KFZ Sprit Kosten für Anfahrt

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[ geschlossen ] KFZ Sprit Kosten für Anfahrt
Hi,

mein Auto ist NICHT gewerblich angemeldet. Somit werden auch keine KFZ-Kosten geltend gemacht.

Nun habe ich aber meine Server (Computer) in Frankfurt/main zu stehen und muß für Wartungszwecke 1-2mal im Jahr da hinfahren.
Hierzu nutze ich mein Privat-KFZ. Die Spritkosten hierfür möchte ich aber steuerlich als Kosten mit reinnehmen.

So... nun die Konten, die hier für mich in Frage kommen:

4590   Kfz-Kosten für betrieblich genutzte zum Privatvermögen gehörende Kraftfahrzeuge
oder
4675   Reisekosten Unternehmer Fahrtkosten
evtl. kommt ja sogar das Konto:
4806   Wartungskosten für Hard- und Software


Wo würdet Ihr das am besten Buchen?
Für mich wäre ja 4590 am plausibelsten, weil es es am besten trifft.
Weiß aber nicht, ob dieses Konto für sowas gedacht ist.
Prinzipell würden ja alle 3 passen.


Danke
Ich buche fast immer auf 4670.

Wenn viele unterschiedliche Reisekosten auftreten, dann differenziere ich schon.
Es bleibt dir also überlassen welches Konto du wählst.
Nur auf 4806 (Wartungskosten .....) würde ich es auf keinen Fall buchen.
Hallo lord icon,
Zitat
lord_icon quote:
Die Spritkosten hierfür möchte ich aber steuerlich als Kosten mit reinnehmen.
Ich würd nicht die Tankbelege ansetzen, sondern die vollen gesetzl. 0,30 Euro pro gefahrenen km.

Ansonsten schließe ich mich mauri an.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
oh.... DAS wäre natürlich besser.

Spritkosten hab ich gerundet knappe: 140 Euro.

Gerechnet auf die Kilometer wären es 560 km x 2 = 1120km x 0,30 €  = 336 Euro


Also besser für mich :->
Aber: Muß ich dabei was beachten?
Würde als Nachweiß einmal die beiden Tankquittungen und einmal n Routenplaner wo die KM zu sehen sind.

Ich gehe mal davon aus, das dies 336 Euro als Brutto ansehe und 19% davon absetzen kann (?)
Tankquittungen brauchst du nicht.
Genaue Aufzeichnung (wann, warum, wieso) und der Routenplaner sind schon ausreichend.
Aber bitte ohne Steuer buchen.
Abschlußfrage.
Bleibt das Konto: 4670 wie von Mauri vorgeschlagen gleich (also wenn ich über 0,30 € absetze ?)

Frage 2:
Ich brauch in mein Programm nur den Endpreis eingeben + 19% auswählen.
Rest macht das dann alleine

Sollte aber so korrekt sein.
[img]http://www.fotos-hochladen.net/image1i24t1sok.jpg[/img]


Frage 3:
Muß ich auch den Kilometerstand vermerken ?
Denn den hab ich jetzt nicht mehr. Hab zwar vorher TÜV gehabt und kann somit im groben nachträglich nennen, wie der Stand war. Abe MUß es das sein ?
Du brauchst keine KM-Angaben von deinem Auto, denn die 30 Cent bekommst du angerechnet, egal mit welchem Verkehrsmittel zu gefahren bist.
Aber ohne Steuer!
hmm....  also jetzt bekomm ich Buchhalterisch ins schwanken.

Ich gehe davon aus, das du dir den Screenshot angesehen hast und diesen moniert hast.

Deshalb:
Wenn ich ohne Steuer angebe, dann bekomme ich ja keine Vorsteuer wieder.
Da bin ich ja mit den Tankquittungen besser dran. Da bekomme ich 20 € an Vorsteuer zurück.

Also wird es warscheinlich nur in der EÜR punkte bringen.
Da ich aber noch gute -9.000 € als Verlustvortrag kann ich darauf verzichten.
Bin eher daran interessiert so wenig Umsatzsteuer zu zahlen wie möglich.

Gewerbesteuer hab ich wie gesagt eh noch etliches drüber.

Oder verstehe ich jetzt komplett was falsch ?
Du hast das Auto nicht im Betriebsvermögen, kannst also keine KFZ-Kosten absetzen. Dafür brauchst du es aber auch nicht mit 1% versteuern.
Wenn es so ist, kannst du keine Tankrechnungen und Reparaturkosten etc. von der Steuer absetzen.
Dann bleibt dir nur die Aufzeichnung deiner Fahrtkosten mit KM Angabe usw.
Diese kannst du pro KM als Unkosten einbringen - aber natürlich ohne Steuer.

Wenn das KFZ nicht im Betriebsvermögen ist, kann man die Kosten nicht absetzen, also auch keine Vorsteuer ziehen. Ist es im Betriebsvermögen muss die 1%-Regelung angewendet werden und man muss dafür Umsatzsteuer zahlen.
Es ist daher nur verständlich, dass für Reisekostenpauschalen kleine Vorsteuer möglich ist.
Mit der 0,30€-Pauschale sind alle Kfz-Kosten (Tanken, Versicherung, Steuer, Reparaturen...) anteilig abgedeckt. Es ist sicher auch erlaubt die tatsächlichen Kosten zu buchen, wenn diese niedriger als die Pauschale sind. Allerdings ist kein Vorsteuerabzug möglich, wenn das Fahrzeug im Privatvermögen ist.

Ich würde das Konto 4590 nehmen, das wurde extra eingeführt nachdem der Zweck des Kontos "Kilometergelderstattungen Unternehmer" geändert wurde und dieses nur noch für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb dient. Im Reisekostenbereich zu buchen geht natürlich auch.
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