verbuchen?
Die Gesellschaft macht ja weder Verlust noch Gewinn, es ist ein durchlaufender Posten.

Unabhängig von der Wertung deiner Idee wäre es dann ja wohl auf keinen Fall Anlagevermögen oder?

Zitat
Wenn ich das ganze mit Buchgewinn verbuche wird der Verkauf ja als Gewinn verbucht und es entsteht eine Steuerzahllast, da der Einkauf selbst ja nicht zu 100% als Aufwand erfasst wird, sondern nur über die Abschreibungen, die ja nicht erfolgt sind, zu Aufwand wird.

Den Satz solltest du mal anders ausdrücken.  :denk:


Zitat
Kann ich daher z.B. wie bei einer OHG das ganze so machen, dass der Gesellschafter das über sein Kapitalkonto heraus nimmt?

Gibt es nicht bei Kapitalgesellschaftern!

Zitat
Dann würde zwar Mehrwertsteuer entstehen, aber dies wäre ja ein durchlaufender Posten mit der Vorsteuer aus dem Kauf.

Die Vorsteuer entsteht mit Lieferung bzw. Zahlung.

Sorry, aber irgendwie klingt das alles sehr merkwürdig. Das fängt ja damit an, dass ich keine Autos für andere Kaufe, wenn der mir verspricht, mir später das Geld zu geben und endet bei den Gesellschafterkonten bei einer UG!


Ich habe den Eindruck hier mangelt es etwas am Fachwissen, wäre das möglich?

Das hilft dir jetzt nicht weiter, ist mir klar, aber bei der Sachverhaltsschilderung ist das auch schwerlich möglich!

Gruß
Naja so ungewöhnlich ist es hier tatsächlich nicht. Die beiden Gesellschafter sind Vater und Sohn. Da verlässt sich der eine schon auf das Wort des anderen.

B ist der Geschäftsführer, richtig. Gleichzeitig aber auch Gesellschafter.

Stimmt, Anlagevermögen ist es auch nicht wirklich. Aber eigentlich ja auch kein Umlaufvermögen :/

Mit dem unverständlichen Satz meinte ich, dass die Anschaffungskosten der Anlage ja nicht sofort 100 % Aufwand sind. Wäre dem so gäbe es kein Problem, denn dann wäre der Ertrag durch den Verkauf deckungsgleich mit dem Aufwand durch die Anschaffung und es würde kein Gewinn entstehen.


Fachwissen habe ich schon...ich bin nur ratlos wie ich hier vorgehen soll, deswegen kam mir die Idee mit dem Gesellschafterkonto. Aber wie geschrieben war ich mir nicht sicher ob das bzw. ein ähnliches Konstrukt bei einer Kapitalgesellschaft überhaupt möglich ist.
Zitat
Stimmt, Anlagevermögen ist es auch nicht wirklich. Aber eigentlich ja auch kein Umlaufvermögen :/

Ja sollte das ein privater Kaufwerden?

Zitat
Mit dem unverständlichen Satz meinte ich, dass die Anschaffungskosten der Anlage ja nicht sofort 100 % Aufwand sind.

Na wenn es nicht mehr als 150 € gekostet hat!  :green:

Sorry, Spaß muss auch mal sein!

Zitat
Fachwissen habe ich schon...ich bin nur ratlos wie ich hier vorgehen soll, deswegen kam mir die Idee mit dem Gesellschafterkonto. Aber wie geschrieben war ich mir nicht sicher ob das bzw. ein ähnliches Konstrukt bei einer Kapitalgesellschaft überhaupt möglich ist.

Nicht so, wie du es beschrieben hast!


Er soll zum Verkäufer gehen und sich eine geänderte Rechnung geben lassen und fertig! Dem ist es doch egal, wer auf der Rechnung steht, solange er sein Geld bekommt!

Alles andere halte ich für unsinnige Klimmzüge.

