da man das Navi auch zu Fuß spazieren tragen kann - ich spreche aus Erfahren :mrgreen: - würde ich es als selbstständig nutzbar und somit als Aufwand buchen
Vielen Dank.... werde ich also auf GWG sofort abschreiben. Danke, Danke, Danke!
Kannst Du mir auch noch etwas über einen PKW Kauf erzählen, wo auf der Rechnung hingewiesen wird auf § 25a UStG, Differenzbesteuerung? Wohin buche ich was?
Hallo chjaka und Herzlich willkommen in unserer Runde,
welches Kto meinst du, AV für PKW oder GWG?
Besser ist immer ein neues thema zu eröffnen und genau zu beschreiben wozu Informationen benötigt werden, anstatt sich irgendwo dranzuhängen und alte Beiträge wieder hoch zu holen.
Gruß
Andreas
Mal verliert man :( ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
welches Kto. man verwendet hängt sehr davon ab wie du die GWG´s behandeln möchtest, da gibt es seit diesem Jahr mehrere Möglichkeiten. Auf jedenfall musst du unterjährig das Kto. 480 und beim Pool das Kto. 485 (wobei man beim Pool jedes Jahr ein neues Unterkonto anlegen sollte um eine bessere Übersicht zu haben)
Wählt man Kto. 480 GWG´s bis 410 Euro, hat man ein Wahlrecht, entweder man nimmt die Sofortabschreibung , wie Andriko es vorschlägt, mit dem Kto 4855 oder man aktiviert die GWG´s und schreibt dann mit dem Kto. 4860 ab.
Wählt man den Pool, Kto. 485 GWG´s bis 1000 Euro, dann wird jedes Jahr zwingend mit 20% abgeschrieben und das Kto. dafür ist 4862.
Auf jedenfall sind Beträge unter 150 Euro Aufwand und können je nach Art einem Aufwandskto. zugeordnet werden.
Hallo, Vielen, Vielen Dank für eine sehr ausführliche Antwort. Um noch mal zu verdeutlichen, hier Buchungssätze. Bitte korrigieren Sie mich, wenn ich es doch falsch verstanden habe. Buchungen sind noch in 2009.
Es wird immer Konto 1371 benutzt
480 an 1371 (Betrag bis 410,00€ ) 4855 an 480
485 an 1371 (Betrag bis 1000,00 €) 4862 an 485 (20 % jährlich)
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