Kauf eines Onlineshops

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Kauf eines Onlineshops, Kauf eines Onlineshops
Hallo Zusammen!

Ich habe ein folgendes Problem bei Bilanzierung:

Es wurde eine Onlineshop gekauft. Die Kaufsumme beträgt "X" Euro.
Die Kaufgegenstände sind: die Domains, der/die Onlineshop(software),
die Kunden- und Lieferantendateien und sonstige Datenbanken.

Wie soll ich diesen Kauf verbuchen?
Dass es nur immat. WG sind, ist mir klar. Die Problimatik liegt mE darin,
dass es nur ein Preis für alles vereinbart wurde.

Kann mir jemand erklären bzw. helfen, wie ich es am besten verbuche?

Vielen Dank im Voraus!

denisnadden
Hallo Denis,

das Problem, welches mir als erstes in den Sinn kommt: Man kann Domain und Shop nicht gemeinsam abschreiben!
Beide könnten unabhängig voneinander verkauft werden.

Kann eine Rechnungskorrektur durchgeführt werden? Die Bewertung der einzelnen Positionen wäre ja sonst subjektiv, was vermieden werden sollte.
Viele Grüße Neele :-)
Hallo,

war der Online Shop ein ganzes Unternehmen?

Gruß Reaper
Bearbeitet: Reaper-RWP - 04.06.2012 16:28:30
Hallo.

@ Neele: Ja, ich denke schon, dass die Rechnung noch korrigiert werden kann.
Sollen dann Domains und der Shop separat aktiviert werden?

@: Reaper: Ja der Onlineshop war ein ganzes Unternehmen.

Viele Grüße

Denis
Hallo nadden,

du wirst wohl alles einzeln aktivieren müssen.  Wobei der Shop und die Domain ein nicht abnutzbaren VG darstellen hier wäre eine Zusammenfassung allerdings denkbar.
Die Lieferantendateien dürfen nicht aktiviert werden (sowas bezahlt wohl auch keiner)
Die Kundenlisten sind da Sie entgeldlich erworben wurden ein abnutzbarer immaterieller VG.

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Ich würde hier Richtung Firmenwert tendieren. Wenn ein ganze Unternehmen gekauft wird, dann wird doch das ganze Vermögen und die Schudlen in die eigene Bilanz übernommen und der Differenzbetrag also FW ausgewiesen oder sehe ichd as gerade falsch?

Gruß Reaper
Forderungen, Schulden, Kassenbestände, etc. werden nicht übernommen.
Daher tendiere ich dazu, dass die Domains und der Onlineshop separat
aktiviert werden müssen.

Viele Grüße

Denis
Ich schließe mich nadden (Denis) an! Firmenwert entfällt hier durch die Nicht-Übernahme der Schulden etc.
Viele Grüße Neele :-)
Hallo Zusammen,

vielen Dank für die Vorschläge.

@ Ansimi: Kannst Du mir bitte erklären, warum der Onlineshop nicht abschreibungsfähig ist? Es ist doch "nur eine Software".

Gruß Denis
Hallo nadden,

klar mach ich gern. :wink1:

Also prinzipiell steht für den Kauf eines Online-Shops, das Recht im Vordergrund. Dieser virtuelle Shop verliert somit nicht an Wert bis er entweder wieder Verkauft wird bzw. beendet wird. Man zahlt für so einen Shop in der Regel nicht nur die Selbstkosten der Softw. und der Domain, sondern meist deutlich mehr.
Nun könnte man leicht zum Firmenwert gelangen der abgeschrieben wird, allerdings wird so ein Kauf mehr den Markenrechten zugeschrieben, die nicht abnutzbar sind.

Wobei natürlich AK für die reine Softw. abzuschreiben wären. ;)

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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