Gruß
Irgendwie wird meine Antwort grade nicht gepostet oO

Der PKW soll vom Unternehmenseigentum in das Privatvermögen des Gesellschafters gehen. Es wäre also ein Verkauf an privat.

Etwas mehr als 150 € hat er gekostet ;)

An die Rechnungsänderung habe ich auch gedacht. Darauf wird sich der Verkäufer aber nicht einlassen. Dadurch das es ein Verkauf von Unternehmer an Unternehmer war wurde die Gewährleistung ausgeschlossen. Bei einem Kauf an Private muss die Gewährleistung ja vorliegen. Daher würde sich der Verkäufer rechtlich schlechter Stellen  :|
Dann buchs doch als Ware ein und dann wird es zum gleichen Preis wieder verkauft.

Die nächste Quizfrage wäre dann: Wird auf der RE USt ausgewiesen?
Ich glaub ich stand gerade auf dem Schlauch. Eigentlüch müsste doch gar kein Ertrag anfallen, sofern zum Buchwert verkauft wird? Nur wie buche ich das dann?

Der Kauf:
Normale Buchung als Anlagenkauf:
320
1576    an 1000

Der Verkauf:
Wie buche ich aber den Verkauf zu Buchgewinn?
1000 an ???
        an 1776

Hier fehlt mir also ein Gegenkonto für die Zahlung, welches erfolgsneutral ist.
Das müsste es doch eigentlich geben, denn beim Verkauf zum Buchwert dürfte man ja nicht 8820 nehmen, denn es entsteht ja ein Ertrag von 0. in 8820 wird wohl Nettoverkaufspreis - Buchwert gebucht.

Da ja beim Kauf die Umsatzsteuer angefallen ist, müsste ja zumindest die bei einem Verkauf auf 0 gebracht werden. Andernfalls wird es wohl Ärger mit dem Finanzamt geben...
Was willst du dauernd mit "Anlagevermögen"????

Wenn es eins nicht ist, dann Anlagevermögen!

Und wieso plötzlich Buchgewinn? Soll es plötzlich zu einem höheren Wert weiterveräußert werden?

Und das "Ertrag" nicht "Gewinn" ist, ist schon klar oder?  :green:


Buch es doch als Wareneinkauf steuerpflichtig ein gegen Verbindlichkeiten.

Und den Weiterverkauf Kasse oder Forderungen an Erlöse und VSt.

Dann sind Wareneinsatz und Ertrag identisch und es entsteht kein Gewinn. Ebenso USt und VSt.

Vom SKR03 hab ich keine Ahnung, daher keine Kto-Nummern!  :)
Die Hitze schlägt mir aufs Gemüt  :|

Ja du hast recht, dass ist das einfachste. An der Variante haben mich bislang zwei Punkte gestört. Zum einen gehören PKW's nicht zum Geschäftsbereich des Unternehmens,w deswegen Wareneinkauf für mich immer sehr unschön war.

Zum anderen hat mein Vorgänger den Geschäftsvorfall bereits als Anlagenkauf verbucht. Ich muss hier also den Anlagenkauf stornieren. Das geht natürlich, aber ich wollte den Storno vermeiden.
Aber ich glaube das ist die einzige halbwegs geschickte Möglichkeit.
Zitat
Zum einen gehören PKW's nicht zum Geschäftsbereich des Unternehmens,w deswegen Wareneinkauf für mich immer sehr unschön war.

Geschäftsbereich ist völlig irrelevant!


Zitat
Zum anderen hat mein Vorgänger den Geschäftsvorfall bereits als Anlagenkauf verbucht. Ich muss hier also den Anlagenkauf stornieren. Das geht natürlich, aber ich wollte den Storno vermeiden.
Aber ich glaube das ist die einzige halbwegs geschickte Möglichkeit.

Wenn du lieber den Anlagenabgang buchst, den Teilwert ermitteln möchtest, einen eventuellen Ertrag aus Abgängen oder noch besser eine verdeckte  Gewinnausschüttung in kauf nimmst, statt einem Storno, dann viel Spaß dabei!  :green2:
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